Fall Edathy

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:thumbup:

Auch wenn ich es dem Drecksack nicht gönne.
 
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"Der Prozess war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende gegangen. Edathy hatte vor Gericht zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind."


Das war ja, soweit ich mich erinnere, das Problem. Staatsanwaltschaft sagt (natürlich?) "hundepfui", Verteidigung sagt (natürlich!) "alles im grünen Bereich."
Also hat das Gericht das gar nicht juristisch bewertet bzw. bewerten können.
 
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:thumbup:

Auch wenn ich es dem Drecksack nicht gönne.

Nuja, gönnen tue ich sovielen Leuten so einiges nicht, aber man sollte doch nach den Spielregeln spielen.
Auch wenn in dem Zusammenhang gerne mal die Rechtsstaatlichkeit außen vor bleiben soll.
 
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Du glaubst doch nicht, daß man das Gesetz verschärft, wenn die gefundenen Bilder illegal gewesen wären.

Ne, man kann es Grauzone nennen.
Aber es war offensichtlich nicht verboten.
Aufgefallen ist er ja nur weil der Händler auch noch eindeutig illegales anbietet, nur hat man das nicht bei ihm gefunden. Ergo...
 
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Moin,
heute in der SZ Seite 2.
Edathy:Er hätte schon gern seinen Computer und andere Sachen zurück"Meinen rechtmäßigen Privatbesitz bis hin zur Familienbibel"
Staatsanwalt Klinge:"Natürlich können Sie die Familienbibel zurückhaben,aber wie ist es mit den Heften ADAM JUNIOR und BUBEN IN DER FREIHEIT DRESSIERT ?Wollen Sie die auch zurück?"
Schnell springt der Verteidiger von Edathy ein,natürlich werde auf die Magazine verzichtet.

Mir ist mein Tee aus dem Gesicht gefallen so mußte ich Lachen.:lol:
 
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Der Kinderschutzbund verweigert die Annahme des Geldes des Herrn E. (bzw. will sein Geld nicht), laut Bild.de. Ich finde das gut!
 
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Yumitori

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"Der Prozess war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende gegangen. Edathy hatte vor Gericht zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind."


Moin,

ganz richtig, "...laut StA...", die StA ist Teil der Executive, vom Gericht (Judicatve) völlig unabängig - glücklicherweise !
Nur zur Erläuterung: Die Staatsanwaltschaft hat alle objektiven Tatsachen zu ermitteln, auch die, die den Angeschuldigten bzw. Angeklagten entlasten können. Ob sie sie auch richtig einordnet, ist eine ganz andere Frage, sonst gäbe es ja niemals Freisprüche, immer nur Verurteilungen.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Ein (zumindest mittelbarer) Kinderschänder kommt mit einer Strafe davon, die man "Kürzung des Taschengeldes" nennen könnte.
Seine Helfershelfer (Ex-Minister Friedrich, Oppermann und Co) werden überhaupt nicht belangt.

Im Fall von Pädastian Pädathy ist zumindest die gesellschaftliche Ächtung die eigentliche Strafe. Aber vom Staat hat er doch nichts zu befürchten.


Aber wehe Otto Normalverbraucher reduziert seine Tributzahlungen an den Staat... Dann trifft ihn die volle Härte des Gesetzes und er steht mind. 10 Jahre unter verschärfter Beobachtung.
 
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"Der Prozess war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende gegangen. Edathy hatte vor Gericht zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind."


Vermutlich ist es heute strafbares Material, aber zum Zeitpunkt der Tat war es dies eben noch nicht. Und da gilt nun mal Nulla poene sine lege, im Klartext darf keiner aufgrund einer nachträglichen Gesetzesänderung verurteilt werden, wenn die Tat vor dieser Gesetzesänderung geschehen ist und zu jenem Zeitpunkt nicht strafbewehrt war. Und das ist - unabhängig vom aktuell diskutierten Fall - auch gut so!

Grüßle

Nightmare
 
A

anonym

Guest
n a i v finde ich das nicht - sicher, es ist theoretisch richtig, dass Nachfrage ein Angebot schaffen k a n n,das sehe ich auch so.
Dennoch denke ich, wir sollten uns nicht zu nahe an die sog. "Gedankenpolizei" heranbewegen.
Ich finde es gut, dass Du immer wieder versuchst, zu objektivieren.

Die ganze Empörung über Edathy kotzt mich nur noch an. Da ist eine ungeheuere Heuchelei und ein Alibidenken mit im Spiel; man zeigt mit dem Finger auf die vermeintliche ausgemachte alte Sau und verschafft damit dem eigenen Gewissen Absolution.

Warum werden denn Kinder pornografisch missbraucht?
Doch nicht wegen der Nachfrage, die das Angebot schafft.
Doch nicht wegen irgendeinem schleimigen Pädathy.
Wir leben in einer der kinderfeindlichsten Gesellschaften, die der Planet je gesehen hat.
Hunderttausende Kinder wurden abgetrieben.
Wer das anprangert, hat es plötzlich beruflich sehr schwer.
Kinder werden fast ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten bewertet.
Ergebnis: es lohnt sich nicht.
Anstatt den Familien zu danken, dass sie für unser aller Fortbestand sorgen, verspottet und demütigt man Frauen, die sich der Kindererziehung widmen. Familien werden per Gesetz benachteiligt und in die Verarmung getrieben.
Wer heute noch Kinder bekommt, hat sich dafür entschieden, gesellschaftlich abzusteigen.
Das muss man aushalten lernen. Immer weniger sind dazu bereit - wie der Geburtenrückgang zeigt.

Kurz: Kinder sind heute das Allerletzte.

Und dann wundert man sich über solche Auswüchse?
Echauffiert sich?
Meint, hier habe es man mit einem besonders unwürdigem Exemplar zu tun?


Mich wundert da gar nix. Nicht bei dieser Gesamtsituation.
Und ich kann da ehrlich gesagt auch keine Empörung empfinden.

Ob Pädathy verurteilt wird oder wurde oder nicht geht mir meilenweit am Podex vorbei. Ich hätte bezüglich Kindern ganz andere Wünsche. Siehe oben.
Aber die werden heute nicht und morgen nicht und vermutlich überhaupt nie in Erfüllung gehen.
 
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Yumitori

Guest
Das war ja, soweit ich mich erinnere, das Problem. Staatsanwaltschaft sagt (natürlich?) "hundepfui", Verteidigung sagt (natürlich!) "alles im grünen Bereich."
Also hat das Gericht das gar nicht juristisch bewertet bzw. bewerten können.

Moin,

doch, natürlich hätte das Gericht eine Beurteilung vorneh men können - aber erstes kostet so etwas sehr viel Zeit, zweitens - beim Freispruch in jedem Fall den Steuerzahler - sehr viel Geld und drittens könnte es wirklich richtig sein, ein Interesse d. Staates an einem Verfahren, also einem Urteil, wie immer es auch lautet, in Zweifel zu ziehen.
Das Gericht kann i m m e r eine Beurteilung vornehmen, denn StA und Gericht sind voneinander unabhängig, glücklicherweise !

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 

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