Moin!
Wenn man aber nicht ausschliessen kann, dass wenigstens einer dieser wenigen dazu technisch in der Lage seienden "Nutzer" in den Fall irgendwie verwickelt ist ... :roll:
Oder was jemand anderes will, dass man findet. :shoot: Da es wirklich Software gibt, die sich per Virus oder Trojaner einschleust und den Rechnerinhalt bis hin zu Systemdateien und log-files korrumpieren kann, ist man im Falle eines Falles vielleicht doch besser dran, wenn der Rechner nicht ausgewertet werden kann. Und wenn am Auto keine Bluetooth- oder WLAN-Schnittstellen existieren. :roll:
Viele Grüße
Joe
Moin,
hier müssten wir in eine juristische Vorlesung einsteigen. Im Grunde geht es darum, ob bei der Beweiswürdigung des Gerichtes ein Beweismittel als solches
a) von der Tauglichkeit her anerkannt werden kannn und
b)vom Aussagegehalt her überzeugt
Beides ist dann jeweils der Fall, wenn vernünftige Zweifel zur Überzeugung des Gerichtes nicht bestehen.
Um diese zu prüfen, benutzt d. Gericht, wenn es keine Erfahrungaus eigener Kenntnis (in der Vergangenheit bearbeitete Fälle etc.) besitzt, einen Sachverständigen.
Vernünftige Zweifel heisst nicht, dass theoretisch eine Manipulation möglich ist - vernündftige Zweifel heisst, dass man im ganz konkret vorliegenden Fall nicht mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ausschließen kann , dass manipuliert wurde.
Es ist ähnlich wie beim menschlichen Zeugen; er kann noch so glaubwürdig in der Person sein, ist seine Aussage nicht glaubhaft, taugt er nicht zum Beweis für oder gegen etwas, umgekehrt kannn er noch so glaubhaft (also stimmig, überzeugend im Detail) aussagen, wenn er
bspw. als pathologischer Lügner bekannt ist oder schon mal wegen Falschaussage verurteilt wurde, muss man seine Glaubwürdigkeit besonders streng prüfen.
Ich denke, es muss einfach mal hingenommen werden, dass bestimmte Dinge im Strafprozess ablaufen,wie sie sind und es nicht sogleich an irgendwelche dubiosen Verschwörungen zu denken, nur, wenn einem was nicht passt.
Ansonsten dürfte man letztlich k e i n e m Zeugen glauben, weder im Straf- noch im Zivilprozess - denn letztlich kann niemals ausgeschlossen werden, dass sich der Zeuge irrt (rot/grün, Tageszeit usw. usf.).
Habe die Ehre und
Waidmannsheil