Ich halte die meisten Erwachsenenadoptionen auch eher für eine Art Geschäft oder Steuervermeidungsmodell. Auf jeden Fall geht es eigentlich immer um Geld oder Vermögen. Einen "Sonderfall" kann ich allerdings verstehen: Bevor mein Vermögen (größtenteils) an den Staat geht, weil ich keine Nachkommen und weitere Verwandte (hier) habe, find ich es persönlich nachvollziehbar, eine befreundete und vertraute Person zu adoptieren. Per Adoption umgeht man ggf. andere komplexe juristische Verfahren und Rechtstreitigkeiten. Ist somit zumindest eine der gängigen Möglichkeiten der Vermögens"rettung". Der Fall ist allerdings zuzgegebenermaßen wirklich äußerst selten, auch wenn ich eine Person kenne, wo genau das der Grund ist/war.Man muss sich doch überhaupt wundern, dass man Erwachsene adoptieren kann, wenn es letztlich nur einen guten Grund dafür gibt und der "Steuervermeidung im Erbschaftsfall lautet.
Wenn sie den Pflichtteil bekommen würden muss er auch keine Waffen mehr verkaufen.Wer lässt sich denn bitte ohne Not von fremden Leuten im Erwachsenenalter adoptieren? Sowas ist anrüchig und den eigenen Eltern gegenüber schäbig. Da weiß ich, wo ich nicht mehr kaufe.
Ich versteh das Konzept schon. Ich halt nur nichts davon.Wenn sie den Pflichtteil bekommen würden muss er auch keine Waffen mehr verkaufen.
Wenn sie den Pflichtteil bekommen würden muss er auch keine Waffen mehr verkaufen.
Schwäbische Zeitung vom 7.5.2024:
"...
Die Begründung der Kläger, sie hätten Erwin Müller blind vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können.“ Selbst wenn Erwin Müller die Adoption nur angestrebt habe, um seinen leiblichen Sohn zu benachteiligen, habe das primär nichts mit der Klage zu tun.
Auch hätten sich die Kläger weder in einer „seelischen Zwangslage“ noch in einer „finanziellen Abhängigkeit“ befunden. Die Klage habe damit „nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg“, so das Fazit von Richterin Warmuth.
Sie schlug vor, beide Seiten könnten sich darauf einigen, die Adoption zu widerrufen. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott, zeigte sich offen für weitere Gespräche. Anton Steiner, der Erwin Müller vertrat, verwies darauf, dass bereits „viel böses Blut“ geflossen sei. Bis Ende Juli sollen sich die Streitparteien nochmals schriftlich äußern können. Dann wird ein Urteil erwartet. Den Streitwert hat das Gericht auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro angesetzt."
Das wird eher nix mit dem großen Reibach für die Kläger.
Ich rufe kommende Woche mal dort an und frage, wieviel meine M1 konfiguriert kosten soll.DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
Wird die Repetierin dann bald in M1 umbenannt?
- Mit einer Adoption im Erwachsenenalter können Familien volljährige Stief- oder Pflegekinder als vollwertige Familienmitglieder aufnehmen.
- Voraussetzung für die Adoption ist eine enge familiäre Bindung und die Bereitschaft, im Krankheits- oder Pflegefall füreinander zu sorgen.
- Den Adoptionsantrag stellen die Adoptiveltern und der Volljährige gemeinsam beim zuständigen Familiengericht.
- Der adoptierte Erwachsene nimmt den Familiennamen an und wird leibliches Kind sowie gesetzlicher Erbe.
- Lehnen die Familienrichter den Antrag wegen fehlender Voraussetzungen ab, können Sie Berufung einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.
- Ein Anwalt kann Ihren Antrag bereits im Vorfeld absichern, indem er die Familienbindung zweifelsfrei nachweist und negative Rechtsfolgen ausschließt.
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