Erste Verbandsreaktion zu Wachtelabschuss

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M03 schrieb:
Aus den Anschlusskriterien lese ich heraus das er nicht allein wegen seiner Rasse als Jagdhund zu erkennen sein muß sondern eben als solcher kenntlich gemacht wird.

So wie Diensthunde vom Zoll mit ensprechendem Geschirr und Beschriftung zu sehen sind ebenso wie bei der Polizei oder auch der Blindenhund.

Wieviele Dackel sind denn Jagdhunde ? Wieviele Weimis sind denn heute in NICHT Jägerhaushalten nur weil sie gerade hipp sind.

Ist der Weimi etc. also eben nicht als im Dienst befindlicher Jagdhund zu erkennen ( Schürze etc.) und trägt auch sonst keinerlei Hinweise darauf , so schützt ihn die Zugehörigkeit zu einer zur Jagd verwendeten Rasse alleine wohl nicht.

Kenntlich sind, Kenntlich sind, kenntlich sind - von gemacht steht da nichts !!! Wie werden Hirtenhunde kenntlich gemacht? Mit einer Schafspelzweste auf der steht : "Sheep-Ranger" ? Wenn ich einen Schäferhund oder Border-Collie oder was weiß ich was in der Nähe einer Schafsherde sehe, darf ich ihn nicht schießen. Wenn ich weiß, daß in der Gegend ein Kind vermißt wird und den ganzen Tag schon Hunderschaften durch die Wälder laufen, schieße ich auf eine Schutzhundrasse auch nicht, auch wenn sie kein Blaulicht zwischen den Gehören trägt. Der Zusammenhang machts.

Und zum weiteren. Natürlich hätte sich auch zufällig während der Drückjagd der Wachtel von Tante Else in Getümmel schmeißen können. Ich gehe aber auch nur von bedingtem Vorsatz und nicht direktem Vorsatz aus, nach dem Motto: er hätte wissen können !
 

M03

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Sparrenberg schrieb:
Fakten: 1.) Wachtel = offensichtlich Jagdhundrasse 2.) Drückjagd beim Nachbarn 3.) Jagdhundrasse in der Nähe von Nachbarrevier 4.) Mit Absicht totgeschossen, kein Unfall beim Waffenreinigen

Reichte mir an Fakten für dolus eventualis = bedingter Vorsatz, weil der "Jagdschützer" billigend in Kauf nahm, einen überjagenden Jagdhund zu töten. Punkt. Kein emotionsgeladenes Gebrabbel.

Offensichtlich warst du beteiligt und Zeuge dessen was passiert ist.

Ansonsten ... Hörensagen und emotionsgeladenes Gebrabbel.
 
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akira4950 schrieb:
nein, aber dem Einstellungsbescheid des Herrn Staatsanwaltes zu entnehmen

Eben ! :)

@M03:
Es zählt, was der Täter hätte in Betracht ziehen müssen.

Wenn ich einem Kaufhaus, in welchem alle Waren Preisschilder tragen, einen Gegenstand finde, der nicht ausgezeichnet ist, reicht mein Glaube daran, daß der Inhaber diesen Gegenstand deshalb bestimmt verschenken wolle, nicht aus ! :lol:

Helau!
 
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Was mich abgesehen von der Tötung des Hundes hier stört, ist die ständige Gleichsetzung von Drückjagd und Wachteleinsatz............

Diese Unterminierung des Begriffes Drückjagd, (hört sich ja edel an) ist gleichzusetzen mit der Nichtakzeptanz von Reviergrenzen. Wir haben nunmal das Revierjagdsystem und da gelten Grenzen. Dieses Recht gilt auch für unsere Stöberhundfreunde genau wie Sie, bzw. der Jagdleiter sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten haben.

Und eine Drückjagd mit Wachteleinsatz wird zur Stöberjagd. Bei entsprechender Fläche und Anzahl von Hunden wenn dann noch Terriermeuten hinzukommen kann das ganze sehr schnell zur Hetzjagd mutieren.

Ich hoffe sehr das der Schütze noch angemessen zur Rechenschaft gezogen wird. Ich hoffe aber auch, dass der zuständige Jagdleiter ebenso in die Schranken gewiesen wird.
 

M03

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Sparrenberg schrieb:
Eben ! :)

@M03:
Es zählt, was der Täter hätte in Betracht ziehen müssen.

In eben diesem Bescheid steht auch drin warum der Staatsanwalt das Verfahren einstellt.

Und man sollte dabei in Betracht ziehen das ein gelehrter der Rechtswissenschaften alle Möglichkeiten in Betracht gezogen hat .

Ein HF oder sonst irgendwie befangener hätte sicherlich ganz anders geurteilt.

Aber wer weiß, vielleicht geht die Geschichte ja noch weiter.
:wink:
 
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Fakt ist: bei einem gut-nachbarschaftlichen verhältnis wäre so etwas sicherlich nicht vorgekommen!!!
mit sicherheit gab es schon in der vergangenheit erhebliche disharmonien an besagter reviergrenze und der abschuss des wachtelhundes war der bisherige traurige höhepunkt! :roll: :roll: :roll:
 
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M03 schrieb:
In eben diesem Bescheid steht auch drin warum der Staatsanwalt das Verfahren einstellt.

Und man sollte dabei in Betracht ziehen das ein gelehrter der Rechtswissenschaften alle Möglichkeiten in Betracht gezogen hat .

...
:wink:

Dazu fällt mich echt nix mehr ein. :?
 
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genau.
Herr I hätte in Betracht ziehen müssen, daß es sich um einen Jagdhund der Drückjagd aus dem Nachbarrevier handeln könnte.

Lt Einstellngsbescheid hätte er dies aber nicht bzu beachten brauchen.
 
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Nach Querlesen des Thrades :

1.) habe ich keinerlei Verständnis für das Vorgehen des Schützen

2.) keinerlei Verständnis für die Rechtsauffasung ( ob Beugung mögen andere entscheiden) durch den Staatsanwalt

3.) keinerlei Verständnis dafür; das Minderheitenorganisationen vor entgültigen Abschluß des Rechtsverfahrens versuchen daraus populistisch Honig zu ziehen ( ÖJV )

4.) keinerlei Verständnis für die hier erhobenen Forderungen nach :
a Änderungen des Eigentumsrechtes ( Eingriff ins Jagdrecht ist Eingriff ins Eigentumsrecht )

b. Duldung dergleichen; wen dem nicht aktiv Wiedersprochen wird ( ich häng dem Nachbarn auch nicht einen Zettel ins Fax, das ich seine Auffahrt als Gewerbegrundstück mit nutze; und er das weil ich ihn informiert habe, das zu dulden hat )

Zukünftig sollten sich Hundeführer die als Jagdhelfer mit Eingeladen sind; schriftlich vergewissern das die Jagd im Inhabern Fremden Eigentumsrecht abgeklährt ist und es diesbezüglich keine Einschränkungen der Orts- und Revierfremden gibt ( dann muß sich der Jagdveranstalter die Zustimmung der Nachbarn einholen; nicht einfach nur Demokraturisch anordnen und Informieren)

Bei der ganzen Sch*** ist mehr daneben gelaufen, als das nur ein Idi*** einen Hund widerrechtlich erschossen hat.


Andreas
 

M03

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Sparrenberg schrieb:
Dazu fällt mich echt nix mehr ein. :?

Deine aggresiven Posting und auch dieses letzte hier zeigen eigentlich nur die eingeschränkte Sichtweise von den meisten hier.
 
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M03 schrieb:
Deine aggresiven Posting und auch dieses letzte hier zeigen eigentlich nur die eingeschränkte Sichtweise von den meisten hier.

Ja, nee, is´ klar !

Wer schreibt:
M03 schrieb:
Und man sollte dabei in Betracht ziehen das ein gelehrter der Rechtswissenschaften alle Möglichkeiten in Betracht gezogen hat .
.
wirft anderen eine eingeschränkte Sichtweise vor !?

:lol:

Du bist unfreiwillig komisch!

Helau!
 
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pudlich schrieb:
solo schrieb:
pudlich schrieb:
Die Fakten SIND auf dem Tisch!
Mehr wird nicht kommen, falls der Kläger sich mit der Einstellung zufrieden gibt.

Legen wir also den Fall zu den Akten? Ich denke, nicht.
Nicht so voreilig, Pudlich. Das Ding ist nämlich gewaltig am Mäusehecken.

Das glaube ich gerne.
Wenn ich so bis zum Hals in der Sch... sitzen würde wie der Veranstalter der DJ, dann würde ich auch alle Register ziehen.
Wird nur nix nutzen, fürchte ich.
:shock:
Nicht der Veranstalter der DJ zieht alle Register. Warum auch? Er ist seiner "Pflicht" zur Bekanntgabe der DJ bei den Nachbarn nachgekommen. Es gab seitens der Nachbarn keine Einwende. Und du wirst sehen, dass es etwas nützt.
 

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