Fall Edathy

A

anonym

Guest
Kann mal einer erklären, wieso in der Zeit der totalen Vernetzung der Rechner von jemanden, der noch dazu im nachrichtendienstlichen Umfeld zu tun hatte (!), überhaupt als Beweismittel zugelassen wird?

Kann ein Rechner, der im Gegensatz zu einem Tagebucheintrag, einem Vertrag oder zu einem Kontoauszug, mit Leichtigkeit manipuliert werden kann, überhaupt irgendeine wirkliche Aussagekraft haben?
 
Y

Yumitori

Guest
Kann mal einer erklären, wieso in der Zeit der totalen Vernetzung der Rechner von jemanden, der noch dazu im nachrichtendienstlichen Umfeld zu tun hatte (!), überhaupt als Beweismittel zugelassen wird?

Kann ein Rechner, der im Gegensatz zu einem Tagebucheintrag, einem Vertrag oder zu einem Kontoauszug, mit Leichtigkeit manipuliert werden kann, überhaupt irgendeine wirkliche Aussagekraft haben?

Moin,
er
ganz neutral und ohne Bezug zum Fall E.:
Ja, kann er ; man kann - so ein Spezialist zu mir - zwar theoretisch einen Rechner total manipulieren bwz. alles löschen - aber hierzu sind die wenigsten Nutzer wirklich technisch in der Lage. Anders ausgedrückt, in 99,9 Prozent aller Fälle kann man rausfinden, was der Benutzer wann mit dem Rechner gemacht, aus dem web runtergeladen bzw. weitergeleitet hat.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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15 Aug 2013
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2.469
Kann mal einer erklären, wieso in der Zeit der totalen Vernetzung der Rechner von jemanden, der noch dazu im nachrichtendienstlichen Umfeld zu tun hatte (!), überhaupt als Beweismittel zugelassen wird?
Sorry - du gehsst von US-Recht aus.
da sind illegal beschaffte Beweismittel nicht zulässig.
Bei uns in D. wurden bei den Steuerprozessen gestohlene
Bank-CDs angekauft (Hehlerei) und als Beweismaterial genutzt.
3,5 Jahre Gefängnis für Hoenes...
.....
und:
Unverletzlichkeit der Wohnung lt. Grundgesetz gilt für
vorbestrafte Rauschgifthändler....
...aber nicht für unbescholtene, legale Waffenbesitzer....
DA hätte ich von unseren Interessenverbänden eine
Verfassungsklage erwartet....
P. :no:
 
Y

Yumitori

Guest
Sorry - du gehsst von US-Recht aus.
da sind illegal beschaffte Beweismittel nicht zulässig.
Bei uns in D. wurden bei den Steuerprozessen gestohlene
Bank-CDs angekauft (Hehlerei) und als Beweismaterial genutzt.
3,5 Jahre Gefängnis für Hoenes...
.....
und:
Unverletzlichkeit der Wohnung lt. Grundgesetz gilt für
vorbestrafte Rauschgifthändler....
...aber nicht für unbescholtene, legale Waffenbesitzer....
DA hätte ich von unseren Interessenverbänden eine
Verfassungsklage erwartet....
P. :no:

Moin,

ich bin ja genau der gleichen Meinung, rechtlich allerdings ist das falsch - ich weiß es leider: Die Unverletzlichkeit der Wohung besteht nach wie vor, man muss die Kontrolleure jaa nicht reinlassen - allerdings beim zweiten (spätestens!) Verweigern kommt die Behörde und stellt die Zuverlässigkeit in Frage. Und a l l e, die so sehr nach der staatlich gewährten, ubiquitären Sicherheit gerufen haben (also es getan haben und noch tun!), sind schuld daran, dass die Rechtsprechung hier sagt, die Behörde könne ein Ermessen s o ausüben !

Auch ich finde, die Regierung macht sich mit Dieben und Hehlern gemein (also befürwortet deren Handeln bzw. unterstützt es), wenn die CDs gekauft und benutzt werden. Allerdings hat die Regierung v o r h e r die rechtliche Grundlage geschafffen und so die Rechtswidrigkeit ihres Handelns - die ich durchaus ebenso sehe! - ausgehebelt.
Auch bei uns gilt de iure bzw. de legem die "Fruit-of-the-poisonous-tree - doctrine"!
Man muss hier sehr genau differenzieren, damit man sich nicht slebst bei iegenem Handeln ins Unrecht setzt.
Und d a s ist der Grund, warum ich so sehr mit Auswanderung liebäugele....
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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27 Sep 2006
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Moin!

Moin,
er
ganz neutral und ohne Bezug zum Fall E.:
Ja, kann er ; man kann - so ein Spezialist zu mir - zwar theoretisch einen Rechner total manipulieren bwz. alles löschen - aber hierzu sind die wenigsten Nutzer wirklich technisch in der Lage.

Wenn man aber nicht ausschliessen kann, dass wenigstens einer dieser wenigen dazu technisch in der Lage seienden "Nutzer" in den Fall irgendwie verwickelt ist ... :roll:

Anders ausgedrückt, in 99,9 Prozent aller Fälle kann man rausfinden, was der Benutzer wann mit dem Rechner gemacht, aus dem web runtergeladen bzw. weitergeleitet hat.

Oder was jemand anderes will, dass man findet. :shoot: Da es wirklich Software gibt, die sich per Virus oder Trojaner einschleust und den Rechnerinhalt bis hin zu Systemdateien und log-files korrumpieren kann, ist man im Falle eines Falles vielleicht doch besser dran, wenn der Rechner nicht ausgewertet werden kann. Und wenn am Auto keine Bluetooth- oder WLAN-Schnittstellen existieren. :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Joe, Verschwörung ist die eine Sache, die Wirklichkeit eine andere.
Dein Trojaner müsste speziell programmiert sein und sich nach getaner Arbeit selbst zerstören. Und glaube mir, böse Buben machen immer enen Fehler. Davon lebt Kriminaltechnik.
 
A

anonym

Guest
Joe, Verschwörung ist die eine Sache, die Wirklichkeit eine andere.
Bedeutet das, in der Wirklichkeit gibt es keine Verschwörungen? :cool:

Dein Trojaner müsste speziell programmiert sein und sich nach getaner Arbeit selbst zerstören. Und glaube mir, böse Buben machen immer enen Fehler.
Und was wäre, wenn die bösen Buben nach getaner Arbeit in Deine Wohnung einbrechen und Deinen Rechner "konfiszieren"?
Wer soll dann noch etwas nachvollziehen können, wenn die, die es könnten auch die wären, die das gar nicht wollen?
 
Y

Yumitori

Guest
Moin!



Wenn man aber nicht ausschliessen kann, dass wenigstens einer dieser wenigen dazu technisch in der Lage seienden "Nutzer" in den Fall irgendwie verwickelt ist ... :roll:



Oder was jemand anderes will, dass man findet. :shoot: Da es wirklich Software gibt, die sich per Virus oder Trojaner einschleust und den Rechnerinhalt bis hin zu Systemdateien und log-files korrumpieren kann, ist man im Falle eines Falles vielleicht doch besser dran, wenn der Rechner nicht ausgewertet werden kann. Und wenn am Auto keine Bluetooth- oder WLAN-Schnittstellen existieren. :roll:

Viele Grüße

Joe

Moin,

hier müssten wir in eine juristische Vorlesung einsteigen. Im Grunde geht es darum, ob bei der Beweiswürdigung des Gerichtes ein Beweismittel als solches
a) von der Tauglichkeit her anerkannt werden kannn und
b)vom Aussagegehalt her überzeugt

Beides ist dann jeweils der Fall, wenn vernünftige Zweifel zur Überzeugung des Gerichtes nicht bestehen.
Um diese zu prüfen, benutzt d. Gericht, wenn es keine Erfahrungaus eigener Kenntnis (in der Vergangenheit bearbeitete Fälle etc.) besitzt, einen Sachverständigen.
Vernünftige Zweifel heisst nicht, dass theoretisch eine Manipulation möglich ist - vernündftige Zweifel heisst, dass man im ganz konkret vorliegenden Fall nicht mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ausschließen kann , dass manipuliert wurde.
Es ist ähnlich wie beim menschlichen Zeugen; er kann noch so glaubwürdig in der Person sein, ist seine Aussage nicht glaubhaft, taugt er nicht zum Beweis für oder gegen etwas, umgekehrt kannn er noch so glaubhaft (also stimmig, überzeugend im Detail) aussagen, wenn er
bspw. als pathologischer Lügner bekannt ist oder schon mal wegen Falschaussage verurteilt wurde, muss man seine Glaubwürdigkeit besonders streng prüfen.
Ich denke, es muss einfach mal hingenommen werden, dass bestimmte Dinge im Strafprozess ablaufen,wie sie sind und es nicht sogleich an irgendwelche dubiosen Verschwörungen zu denken, nur, wenn einem was nicht passt.
Ansonsten dürfte man letztlich k e i n e m Zeugen glauben, weder im Straf- noch im Zivilprozess - denn letztlich kann niemals ausgeschlossen werden, dass sich der Zeuge irrt (rot/grün, Tageszeit usw. usf.).

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
15 Aug 2013
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2.469
Die Unverletzlichkeit der Wohung besteht nach wie vor, man muss die Kontrolleure jaa nicht reinlassen - allerdings beim zweiten (spätestens!) Verweigern kommt die Behörde und stellt die Zuverlässigkeit in Frage.

Und d a s ist der Grund, warum ich so sehr mit Auswanderung liebäugele....
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
...und genau das halte ich auch für verfassungswidrig.
aber wer hat schon das Geld und die Kraft
ein solches Verfahren bis zum obersten Gericht durch zuziehen.

...und zum Auswandern bin ich zu alt-
und die Schweiz zu teuer...
P. :)
 
Y

Yumitori

Guest
@ Bärentöter

Moin,

vielleicht geht Dir nur die Fähigkeit zum Differenzieren ab ?

Rechtlich ist die Sache nicht verfassungswidrig, weildie Behörde eben nicht der Gesetzgeber ist. Und die Behörde einen Ermessensspielraum hat.

Ich finde es auch nicht richtig und espasst mir nicht - aber es ist n i c h t verfassungswidrig, glaub's mireinfach mal.

Es ist vieles in diesem Staat verfassungsgemäß, was mir absolut nicht gefällt.
Und die Schweiz mit ihren Mögllichkeiten, auch den letzten ****en im Volksbegehren abstimmen zu lassen - obgleich der abslout des Denkens unfähig sein kann - passt mir auch überhaupt nicht!

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
Registriert
20 Aug 2004
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1.217
gestern habe ich den Fokus im Wartezimmer gelesen.... Kinderpornographie und was im I-Net alles geht.... Zutritt nur in Foren wenn man vorher vor laufender Kamera ein Kind vergewaltigt.. Die Ermittler hilflos wegen der Rechtssprechung, der Technik und der Brutalität der Szene.....
Und genau diese Landesregierungen und Politiker, egal welcher Ebene, die hier das Wohl der Bürger / Verbraucher-Gesundheit durch Bleiverbot in der Jagd im fokus haben, sollten sich damit beschäftigen.... Mich hat es zum ersten Mal im Leben mehr als gewürgt und mußte zur Toilette zum Kotzen....
 
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27 Sep 2006
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27.436
Moin!

Ich denke, es muss einfach mal hingenommen werden, dass bestimmte Dinge im Strafprozess ablaufen,wie sie sind und es nicht sogleich an irgendwelche dubiosen Verschwörungen zu denken, nur, wenn einem was nicht passt.
Ansonsten dürfte man letztlich k e i n e m Zeugen glauben, weder im Straf- noch im Zivilprozess - denn letztlich kann niemals ausgeschlossen werden, dass sich der Zeuge irrt (rot/grün, Tageszeit usw. usf.).

Das Problem ist hier, dass sich manche Leute nicht vorstellen können, was machbar ist und was nicht. Und was man suchen müsste und was nicht. Und deshalb kann man sich als normal paranoider Staatsbürger ruhig bei den VTs "bedienen" und im Falle eines Falles lieber dafür sorgen, dass kein belastendes Material gefunden werden kann (auch wenn man davon ausgeht, dass keines da ist) als darauf zu vertrauen, dass im Falle eines Falles auch herausgefunden wird, wer wann von wo mit welchem Spielzeug mir welche Datei untergejubelt hat.

Gerade bei diesem Thema hier ist da nämlich ganz schnell die gesamte Existenz zerstört, auch wenn es keine objektiven Beweise gegen jemanden gibt. Reales Bsp.: Beim Auszug aus einer WG wirft der letzte Mieter noch Müllsäcke der anderen, kurz vor ihm ausgezogenen Mieter in dem Müllcontainer. Einer der Säcke geht auf was er nicht bemerkt und "Bildchen" erscheinen. Gegen wen wird dann ermittelt und wer durch die Presse getrieben, seine berufliche und soziale Existenz zerstört? Alle oder nur der, der zuletzt an dem Container beobachtet wurde?

Viele Grüße

Joe
 

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