Erwin Müller, Jakele und ein 500 Millionen Streit

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Wow, das ist ja was.

Und ich hatte den J eigentlich bisher sympathisch gefunden.
 

GMV

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Man muss sich doch überhaupt wundern, dass man Erwachsene adoptieren kann, wenn es letztlich nur einen guten Grund dafür gibt und der "Steuervermeidung im Erbschaftsfall lautet.
Ich halte die meisten Erwachsenenadoptionen auch eher für eine Art Geschäft oder Steuervermeidungsmodell. Auf jeden Fall geht es eigentlich immer um Geld oder Vermögen. Einen "Sonderfall" kann ich allerdings verstehen: Bevor mein Vermögen (größtenteils) an den Staat geht, weil ich keine Nachkommen und weitere Verwandte (hier) habe, find ich es persönlich nachvollziehbar, eine befreundete und vertraute Person zu adoptieren. Per Adoption umgeht man ggf. andere komplexe juristische Verfahren und Rechtstreitigkeiten. Ist somit zumindest eine der gängigen Möglichkeiten der Vermögens"rettung". Der Fall ist allerdings zuzgegebenermaßen wirklich äußerst selten, auch wenn ich eine Person kenne, wo genau das der Grund ist/war.
 
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Laut Boulevardpresse geht es jetzt um 1/2 Milliarde Euro, es würde mich wundern wenn er sein Geschäft dann weiter betreibt.
 
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Schwäbische Zeitung vom 7.5.2024:
"...
Die Begründung der Kläger, sie hätten Erwin Müller blind vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können.“ Selbst wenn Erwin Müller die Adoption nur angestrebt habe, um seinen leiblichen Sohn zu benachteiligen, habe das primär nichts mit der Klage zu tun.
Auch hätten sich die Kläger weder in einer „seelischen Zwangslage“ noch in einer „finanziellen Abhängigkeit“ befunden. Die Klage habe damit „nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg“, so das Fazit von Richterin Warmuth.
Sie schlug vor, beide Seiten könnten sich darauf einigen, die Adoption zu widerrufen. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott, zeigte sich offen für weitere Gespräche. Anton Steiner, der Erwin Müller vertrat, verwies darauf, dass bereits „viel böses Blut“ geflossen sei. Bis Ende Juli sollen sich die Streitparteien nochmals schriftlich äußern können. Dann wird ein Urteil erwartet. Den Streitwert hat das Gericht auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro angesetzt."

Das wird eher nix mit dem großen Reibach für die Kläger.
 
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Schwäbische Zeitung vom 7.5.2024:
"...
Die Begründung der Kläger, sie hätten Erwin Müller blind vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. „Wir sprechen hier ja nicht von jungen Menschen, die Verträge vielleicht nicht verstehen können.“ Selbst wenn Erwin Müller die Adoption nur angestrebt habe, um seinen leiblichen Sohn zu benachteiligen, habe das primär nichts mit der Klage zu tun.
Auch hätten sich die Kläger weder in einer „seelischen Zwangslage“ noch in einer „finanziellen Abhängigkeit“ befunden. Die Klage habe damit „nur sehr geringe Aussicht auf Erfolg“, so das Fazit von Richterin Warmuth.
Sie schlug vor, beide Seiten könnten sich darauf einigen, die Adoption zu widerrufen. Der Anwalt der Kläger, Maximilian Ott, zeigte sich offen für weitere Gespräche. Anton Steiner, der Erwin Müller vertrat, verwies darauf, dass bereits „viel böses Blut“ geflossen sei. Bis Ende Juli sollen sich die Streitparteien nochmals schriftlich äußern können. Dann wird ein Urteil erwartet. Den Streitwert hat das Gericht auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro angesetzt."

Das wird eher nix mit dem großen Reibach für die Kläger.

Wären im Höchstfall immer noch 10 Millionen pro Kläger. Damit wird die Entwicklung von dem hässlichen Knallstock wohl bezahlt sein.
 
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15 Sep 2019
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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
  • Mit einer Adoption im Erwachsenenalter können Familien volljährige Stief- oder Pflegekinder als vollwertige Familienmitglieder aufnehmen.
  • Voraussetzung für die Adoption ist eine enge familiäre Bindung und die Bereitschaft, im Krankheits- oder Pflegefall füreinander zu sorgen.
  • Den Adoptionsantrag stellen die Adoptiveltern und der Volljährige gemeinsam beim zuständigen Familiengericht.
  • Der adoptierte Erwachsene nimmt den Familiennamen an und wird leibliches Kind sowie gesetzlicher Erbe.
  • Lehnen die Familienrichter den Antrag wegen fehlender Voraussetzungen ab, können Sie Berufung einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.
  • Ein Anwalt kann Ihren Antrag bereits im Vorfeld absichern, indem er die Familienbindung zweifelsfrei nachweist und negative Rechtsfolgen ausschließt.
Wird die Repetierin dann bald in M1 umbenannt?

Anhang anzeigen 256766
Ich rufe kommende Woche mal dort an und frage, wieviel meine M1 konfiguriert kosten soll.
 
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Der Streitwert ist schön für den Rechtsanwalt, dessen Honorar sich daran bemisst. Am Ende stehen die Kläger mit heruntergelassener Hose da, weil Anwalts- und Gerichtskosten höher sind als ihre Abfindung.
Von der negativen öffentlichen Wirkung einer solchen Klage mal ganz abgesehen...
 
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....wenn es ums Geld geht. Aber können nicht alle so sein wie meine Familie. Beim Bruder und mir sind da wohl die Geldgeilgene nicht aktiv.
"Wir" haben wirklich nix. Aber manche in der weitläufigen Verwandtschaft haben schon wegen Omas "Nix" Terror gemacht.
Und wenn ich dann noch die Verwandtschaft meiner Frau beobachte. Noch extremer. Da wird nicht mehr miteinander geredet, wegen, wer das Minus am Konto bekommt....
Hoffe ich hab das meinem Sohn vererbt. Den Mangel an Gier und "Ruach"....
 

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