Fangschuss bei Wildunfall in fremdem Revier?

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anonym

Guest
Hallo,

gestern abend kam ich aus unserem Revier nach Hause.Der Weg zwischen Wohnung und Revier beträgt etwa 18km.
Auf dieser Strecke kommt man durch ein längeres Stück Wald, etwa 7km.
Auf dieser Strecke ist ein Wildunfall passiert, Überläuferbache (schätzungsweise 40-50kg) frontal von einem Auto erfasst.Das Stück war schon verendet und lag mitten auf der Straße.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich jetzt dazugekommen wäre und das Stück hätte noch gelebt, wäre es dann rechtens gewesen dem Tier den Fangschuss anzutragen?
Polizei war schon verständigt, Jagdpächter ebenfalls aber noch niemand eingetroffen
 
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Ich habe es so beigebracht bekommen, dass man die Polizei anruft und denen kurz die Situation schildert, dass man Jäger ist, Waffe dabei hat etc. und bescheid gibt, dass man nun schießt. Hier geht der Tierschutz vor.
Ich glaube dennoch nicht, dass das ohne Gerichtsverhandlung aus geht, in der dann geklärt werden muss, ob Tierschutz oder nicht.
 
A

anonym

Guest
Da wird ewig gestritten bei diesen Themen. :21:

Vielleicht hilft Dir der Artikel als Antwort:
http://www.djz.de/447,802/

Aus eigener Erfahrung: Ein anständiger Revierinhaber bedankt sich beim zufällig vorbeikommenden Jäger der das Stück erlöst. Schließlich ist Leiden verkürzt worden.
 
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Mai_Junge schrieb:
Ich glaube dennoch nicht, dass das ohne Gerichtsverhandlung aus geht, in der dann geklärt werden muss, ob Tierschutz oder nicht.

Wenn der Pächter des Reviers ein schießgeiler Vollpfosten ist, dann ja. Ansonsten wird er nichts dagegen haben.
Im Zweifelsfall warten bis die Polizei da ist, die werden eher freundlich fragen ob du nicht schießt, dann ist da auch rechtlich alles probemlos.

Ich kenn es nur so, dass die Nachbarpächter froh sind, wenn se nicht selbst an das Stück ran müssen. Sprich die sind froh wenn jemand anderes grad vorbei kommt und ihnen die "Arbeit" abnimmt.
Ist aber nicht überall so.
 
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Hatte vor ein paar Jahren mal einen ähnlichen Fall auf dem Heimweg vom Schießstand.
Hab die Polizei angerufen, die haben mir gesagt, sofort Fangschuß geben. Hab mir den Namen vom Polizisten geben lassen und gut war es.

Denk da ist jeder Pächter froh, wenn der Fangschuß gegeben wird.


Robert
 
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In diesem günstigen Fall, wo der Unfallverurscher noch da ist und die Polizei bereits verständigt ist, macht es wohl Sinn deren eintreffen abzuwarten.

Die haben eine Liste der Pächter und können evtl. vorab klären was geht.

Manche Pächter haben ja auch auf ihr Aneignungsrecht verzichtet. Ist auch in dem Ordner auf dem Revier hinterlegt.


Letztlich jedesmal ne neue Situation, kann man sich nicht drauf vorbereiten und schon gar keine Pauschale Empfehlung abgeben.
 
A

anonym

Guest
mr.woodpecker schrieb:
In diesem günstigen Fall, wo der Unfallverurscher noch da ist und die Polizei bereits verständigt ist, macht es wohl Sinn deren eintreffen abzuwarten.

Hatte ich genau andersrum schon, nicht gewartet.
Aus dem Wissen heraus wie lang sie dahin brauchen werden. :wink:
Kein Streifenwagen ist so schnell wie in kurzes Telefonat um sich rückzuversichern. Ziel ist ja die Vermeidung von Schmerzen und Leid.
 
A

anonym

Guest
Bei einer verletzten Sau KANN ja noch hinzukommen dass Gefahr im Verzug ist.Sprich mehrere Leute im Bereich und eine verletzte Sau kann ja zu einer unberechenbaren Gefahr werden.
Da wäre der Fall meiner Mmeinung nach ja klar?

So schnell wie möglich Fangschuss geben um die Gefahr zu beseitigen.
 
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Mein ehemaliger Beständer kam mal in so einen Situation, Rückweg vom Schießstand, daher Knarre dabei.
Er hat die Notruf-Nummer gewählt und sich von der Polizei Schießerlaubnis erteilen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein (diese Anrufe werden wohl mitgeschnitten).
 
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Frodo hat recht, die 110/112 Nummern werden immer mitgeschnitten.
Bin mir nicht sicher aber glaube bis zu 7 Tage wir das gespeichert ( ohne Gewähr!).

Ich würde auch so verfahren wie es hier schon oft gepostet worden ist, anrufen und eben bescheid geben das man Knarre dabei hat. Dann sind die Kollegen auch entspannter :)!

Schmidti


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anonym

Guest
Hallo,

mal zugegeben, einige provokante Fragen zum Thema:

Warum schießt die Polizei nicht selbst ?
Wer erstattet mir die Munition ?
Wenn nicht geschoßen werden kann muß mit dem Messer evtl. abgenickt werden. Wer bezahlt ggf. die Reinigung der Kleidung ?

Ich für meinen Teil ( als Nichtrevierinhaber ) bin nicht scharf darauf und werde ggf. helfen die Unfallstelle abzusichern, mehr aber nicht.

Manni (und jetzt steinigt mich !)

siehe hierzu auch :

http://www.saarjaeger.de/index.php?id=33
http://www.djz.de/447,802/
 
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blasa schrieb:
Hallo,

mal zugegeben, einige provokante Fragen zum Thema:

Warum schießt die Polizei nicht selbst ?
Wer erstattet mir die Munition ?
Wenn nicht geschoßen werden kann muß mit dem Messer evtl. abgenickt werden. Wer bezahlt ggf. die Reinigung der Kleidung ?

Ich für meinen Teil ( als Nichtrevierinhaber ) bin nicht scharf darauf und werde ggf. helfen die Unfallstelle abzusichern, mehr aber nicht.

Manni (und jetzt steinigt mich !)
Steinigen ist was für die Koranverteiler.
Mir würde es schon reichen, wenn wir uns jagdlich nicht begegnen.

basti
 
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Ich hab's so gelernt, dass man sofort den Fangschuss geben darf/soll. Das Leiden zu verkürzen ist hier vorrangig und somit durch den Notstand rechtlich abgesichert. Ist glaub ich sogar ne Prüfungsfrage hier.
 
A

anonym

Guest
Hesse1987 schrieb:
Wenn ich jetzt dazugekommen wäre und das Stück hätte noch gelebt, wäre es dann rechtens gewesen dem Tier den Fangschuss anzutragen?


JA ! Und einem verletzten Hasen oder Kanin mußt einen Fangschlag geben !

Zitat DJZ :
Die Polizei darf verletztes Wild töten (den Fangschuss antragen), sie kann auch einen anderen Jäger, der zufällig vor Ort ist, dort aber nicht Jagdausübungsberechtigter ist, beauftragen, verletztes Wild unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren. Unter diesem Gesichtspunkt (Notstand) kann ein nicht Jagdausübungsberechtigter auch ohne Aufforderung durch die Polizei, verunfalltes Wild durch Fangschuss töten.
Zitat Ende

Geben die dann wirklich ihre Dienstpistole ab und sagen : " mach mal ! " ?

Manni
 
A

anonym

Guest
blasa schrieb:
Geben die dann wirklich ihre Dienstpistole ab und sagen : " mach mal ! " ?

Manni

Die Dienstwaffe wirst du hierzu wohl nicht bekommen. Dann haben sie zu dem Schreibkram, warum der Schuß fehlt auch noch zusätzlich Erklärungsbedarf, warum ein anderer mit der Dienstwaffe geschossen hat. Du solltest dann schon deine eigene Waffe dabei haben und diese nutzen.
Wer jetzt allerdings Reinigungskosten übernimmt, kann ich nicht sagen, würde ich mir aber auch keine Gedanken drüber machen. Denn wenn ich eine Waffe dabei habe, dann trage ich auch Klamotten, die ich ganz normal in die Waschmaschine stecken kann und gut ist. Im Zweifelsfall "einfach" das Messer nehmen und abfangen.
 

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