Fangjagd 2022/23

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Hier der Auszug §24Abs.4 Nds Jagdrecht
Warum denn nicht §24 Abs. 3 Satz 4 f. NJagdG?

Zitat: "Der unbeabsichtigte Beifang von Tieren im Rahmen eines zulässigen Fallenfangs gilt als erlaubt. Aus Lebendfangfallen ist dieser Beifang unverzüglich in die Freiheit zu entlassen (...)"

Niemand mit Sachkunde wird doch absichtlich jagdbare Wildtiere fangen, die gerade Schonzeit haben. Insofern ist ein solcher Fang immer ein unbeabsichtigter Beifang.

Abgesehen davon ist semantisch "aussetzen" etwas anderes als "in die Freiheit entlassen".

Ein Widerspruch könnte sich evtl. beim Fang von adulten Waschbärrüden ergeben, siehe zweiter Teil des zitierten 5. Satzes mit "Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" und so. Das kann man aber im Vorfeld mit der zuständigen UJB klären und sich schriftlich genehmigen lassen.
 
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FTB

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Bin ganz bei dir, aber so stand es in den Skripten...
Sowie ich ein Stück Wild fange und aneigne, ist es nicht mehr "wild" (per Definition). Würde bedeuten, dass wenn ich am 15.10 einen Marder fange und wieder freilassen muss, kann ich den ganzen Winter keinen mehr fangen!

Moin,

1) der Marder lebte da schon vorher
2) der wird nicht freigelassen, der hat da Jagdzeit ;) (edit: geht hier doch um Niedersachsen, nech)
 
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FTB

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Bin ganz bei dir, aber so stand es in den Skripten...
Sowie ich ein Stück Wild fange und aneigne, ist es nicht mehr "wild" (per Definition). Würde bedeuten, dass wenn ich am 15.10 einen Marder fange und wieder freilassen muss, kann ich den ganzen Winter keinen mehr fangen!

Natürlich ist angeeignetes Wild Wild, was soll es sonst sein?
 
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Hallo ins Rund. Weiß nicht ob die Frage hier schon mal aufkam.
Ich hatte die Tage einen Marder in der Kastenfalle (für Jungfüchse) und musste diesen aufgrund der Schonzeit laufen lassen. Nun ist es ja so, dass ich nach (nds) Jagdrecht diese Wildart 6 Mon. nicht mehr bejagen/fangen darf. So habe ich es zumindest im Fallenlehrgang gelernt. Ist in meinen Augen totaler Humbug, wie seht ihr den Fall? Hier der Auszug §24Abs.4 Nds Jagdrecht
Anhang anzeigen 221080
Habt Ihr Probleme...
1. Du hast Dir den Marder nicht angeeignet, er lebt j noch. Dementsprechend setzt Du ihn auch nicht aus.
2. Wer soll Dir das nachweisen, dass Du einen Marder in der Schonzeit laufen gelassen hast. Schreib sowas halt nicht in ein öffentliches Forum und lass Dir bei sowas nicht zuschauen.
3. Wenn Dir doch jeand zuschauen sollte - ein Eichhörnchen kannst (musst) Du jederzeit wieder laufen lassen. so what. Das Gegenteil muss Dir erst mal einer beweisen.

Geh lieber jagen als so nen Blödsinn im Forum zu fragen.

Ich wäre strikt dafür, den gesunden Menschenverstand aus K.O. Fach in der Jägerprüfung einzuführen. Würde so manches Problem vor der Entstehung lösen...
 
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Natürlich ist angeeignetes Wild Wild, was soll es sonst sein?
Der Marder ist und bleibt Wild. Lässt man ihn unversehrt aus der Falle, dann wird er erst gar nicht angeeignet und somit ändert sich nichts am Status der Marders, auch wenn er für 2 Stunden in der Falle gesessen ist. Dadurch wird auch keine Jagd für die nächsten 6 Monate unterbunden...
 
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Dachte auch immer, das eine Aneignung von Wild (Abwurfstangen etc) nur bei totem Wild, egal ob erlegt oder anderweitig verstorben, geht, ansonsten ist es herrenlos, selbst wenn man es fängt. (Und hätte es lebend einen Besitzer ist es kein Wild, aber das ist dann schon wieder OT).
 
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Warum denn nicht §24 Abs. 3 Satz 4 f. NJagdG?

Zitat: "Der unbeabsichtigte Beifang von Tieren im Rahmen eines zulässigen Fallenfangs gilt als erlaubt. Aus Lebendfangfallen ist dieser Beifang unverzüglich in die Freiheit zu entlassen (...)"

Niemand mit Sachkunde wird doch absichtlich jagdbare Wildtiere fangen, die gerade Schonzeit haben. Insofern ist ein solcher Fang immer ein unbeabsichtigter Beifang.

Abgesehen davon ist semantisch "aussetzen" etwas anderes als "in die Freiheit entlassen".

Ein Widerspruch könnte sich evtl. beim Fang von adulten Waschbärrüden ergeben, siehe zweiter Teil des zitierten 5. Satzes mit "Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" und so. Das kann man aber im Vorfeld mit der zuständigen UJB klären und sich schriftlich genehmigen lassen.
die Sätze 4 und 5 sind tatsächlich in der Neufassung vom 15.07.22 aufgenommen worden und beantworten somit meine Frage. Vorher war es tatsächlich unklar und schwammig. Danke für eure Antworten.
 
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Hallo ins Rund. Weiß nicht ob die Frage hier schon mal aufkam.
Ich hatte die Tage einen Marder in der Kastenfalle (für Jungfüchse) und musste diesen aufgrund der Schonzeit laufen lassen. Nun ist es ja so, dass ich nach (nds) Jagdrecht diese Wildart 6 Mon. nicht mehr bejagen/fangen darf. So habe ich es zumindest im Fallenlehrgang gelernt. Ist in meinen Augen totaler Humbug, wie seht ihr den Fall? Hier der Auszug §24Abs.4 Nds Jagdrecht
Anhang anzeigen 221080
Den Marder fängst du in der Regel so schnell eh nicht mehr...

Genau deswegen stell ich meine Fallen erst dann scharf, wenn ALLES Raubwild Schusszeit hat, damit ich nix schlau mache. Das Jahr über muss man dann halt über die Einzeljagd aktiv sein.
 
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Hat jemand es schon mal mit Rosinen in der Falle versucht?

Alles andere vergammelt zur Zeit ja schnell.
 
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Moin @Claas,

ich nehme Trockenpflaumen anstelle von Rosinen - die halten recht lange und werden auch gern genommen. Ich hänge sie allerdings auch in die Falle und schütte sie nicht auf den Boden oder das Auslösebrett.
Probier es einfach mal damit aus ;).

munter bleiben!!

hobo
 
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Ich habe mit Rosinen schon Dachse gefangen. Nutria mögen sie auch
Setter
 

FTB

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Rosinen, Frolic, Pflaumen - das ist schnell Mäusefraß.
Ich werde mal ein Tee-Ei befüllen und in eine Falle hängen. Mal gucken ob das funktioniert.
 

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