Fangschuss bei Wildunfall in fremdem Revier?

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Guest
gipflzipfla schrieb:
Aus vorgenannten, verlinktem Artikel (Danke @Pfannenjäger!) entnehme ich folgendes Zitat:

"Zu berücksichtigen ist auch, dass der Sachverhalt immer eine Einzelfalldarstellung ist. Entscheidungen bleiben letztlich den Gerichten vorbehalten.

Rechtsanwalt Jürgen Wolsfeld,
Neuss und Luxemburg "

Zitat Ende.

Ich verspüre keinen Trieb danach, für etwas dem Jäger eigentlich selbstverständlichen, von irgendwem vor irgendein Gericht gezerrt zu werden, mich rechtfertigen zu müssen und auf Gedeih und Verderb irgend einem Richter ausgeliefert zu sein!

Ne danke, Wild ist wild und verendet tausendfach jedes Jahr auf natürliche Weise.

Dazu gäbe es dann die Möglichkeit von ein paar netten Zeilen über diesen Einzelfall die das Gericht zu prüfen kriegt. (Und die dem Malefikanten dann auch an Jagdschein und die geliebten Eisen gehen.)
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, trotz der Möglichkeit (Ausbildung als Jäger usw.) einem Tier Leiden nicht erspart. - Ohne jetzt nachzusehen gibts dafür Staatspension oder Geldstrafe.
Waffenrecht ist übrigens ein Verwaltungsrecht. Der Tierschutz fußt in der Verfassung.
 
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gletscherpris schrieb:
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, trotz der Möglichkeit (Ausbildung als Jäger usw.) einem Tier Leiden nicht erspart. - Ohne jetzt nachzusehen gibts dafür Staatspension oder Geldstrafe.
Du meinst also aus dem TierSchG die Verpflichtung ableiten zu können, dass jeder, der über die nötigen Kenntnisse verfügt, jedes leidende Geschöpf dessen er habhaft werden kann, umgehend zu euthanasieren hat?

Büschn weit hergeholt.
 
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Guest
frodo schrieb:
jedes leidende Geschöpf dessen er habhaft werden kann, umgehend zu euthanasieren hat?

Hach ja, das kreative Zitieren. Haste schön gemacht.
Einzelfall steht da. Und Gericht steht da auch.
Der Verdacht steht im Raum.
 
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Das Zitat war nicht verfälschend beabsichtigt, sondern zeigt nur den Satz, auf den ich mich beziehe. Entschuldige falls das falsch rüberkam.
Ich glaube dennoch nicht, dass das TierSchG eine Verpflichtung zur Tötung hergibt. Schon dreimal nicht, wo einer rechtlich nicht zuständig ist, da nicht jagdausübungsberechtigt.
 
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Guest
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Komisch. Ich dachte immer ein Jäger sei ein Mensch. Und auch kein Niemand. :21:
 
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"Zufügen" (!)
Durch "Gar nix machen" kann man auch "nix zufügen". Auch wenn das jetzt sehr sarkastisch klingt.

Meine Ethik ist allerding auch so, dass ich was mache (schon 2-3 mal, fremdes Revier, kalte Waffe). Beim Schießen wäre mir meine Pappe zu wichtig, da bräuchte ich Absicherung durch Grün-Weiß Wiesbaden.

Edith meint: ich verstehe schon, dass Du auf ein Konstrukt ähnlich "unterlassene Hilfeleistung" hinaus willst. Das greift aber bei Tieren (Sachen) nicht. Da greift nur die eigene Moral.
 
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Den verlinkten Artikel kann man jetzt auf den Fall des Wolfes anwenden und sieht sehr schön, dass der letzte Satz seine Berechtigung hat - mehr als das.
 
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frodo schrieb:
"Zufügen" (!)
Durch "Gar nix machen" kann man auch "nix zufügen". Auch wenn das jetzt sehr sarkastisch klingt.
Falsch. Zufügen geht auch durch Unterlassen.

frodo schrieb:
Beim Schießen wäre mir meine Pappe zu wichtig, da bräuchte ich Absicherung durch Grün-Weiß Wiesbaden.
Und darauf will ich raus, "die heilige Pappe" wird gefährdet. Durch Unterlassen eben.
Und ja, "kein Unterlassen" wäre der Anruf.
Kriegst Du zu hören dass es zeitlich gar nicht mehr notwendig ist kannst Du Dich drauf berufen. Ansonsten - siehe von PJ verlinkten Artikel im Hinblick auf "Inanspruchnahme von Nichtbeteiligten" - bist auch aus dem Schneider.

Wer zu egoistisch ist sein heiliges Eierfon mal kurz in die Hand zu nehmen hat mein Mitleid nicht. Der hatte ja schließlich auch keins.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
gletscherpris schrieb:
§ 1
...... Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Komisch. Ich dachte immer ein Jäger sei ein Mensch. Und auch kein Niemand. :21:

Welcher vernünftige Grund ist es denn, wenn man ein Tier über den Haufen fährt und ihm damit unermessliches Leiden und Schmerzen zufügt :14:

Kannt ma jetza grod a frogn....
 
A

anonym

Guest
Unser "Dorfschandarm" scheint nicht zu begreifen, dass es zwischen Wild einerseits und sonstigen im Eigentum eines Anderen oder sonst wildlebenden Tieren andererseits, insbesondere einem streng geschützten Wolf, einen kleinen, aber feinen Unterschied gibt. Für Wild den aus § 22a BJG, für die Kuh, das Pferd und den Wolf nichts, weil es im TierSchG im Ggs. zum BJG keine einen Menschen verpflichtende Norm für das Töten verletzter Tiere gibt, die nicht als "Wild" entspr. § 2 BJG bzw. den landesgesetzl. Regelungen klassifiziert sind. Daher wurde der Wolfsschießer verurteilt. Im übrigen hat kein anderer Jäger eine Garantenpflicht nach 22a BJG in einem fremden Revier, Notstand ist zudem auch nur Recht, keine Pflicht. Und wenn das Leiden eines Tieres mit einem Verstoß gegen das WaffG abzuwägen ist, hätten wir nichtmal einen übergesetzlichen Notstand, die Begründung erspare ich mir, eh nur Perlen vor die weiblichen Borstentiere. Dass die Dorfschandarmerie in Bezug auf ein irgendwie verletztes Tier ggf. handeln muss, aus der Generalklausel heraus, sie ist nach herrschender Meinung wegen der Gefahrenbeseitigung für die geschriebene Rechtsodrdnung im übrigen auch ein Organ des Jagdschutzes, das wurde ja bereits an anderer Stelle gesagt und tut hier auch nichts zur Sache. Ein fremder Jäger braucht also nicht zu fangschussen, auch wenn er nach meiner nicht unmaßgeblichen Rechtsauffassung dürfte.
 
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Pfannenjäger schrieb:
http://www.Mitbewerber.de/praxis/ja...verunfallten-wild-fremden-revier-beachtenhtml

Das sind genau die Texte, die uns nicht weiterhelfen. Juristengestammel, ewiges Wenn und Aber und dann wieder das Gegenteil und Vorsicht und überhaupt. Wichtigtuerei von Juristen, die ihr Handwerk nicht verstehen, sonst würden sie verständlicher schreiben können. Quickelquack und verschwendetes Papier. Blahblah ohne jeden praktischen Nutzen, auch wissenschaftlich ohne Belang. Paragraphen-Geblubber.
 
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Wieviele von diesen Threads gibt es eigentlich?
Da war doch grad erst einer in Jagdrecht und ich hätte mir dort jeden Kommentar sparen können, weil DWM hier ja alles schon mal angesprochen hatte. GoA, Notstand, kein Schmerzen zufügen durch Unterlassen, wesentliche Schwächen bzw Falschausagen des selben Links etc!

@DWM
Der Münsinger hatte aber auch einen ausgesprochen schlechten Anwalt.
Zu dieser Zeit hatte es noch nicht die Doppeldefinition von "schußbereit" im WaffG gegeben sondern nur die bei den automatischen Waffen. Und gemäß dieser ist Unterladen nicht schußbereit. Heutzutage hingegen ist jeder Repetierer ein Automat.
Und auch die UVV hat genaugenommen nie eine entladene Waffe im Auto gefordert genausowenig wie auf dem Hochsitz. Nur beim Besteigen/Auf-bzw Abbaumen ist die Waffe zu entladen.

Der Jäger hatte natürlich noch weitere Probleme, wie besoffen vor der Polizei ins Gelände flüchten bis er sich festgefahren hatte. Das erhöht ja nicht gerade den Willen von StA und Gericht zur wohlwollenden Reflektion der vorgetragenen Argumentationskette. Sprich: Richtig besoffen auf der Bundesstraße mit unterlassenem Gewehr zu behaupten "ich war doch jagen in mitten meines Reviers" war eine (insbesondere allen anderen Jägern gegenüber eine besonders unfreundliche) Dummheit. Weil wir alle jetzt mit dem erfolgreichen Versuch, ihm mit abenteuerlichen Konstrukten diesen Zahn zu ziehen, leben müssen. Wurden dazu eigentlich keine Rechtsmittel eingelegt, bzw gibt es ein nächstinstanzliches Urteil?
 
A

anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
Da wird ewig gestritten bei diesen Themen. :21:

Vielleicht hilft Dir der Artikel als Antwort:
http://www.djz.de/447,802/

Aus eigener Erfahrung: Ein anständiger Revierinhaber bedankt sich beim zufällig vorbeikommenden Jäger der das Stück erlöst. Schließlich ist Leiden verkürzt worden.


Das kann ich so bestätigen. Vor 3 Jahren fuhr ich auf einer Bundesstraße. Vor mir 2 PKW und davor ein LKW. Dem LKW ist ein ca. 80 kg Keiler rein gelaufen, wurde aber nur halb erwischt, sodass der Fahrer wohl nichts bemerkt hat. Die Sau allerdings lag genau mittig auf der Strasse und keiner traute sich mehr vorbeizufahren, weil sie noch recht Wild schlegelte. Deutlich war auch das Heben und Senken des Brustkorbs zu erkennen. Ich habe immer meine "Zerwirktasche" im Auto, mit Schere, Messer, etc.

Ich bin dann ausgestiegen und bin die Sau von hinten angegangen, habe mich auf den Teller gekniet um das Haupt zu fixieren und die Sau mittels Blattfang erlöst. Ehrlich gesagt habe ich gar nicht großartig nachgedacht über mein Händeln, auch nicht, dass ich von beiden Fahrtrichtungen von den wartenden Autofahrern beobachtet wurde. Geholfen hat keiner...

Hab das Schwein dann in den Graben gezogen und Polizei informiert. Die anderen Autofahrer sind einfach weiter gefahren...Polizei meinte, das könne dauern...

Rein zufällig kam ca. 30 min. später der Jagdpächter vom Kirren aus einem 100 m entfernten Waldweg Gefahren...

Ich habe ihm kurz die Situation erklärt, geholfen die Sau ins Auto zu wuchten und er hat sich herzlichst bedankt. Wollte noch meine Personalien haben, die ich ihm natürlich gegeben habe.

Warum er sie haben wollte? Damit er mich seit dem Vorfall jährlich zu seiner Treibjagd einladen konnte.

Er hatte sogar angeboten für die Reinigung meiner Klamotten aufzukommen, das habe ich allerdings dankend abgelehnt...

Mehr als vorbildliches Verhalten, wie ich finde.


- Using Tapatalk on iPad-
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
eichenlaub80 schrieb:
....
Mehr als vorbildliches Verhalten, wie ich finde.

Eigenlob und so.... :12:

Und jetzt, @eichenlaub80, würdest Du das von jedem anderen (Laien) Verkehrsteilnehmer auch so erwarten?

Mit Verlaub, so ganz ungefährlich war Deine Aktion und sind solche Aktion auch nicht wirklich.

Nicht nur, Stichwort, die Unfallstellenabsicherung (ich lese nichts davon in Deiner Schilderung...)

Einmal abgesehen davon,
wem beim LKW ein 80 Kg Keiler rein läuft und der "bemerkt das nicht", dem ist übrigens auch sonst wohl nicht mehr zu helfen.

Dos tuat schon an uadntlichn Tuscha!
 
A

anonym

Guest
Mit vorbildlichem Verhalten meinte ich keineswegs das Meinige, sondern das des Pächters... :23:

Edit: Mein Verhalten sehe ich als für mich selbstverständlich an. Und wenn es meine Gefahreneinschätzung erlaubt würde ich ohne zögern jederzeit wieder so handeln.

Unfallabsicherung war in dieser Situation nicht nötig/machbar. Es war eine Bundesstrasse mit jeweils nur einer Fahrspur. Auf jeder Fahrbahnseite standen in Reihe ca. 10 Fahrzeuge. Sprich, die Strasse war blockiert. In der Mitte lag die Sau, quasi auf der Mittellinie, von Sau bis zum jeweils 1. stehenden Fahrzeug waren es bestimmt 30 Meter. Zudem war es hellichter Vormittag und die Strecke konnte man in jede Richtung gut 1 km einsehen. Eine Warnweste hatte ich mir dennoch übergezogen.

Ich gebe dir Recht, Eigensicherung geht immer vor, ohne wenn und aber. In dieser Situation rückblickend betrachtet ging die einzige Gefahr für mich nur noch von dem Schweindl aus.

Und nein, ich erwarte das von Niemandem, der nicht das nötige Grundwissen hat. Dennoch hätte ich mir ein wenig mehr Unterstützung gewünscht, zumindest beim Bergen des Stückes...stattdessen sind alle nur bewegungslos in ihren Autos gesessen und haben gelotzt. Hätte nur noch gefehlt, dass wer Fotos gemacht hätte...

Ich wollte eigentlich mit diesem post nur sagen/zeigen, dass es auch ohne Streiterei geht, wenn man in einem fremden Jagdrevier ein Stück erlöst.

Dass ein LKW Fahrer mit Anhänger nicht bemerkt, wenn er eine Sau von 80 kg streift, halte ich durchaus für möglich. Ich kann auch nicht sagen wo er das Stück erwischt hat, obs mit dem Anhänger war oder vorne... :14:

Edit: Einen Fangschuss hätte ich (selbst wenn ich eine Waffe dabei gehabt hätte) in dieser Situation niemals angetragen. Mitten auf der Strasse, niemals, zu gross die Gefahr von Abprallern. Und ein 80 kg Schwein das noch lebt alleine in den Graben ziehen... :19:

Hab hier grad noch ein Bildchen vom Keilerchen gefunden:

 

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