Erwin Müller, Jakele und ein 500 Millionen Streit

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Schwäbische Zeitung vom 27.09.2023

"Der Ulmer Drogeriekönig Erwin Müller wird von drei Adoptivkindern vor Gericht gezerrt: In dem Erbstreit geht es um Millionen. Müller sieht sich als Opfer. Seine Frau Anita warnt davor, dass dies gar das „Ende“ der Drogeriemarktkette bedeuten könnte. Doch Recherchen zeigen, dass Müller womöglich selbst mit falschen Karten gespielt haben könnte - und die Folgen weniger gravierend ausfallen könnten. Was bislang in dem Fall bekannt ist.

Das Landgericht Ulm muss sich mit einem Erbstreit beschäftigen, der bereits jetzt überregional für Aufsehen sorgt. Der Inhaber der Ulmer Drogeriemarktkette Erwin Müller wird von drei ehemaligen Freunden verklagt, die er vor Jahren adoptiert hat. Im Kern geht es dabei offenbar um die „Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages“, wie das Ulmer Landgericht bestätigt.

Die Kläger sind der Meinung, dass ein Vertrag zur Adoption „nicht nur formnichtig, sondern auch sittenwidrig“ sei, berichtet das „Manager-Magazin“. Mit dem Vertrag hatten drei Adoptivkinder offenbar eine Erklärung abgegeben, dass sie auf ihren Pflichtanteil beim Erbe verzichten werden und stattdessen eine Entschädigung erhalten.

Nun aber wollen sie aufgrund von Formfehlern dennoch ihre Ansprüche geltend machen. Laut dem Magazin habe sich Müller dazu wie folgt dazu geäußert: „Es handelt sich um den offensichtlichen Versuch, aus der Adoption doch noch Geld rauszuholen, obwohl die Adoptivkinder stets versichert hatten, keine materiellen Interessen zu verfolgen.“ Offenbar geht es um eine dreistellige Millionensumme.

Die Adoptivkinder sind laut Medienberichten Stefanie, Andreas sowie dessen Bruder Adrian J. aus Weitnau im Allgäu. Das Ehepaar Andreas und Stefanie J. betreibt dort ein Jagdgeschäft und die drei haben Erwin Müller vor Jahren beim Jagen kennengelernt. Aus dem gemeinsamen Hobby entstand eine scheinbar tiefe Freundschaft.

Wie die „Schwäbische Zeitung“ aus gut unterrichten Kreisen erfuhr, hätten das Ehepaar Müller und die Familie aus Weitnau gemeinsam Urlaube verbracht und sogar Weihnachten zusammen gefeiert. Tatsächlich sei daraus mit der Zeit ein „Eltern-Kind-Verhältnis“ entstanden, bis zum Zeitpunkt der Adoption 2015 habe eine gefühlte familiäre Bindung bestanden. Mit der Adoption aber hätten sie sich auch ein Stück weit in die Abhängigkeit des Ulmer Firmenchefs begeben.

Bereits die Unterzeichnung des Adoptionsvertrags sei für Erwin und seine Frau Anita Müller dann vielmehr eine „rein wirtschaftliche Angelegenheit“ gewesen. In Medienberichten ist davon zu lesen, dass die Adoptivkinder lediglich enttäuscht gewesen wären, weil sie an Erwin Müllers 90. Geburtstag nicht am Familientisch hätten sitzen dürfen. Doch dies war offenbar nur ein kleines Mosaiksteinchen in einem längeren Prozess der Entfremdung.

Hat das Ehepaar Müller das tiefe Vertrauen und die familiäre Nähe zu seinen Adoptivkindern am Ende nur vorgespielt? Auch diese Frage könnte vor Gericht eine Rolle spielen. Eindeutig geklärt aber sind die Motive noch nicht. Als die Beziehung zwischen Erwin Müller und seinem Sohn Reinhard Müller 2015 endgültig zerbrach, war das Ehepaar Müller jedenfalls darauf bedacht, die Familie J. eilig als Adoptivkinder einzusetzen. Vielleicht mit dem Ziel, dem leiblichen Sohn einen größeren Pflichtanteil vom Erbe zu nehmen. „Der vermeintlich clevere Schachzug des Drogeriekönigs jedenfalls könnte sich nun, viele Jahre nach dem Familienzuwachs - bald als Eigentor entpuppen“, schreibt das „Manager-Magazin“.

Tatsächlich sei der Vertrauensverlust im „Eltern-Kind-Verhältnis“ zwischen dem Ehepaar Müller und dem Ehepaar J. groß gewesen, bestätigt auch Maximilian Ott, der Anwalt der Klägerseite. Weiter will er sich aber noch nicht zu dem Fall äußern. Ott aber lässt bereits durchscheinen, dass auch eine außergerichtliche Einigung möglich wäre. Seine Mandanten seien zu Gesprächen bereit und legten keinen Wert auf eine weitere Eskalation.

Eine Sache aber ist dem Münchner Rechtsanwalt wichtig: Die Warnungen vor einem Ende der Drogeriemarktkette hält er für Panikmache. „Kein einziger Arbeitsplatz ist deswegen gefährdet.“ Seine Mandaten stritten nicht um Geschäftsanteile, sondern lediglich darum, dass der Pflichtteilsverzichtsvertrag unwirksam ist. Am Ende könnte dann eine Geldzahlung stehen.

Ehefrau Anita Müller sieht das anders. Im Fall einer Pflichtteilzahlung wäre „die Firma platt. Und 40.000 Mitarbeiter arbeitslos“, wird sie in der „Bild“-Zeitung zitiert. Dem Notar seien laut Müller bei der Adoption keine Fehler unterlaufen.

Die Drogeriemarktkette Müller wurde vor 70 Jahren gegründet und machte zuletzt mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz. Mit 91 Jahren führt Erwin Müller sein Drogerie-Imperium noch immer selbst, nachdem er zuletzt den Firmenchef vor die Tür gesetzt hat.

Wie es nun im Erbstreit weitergeht, könnte dann bald vor Gericht verhandelt werden. Laut einer Gerichtssprecherin aber sei noch kein Prozesstermin festgelegt. Der Anwalt der Kläger geht davon aus, dass ein Termin im ersten Quartal 2024 realistisch ist."
 
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Nichts für ungut, auch wenn er Steuern sparen wollte, seinem leiblichen Sohn eins auswischen wollte etc. halte ich das Gebaren der Adoptierten trotzdem für sehr *piep*, also nicht sehr schön.

Es kann ja auch ganz andere Fälle und Familien betreffen, scheint ja öfter vor zu kommen, daher möchte ich es mal sehr allgemein formulieren und frage mich: Ob man sich als potentiell Adoptierter schon vorher überlegt hatte, dass so ein Abfindungsvertrag sittenwidrig sein könnte? Hier wird es wohl Zeit für ein Grundsatzurteil, wer bekommt wohl recht, ein Steuer-Erbschaftsschlupflochsucher der vermeintlich alles vorher vertraglich geregelt hat, oder der vermeintliche Erbschleicher.
 
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Im Spiegel liest man, es wäre eine für alle Seiten auskömmliche Regelung gefunden worden, insbesondere wohl für den Erfinder der Repetiererin mit dem waidgerechten Mini-Magazin.
 
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Für alles Geld der Welt würde ich mich nicht von jemanden adoptieren lassen, der damit seinen leiblichen Kindern etwas auswischen will. Das wäre für mich ein Hinweis auf einen Charakter, zu dem ich möglichst schnell jeden Kontakt abbrechen wollen würde. Und wie Auerochse schon bemerkt, ist das wirklich ein mehr als schäbiger Zug den eigenen Eltern gegenüber. Und dann wird die dreckige Wäsche auch noch öffentlich gewaschen... Was für ein Schmierentheater.
 
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Ist in Adel und Wirtschaft seit Jahrhunderten üblich. Um familiäre Liebesbeziehungen geht es da weniger. Das regelt die Hinterlassenschaften und spart enorme Steuern. Deutsches Recht setzt aber bei Erwachsenadoption zwingend voraus, daß man ein enges familiäres Verhältnis dem Fiskus darstellt, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen. Ich wette mal, so eng wie man das jetzt der Regenbogenpresse vorspielt war es aber nie. Um die Nummer nicht ganz platzen zu lassen, muss man aber jetzt selbst vor Gericht das Märchen von zerbrochener Liebe aufführen.

Naiv war hier ganz sicher niemand, das würde auch nicht zum knallharten Drogeriekönig und seinen Anwälten passen. Es handelt sich um eine geplatzte Geschäftsbeziehung. Müller hat hohe Summen an Steuern gespart, von denen ein kleiner Teil den "Kindern" als Gage in dem Stück zufloss. Dumm nur, daß denen jetzt der kleine Teil nicht reichte. Vermutlich werden aber trotzdem beide Seiten am Ende ihren guten Schnitt machen. Die Kinder sind deutlich reicher als vorher und Müller zahlt weniger Steuern.
 
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
  • Mit einer Adoption im Erwachsenenalter können Familien volljährige Stief- oder Pflegekinder als vollwertige Familienmitglieder aufnehmen.
  • Voraussetzung für die Adoption ist eine enge familiäre Bindung und die Bereitschaft, im Krankheits- oder Pflegefall füreinander zu sorgen.
  • Den Adoptionsantrag stellen die Adoptiveltern und der Volljährige gemeinsam beim zuständigen Familiengericht.
  • Der adoptierte Erwachsene nimmt den Familiennamen an und wird leibliches Kind sowie gesetzlicher Erbe.
  • Lehnen die Familienrichter den Antrag wegen fehlender Voraussetzungen ab, können Sie Berufung einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.
  • Ein Anwalt kann Ihren Antrag bereits im Vorfeld absichern, indem er die Familienbindung zweifelsfrei nachweist und negative Rechtsfolgen ausschließt.
Wird die Repetierin dann bald in M1 umbenannt?

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Oder man bindet einen Unterhalts- und Pflegeverpflichteten an sich, aber wer lässt sich bei zweifelhaftem finanziellen Background der neuen Familie schon adoptieren?
 
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Da würde ich nicht drauf wetten.
Man muss sich doch überhaupt wundern, dass man Erwachsene adoptieren kann, wenn es letztlich nur einen guten Grund dafür gibt und der "Steuervermeidung im Erbschaftsfall lautet.

Nur der kleine Mann wundert sich über Steuertricks und -schlupflöcher, für den großen Mann sind sie selbstverständlich.
 

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