carcano schrieb:
Ich plädiere grundsätzlich für eine möglichst weit gewährte Eigenverantwortung des Jagdausübenden. Deshalb können auch etliche der überlebten sachlichen Verbote ruhig fallen. Nur in wenigen Fällen, wo es unübersehbar *bewiesen* worden ist, dass die Freiheit regelmäßig und wiederholt missbraucht wird, ist ein Verbot überhaupt zu rechtfertigen.
Der Abschuss von Hunden und Katzen ist leider so ein Fall, wie es sich immer wieder und wieder erwiesen hat und neu erweist. Die Ermächtigungsnorm wäre an und für sich o.k., aber wir Jäger haben gezeigt, dass genügend unter uns sie immer wieder mißbrauchen,
Carcano
Hallo,
stimme Dir völlig zu.
Und der Schleierterror des "Jagdschutzes", wie er von gassigehenden Hundebesitzern erlebt wird ist in Summe absolut kontraproduktiv für die Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft. Laut UJB - Leitern so im Rang 2 bis 3 der Klagen von Bürgern und nahezu immer unter (nötigendem?) Anhalten, (nicht bestehende) Leinenpflicht behauptend und (verdrehender) Behauptung, wenigstens im Wald "müsse Jäger den Hund dann erschießen".
Das gelegentliche Fanal des Hundeerschießens durch Jäger als "Gegenwehr" gegen die ihnen nicht passende Stöberjagd im Nachbarbezirk mit Jagdschutz gegen Wilderei und unter steter Nichterkennung des eigentlich nahezu überall klar geschützten Jagdhundes ) Bayern... ( ist nur die Spitze des Eisbergs.
Schon die wiederkehrende konkrete Bedrohung reicht mir für einen nahezu unversöhnlichen Hass auf alle, die mit solcherlei "Jägern" auch nur in einem Boot sitzen, ist mein Hauptmotiv für eine ÖJV-Mitgliedschaft gewesen und geblieben.
Genau hier liegt für mich die Trennlinie zwischen Jägern i.e.S. und Lodenjockeln, Jagdhabern, gramvoll selektierenden Bambiisten. Zwischen dem Weitertragen des Feuers der Jagd als archaischem, irgendwo eben immer fatalistisch und amoralischem Treiben und dem "regelkonformen" missbräuchlichen Verteidigen erweiterter faschistoid tapezierter, belebter Herrenmenschen-Wohnzimmer.
Zwischen Weidgenosse und Jagdneider.
An diesem Punkt bin und bleibe ich also absolut unversöhnlich - jeder Angriff auf Jagdhunde ist für mich eine grauenhafte Attacke gegen die Jagd an sich.
Der Ungeist des Reichsjägermeisters, seiner feudalen Vorgänger wie auch seiner unreflektierten Epigonen heute, muss von Jägern bekämpft werden. Und jede jagdliche Organisation, die das Jagdhundeerschießen - jedes Haustiererschießen - nicht konsequent anprangert, hat komplett versagt und ist noch infiziert vom Ungeist der "Jäger", die sensu strictu noch niemals als Weidgenossen zu bezeichnen waren.
Aktuell steige ich grade in Verhandlungen um eine Jagd ein, die "Kerngebiete einer Biosphäre" beinhaltet. Wunderschön. Betretungs-, Bejagungs-, Kirrverbot gekoppelt mit vertraglicher "Drückjagd"-Pflicht auf alles Wild dort.
Aber keiner sorgt für den nötigen Konsens, dass meine Hunde auch nur zu Fixtermin von drei Stunden pro Jahr dabei eventuell "mein Wild" aus dem Kerngebiet in die unbejagte Nachbarjagd treiben dürfen, ohne dabei eventuell gefangen / verschleppt oder heimlich erschossen zu werden. Nicht einmal im "Schwarzwildmanagement" konnte solch Basiskonsens erreicht werden: man befürchtet den Missbrauch des Reheerluderns auf solcher Jagd. Die Mehrheit der Jäger wünscht (Ergebnis einer Umfrage!) konstante Sauenzahlen für die Hurerei mit den Schweinen unter der Kirrungskanzel und bekriegt deshalb jede womöglich wirksame Regulation der Bestände.
Ich werde drum diese Jagd wohl nicht pachten, keiner will sie. Das liegt aber nicht an den unstet marodierenden Sauen, den bösen Verbissgutachten - ich kenne genug Leute, die mit mir solch ein Traumrevier ruckzuck im sanften Griff von Intervall- und Bewegungsjagd hätten, die sich aber dabei nicht die Finger verbrennen wollen mangels fehlender Unterstützung seitens Forst/Gemeinde/UJB. Und letzteres ist schlicht Folge der machtvollen, unbearbeitet faschistoiden Mentalität der Deutschen Herrenjägerei, Folge eines völlig überholten Jagdrechts, das für diese noch viel zuviele Schlupflöcher für Auslebung ihres Ungeistes der ÖJV-ler- und Bürgerbekämpfung bereithält.
Chrüazi,
Martin