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anonym
Guest
gipflzipfla schrieb:Aus vorgenannten, verlinktem Artikel (Danke @Pfannenjäger!) entnehme ich folgendes Zitat:
"Zu berücksichtigen ist auch, dass der Sachverhalt immer eine Einzelfalldarstellung ist. Entscheidungen bleiben letztlich den Gerichten vorbehalten.
Rechtsanwalt Jürgen Wolsfeld,
Neuss und Luxemburg "
Zitat Ende.
Ich verspüre keinen Trieb danach, für etwas dem Jäger eigentlich selbstverständlichen, von irgendwem vor irgendein Gericht gezerrt zu werden, mich rechtfertigen zu müssen und auf Gedeih und Verderb irgend einem Richter ausgeliefert zu sein!
Ne danke, Wild ist wild und verendet tausendfach jedes Jahr auf natürliche Weise.
Dazu gäbe es dann die Möglichkeit von ein paar netten Zeilen über diesen Einzelfall die das Gericht zu prüfen kriegt. (Und die dem Malefikanten dann auch an Jagdschein und die geliebten Eisen gehen.)
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, trotz der Möglichkeit (Ausbildung als Jäger usw.) einem Tier Leiden nicht erspart. - Ohne jetzt nachzusehen gibts dafür Staatspension oder Geldstrafe.
Waffenrecht ist übrigens ein Verwaltungsrecht. Der Tierschutz fußt in der Verfassung.