Ich schließe mich den meisten meiner Vorredner an, und empfinde die EU-Richtlinie als starke, nicht nachvollziehbare Einschränkung der halbautomatischen LWB.
Am Erstaunlichsten erscheinen mir die vielfach fachlich, falschen Aussagen und das ausweichen bei Fragen der hauptsächlich beteiligten EU-Abgeordneten im Rahmen der halbstündigen Pressekonferenz.
Daran muss man sich wohl noch als junger Mensch gewöhnen. :evil::unbelievable:
Letztendlich wurde die Richtlinie im Parlament beschlossen. Sofern mein Wissen rund um das Gesetzgebungsverfahren der EU aktuell ist, so muss die Richtlinie noch vom EU-Ministerrat beschlossen werden.
Wie wahrscheinlich ist eurer Meinung nach ein anderes Ergebnis als bei der Parlamentsabstimmung?
Wenn ich den mehr als sechzig seitigen Entwurf richtig interpretiere, so läuft die Frist ,"eventueller weise" eine Genehmigung aufgrund von Altbestands bei LW mit Magazinkapazität größer 10 Schuss zu erhalten, mit dem Erlass der Richtlinie durch den Ministerrat sofort ab. Oder? (Vgl. S. 42 der bereits zuvor verlinkten Richtlinie).
Die Woche also doch noch eine LW kaufen um eventueller weise über den Altbestand einer Einschränkung entgegenzuwirken? Ist das zu naiv gedacht? ;-)
Denkt ihr, dass der Zeitpunkt des Erwerbs der Magazine dann auch eine gesonderte Rolle spielen wird? Denkbar ist alles. Denn stellt euch vor, vielleicht besitzt man schon eine solche Langwaffe, würde somit in den Altbestand reinfallen, jedoch ist man noch nicht Besitz der "bösen" Magazine dazu. Zuzutrauen wäre es Ihnen allen.:evil:
Wohin sollen denn nur all die Regulierungen führen?
Ich wünsche einen schönen Abend und Weidmannsheil