Vielleicht war genau dies die Motivation so einen Thread zu erstellen. Fangschuss mit KW in der Praxis. Wenn wenig Erfahrung existiert, sollte genau diese wenige Erfahrung zusammengetragen werden für einen maximalen Informationsgewinn......und diese Leute benutzen dafür so gut wie nie eine KW!
Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.Vielleicht, oder besser gesagt wahrscheinlich, haben wir beide von dem Begriff Fangschuss eine andere Vorstellung
Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).Vielleicht nur mal kurz etwas
Rechtliches: die Polizei erlegt kein Wild, weder mit KW noch mit LW, zur Erlegung ist die Polizei nicht berechtigt.
Selbst der Jäger in D darf mit der KW kein Schalenwild erlegen, höchstens einen Fangschuss antragen! Das gilt nicht als Erlegung!
Genau wie der Nachsuchenführer, der den Fangschuss anträgt, nicht als der Erleger gilt.
Sie ist zu einem Fangschuss berechtigt, aber nicht zu einer Erlegung!Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.
Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).
Und jetzt halt Dich einfach an das Motto „wenn man keine Ahnung hat, einfach…“
Mein Fehler! Kann ich leider nicht mehr ändern.Sie ist zu einem Fangschuss berechtigt, aber nicht zu einer Erlegung!
Dafür musst Du Dich nicht entschuldigen, kein Problem.Mein Fehler! Kann ich leider nicht mehr ändern.
Oh Wunder ich habe kein Problem damit Fehler zu zugeben.
Sprache als Ausdruck jagdlichen Brauchtums hat aber nun Mal keinerlei Außenwirkung - sonst könnten nur „echte“ Jäger Wilderei begehen…Sie ist zu einem Fangschuss berechtigt, aber nicht zu einer Erlegung!
Sinn hat für mich die KW bei der Fallen - und Baujagd, wenn aber jemand hier schreibt, dass er seinen Revolver in der Lodenmanteltasche trägt, um dann auch mal da durch schiessen zu können, dann ist das für mich ein Fall für einen Angsttherapeuten....
Wenn ein Polizist in meinem Revier ohne meine Erlaubnis ein Stück Wild "erlegt", begeht er Wilderei!Also, der Fangschuss is ziemlich klar definiert - auch wenn es verschiedene Ursachen für die Notwendigkeit desselben geben kann.
Natürlich ist die Polizei dazu berechtigt (sonst würde sie es nicht zigtausendfach tun).
Und jetzt halt Dich einfach an das Motto „wenn man keine Ahnung hat, einfach…“