Schwäbische Zeitung vom 7.5.2024:
"...
Die Begründung der Kläger, sie hätten Erwin Müller blind vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können.“ Selbst wenn Erwin Müller die Adoption nur angestrebt habe, um seinen leiblichen Sohn zu benachteiligen, habe das primär nichts mit der Klage zu tun.
Auch hätten sich die Kläger weder in einer „seelischen Zwangslage“ noch in einer „finanziellen Abhängigkeit“ befunden. Die Klage habe damit „nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg“, so das Fazit von Richterin Warmuth.
Sie schlug vor, beide Seiten könnten sich darauf einigen, die Adoption zu widerrufen. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott, zeigte sich offen für weitere Gespräche. Anton Steiner, der Erwin Müller vertrat, verwies darauf, dass bereits „viel böses Blut“ geflossen sei. Bis Ende Juli sollen sich die Streitparteien nochmals schriftlich äußern können. Dann wird ein Urteil erwartet. Den Streitwert hat das Gericht auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro angesetzt."
Das wird eher nix mit dem großen Reibach für die Kläger.