Fangschüsse in der Praxis

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Ein Fuchs und ein Waschbär jeweils mit der 45 acp, eine Sau bei einer Maisjagd mit dem Saufänger.
LW war auch dabei, bei der Sau allerdings wegen Hunden nicht eingesetzt und den beiden anderen wegen dem Verhältnis .300 winmag-Wildkörper nicht
 
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.....und diese Leute benutzen dafür so gut wie nie eine KW!
Vielleicht war genau dies die Motivation so einen Thread zu erstellen. Fangschuss mit KW in der Praxis. Wenn wenig Erfahrung existiert, sollte genau diese wenige Erfahrung zusammengetragen werden für einen maximalen Informationsgewinn.

Soweit ich bisher verstanden habe gibt es die kategorischen Verleugner der Sinnhaftigkeit einer KW.
Dann gibt es die Jäger die schon mit KW Wild erlegt haben. Soweit ich von denjenigen verstanden habe, hat es sehr wenige Probleme dazu gegeben.
Dann gibt es scheinbar die Polizei die auch keinerlei Probleme mit der KW hat Wild zu erlegen.

Also für mich ist der bisherige Informationsgewinn, Faustfeuerwaffe scheint relativ PROBLEMLOS zu funktionieren IN DER PRAXIS!
 
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Vielleicht nur mal kurz etwas
Rechtliches: die Polizei erlegt kein Wild, weder mit KW noch mit LW, zur Erlegung ist die Polizei nicht berechtigt.
Selbst der Jäger in D darf mit der KW kein Schalenwild erlegen, höchstens einen Fangschuss antragen! Das gilt nicht als Erlegung!
Genau wie der Nachsuchenführer, der den Fangschuss anträgt, nicht als der Erleger gilt.
 

Wheelgunner_45ACP

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Für mich ist FS erst mal Unfallwild, das zu erlösen ist. Klar kann man das auch mit LW lösen, bis hin zum Schrotschuss. Aber wenn Unbeteiligte/ Zuschauer dabei sind ist für mich KW die eleganteste Lösung. Klar geht auch Abfangen mit dem kalter Waffe. Nur wirkt das oft brutal für Außenstehende. Von hinten ans Stück treten, fixieren und dann rein mit dem Messer ist halt in meinen Augen ziemlich martialisch. Hab's aber auch schon gemacht.

Am Ende hat jeder von uns seinen Erfahrungsschatz und 3 Optionen das zu erledigen. Und keiner von uns und dessen Methoden sind besser oder schlechter, wie die eines anderen.
 
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Was wollt ihr denn genau hören?

Ob es funktioniert? Ja
Ist es für jeden zu empfehlen? Nein
Braucht jeder Jäger jetzt eine KW? Nein
Ersetzt es eine LW? Nein
Hat der Einsatz einer KW Nachteile? Ja, massive. Für das Wild, HF und vor allem den Hund.

Es ist und bleibt in meinen Augen ein nischiges „Spezialwerkzeug“ für diese Zwecke. Diejenigen, welche das Werkzeug regelmäßig nutzen, machen das aus individuellen Gründen und reden wenig darüber. Wer bspw. auf einem Sammelplatz jedem zeigen muss, dass er eine KW dabei hat, macht sich (sorry) nur zum Affen.
 

Wheelgunner_45ACP

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@Ludwig.Ly Was sind für dich die Nachteile der KW?

Wichtig ist eigentlich die Grenzen, Vor- und Nachteile aller drei Optionen zu kennen. Messer, KW und LW ergänzen sich. Im Brombeergestrüpp brauch ich nicht versuchen mit der LW was zu erreichen. Und umgekehrt hilft mir Messer oder KW nicht auf 30m, das Stück zum aufgeben zu überreden. Und mit Meute an der Sau geht nur Saufeder oder -fänger.

Aber jetzt kommen wir wieder an dem Punkt, wo KW- Befürworter liberal bleiben und die Gegner am liebsten die KW als Grundbedürfniss für Jäger streichen wollen. Warum sind die Gegner da so verbissen. Ich versuche umgekehrt euch ja auch nicht zu zwingen, dass ihr eine KW dabei haben müsst.
 
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Vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, haben wir beide von dem Begriff Fangschuss eine andere Vorstellung
Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.

Vielleicht nur mal kurz etwas
Rechtliches: die Polizei erlegt kein Wild, weder mit KW noch mit LW, zur Erlegung ist die Polizei nicht berechtigt.
Selbst der Jäger in D darf mit der KW kein Schalenwild erlegen, höchstens einen Fangschuss antragen! Das gilt nicht als Erlegung!
Genau wie der Nachsuchenführer, der den Fangschuss anträgt, nicht als der Erleger gilt.
Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).

Und jetzt halt Dich einfach an das Motto „wenn man keine Ahnung hat, einfach…“
 
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Ich kenne genug Menschen (Jäger, Polizisten, etc.) die würden, auch wenn die es dürften , nie zum Stück mit einer Blankwaffe gehen um es abzufangen. Vielleicht wenn nichts anderes mehr geht überwinden die sich. Ein Polizeibeamter hat (denke ich) nie unterschrieben Tiere töten zu müssen. Das gehört ggf. zur Jobdescription dazu, wie manch anderes auch.
 
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Kann immer nur von meinem beschränkten Einsatzgebiet sprechen:

- viel Übung unumgänglich (ich pers. bin kein Sportschütze, da mag das freilich anders aussehen und auch gewissen „Spaß“ bereiten. Für mich ist es eher ein „notwendiges Übel“); praxisnahes Üben meist nahezu unmöglich
- Beschränkung bezüglich Reichweite wie Energie
- Belastung des Gehöres (Mensch wie Hund)
- Für meine Zwecke erst ab .357 Mag zu gebrauchen, was den vorherigen Punkt in Kombination mit den üblichen LL noch verstärkt
…..

Dass ich sie trotzdem nutze und damit zur absoluten Minderheit unter den NSF gehöre, ist im wesentlichen meinen individuellen Umständen geschuldet. Wer viel Rotwild sucht, braucht wohl keine KW würde ich meinen…. Zumindest wüsste ich da nicht, was ich damit sollte.

Ich mache daraus aber auch keine Ideologie. Für mich ist es schlicht ein Werkzeug wie eben LW oder kalte Waffe auch. Wenn ich damit nicht mehr zufrieden bin oder sich Umstände ändern, habe ich kein Problem darauf zu verzichten.
 
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Sinn hat für mich die KW bei der Fallen - und Baujagd, wenn aber jemand hier schreibt, dass er seinen Revolver in der Lodenmanteltasche trägt, um dann auch mal da durch schiessen zu können, dann ist das für mich ein Fall für einen Angsttherapeuten....
 
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Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.


Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).

Und jetzt halt Dich einfach an das Motto „wenn man keine Ahnung hat, einfach…“
Sie ist zu einem Fangschuss berechtigt, aber nicht zu einer Erlegung!
 
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19 Jun 2017
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Sie ist zu einem Fangschuss berechtigt, aber nicht zu einer Erlegung!
Sprache als Ausdruck jagdlichen Brauchtums hat aber nun Mal keinerlei Außenwirkung - sonst könnten nur „echte“ Jäger Wilderei begehen…

Und jetzt lass‘ es einfach bleiben, nichts
Sinn hat für mich die KW bei der Fallen - und Baujagd, wenn aber jemand hier schreibt, dass er seinen Revolver in der Lodenmanteltasche trägt, um dann auch mal da durch schiessen zu können, dann ist das für mich ein Fall für einen Angsttherapeuten....

von dem was Du von Dir gibst hat mit dem Thema hier zu tun… 🙄
 
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Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.


Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).

Und jetzt halt Dich einfach an das Motto „wenn man keine Ahnung hat, einfach…“
Wenn ein Polizist in meinem Revier ohne meine Erlaubnis ein Stück Wild "erlegt", begeht er Wilderei!
Wie war das noch mal mit dem Fr..... halten?
 

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