Erste Verbandsreaktion zu Wachtelabschuss

A

anonym

Guest
frodo schrieb:
Feuerlein schrieb:
Fällt Dir aber nicht auf, dassi Du hier argumentierst wie mit dem " kurzen Rock des Vergewaltigungsopfers " ?
Dem muss ich natürlich vehement widersprechen, da es unterstellt ich würde den Herrn I. zu exkulpieren versuchen. Der ist nach aktuellem Kenntnisstand ein Drecksack und für diese Aktion gibt es keine Entschuldigung!

Ich versuche nur, Deiner in gewohnter rhetorischer Briilianz präsentierten Schwarz-Weiß-Welt mit bescheidenen Mitteln ein paar kontrapunktische Facetten hinzu zu fügen. Schwierig, da ich dabei nicht bei Allem wie Du aus voller Überzeugung argumetieren kann.
Aber "audiatur et altera pars" war noch nie eine schlechte Idee.

Es gab Abermillionen Bewegungsjagden vor diesem Zwischenfall und x-Tausende danach. Ohne Zwischenfälle, ohne dass eine Änderung des bestehenden rechtlichen Rahmens notwendig war.

Wer nach den Verbänden kräht -und ich meine die, die tatsächlich eine Mehrheit der Jägerschaft repräsentieren- der stelle bitte dar, auf welcher Grundlage diese tätig werden sollen. Wissend, dass dem Thüringer Patienten auch juristisch nicht bei zu kommen war.
Der ÖJV tut sich gewohnt leicht. Fingerzeigen auf andere ist da ja (einziges) Programm.

In 4 Wochen frage ich Ergebnisse ab.

Frodo,ich glaube, du irrst.
Was der Herr Nachbar sich da geleistet hat, wird Folgen haben, schon weil es sich um einen Wachtel handelt. Wäre es ein teckel, ein Terier, ein DD gewesen, würde in wenigen Wochen/Monaten kein Mensch mehr davon reden.
Wir kennen die mit Augenzwinkern sogenannte "Wachtel-Mafia". HF, die in Stöberhundgruppen zusammengefasst auftreten und zwar mehrfach wöchentlich und in zahllosen Forstämtern. Die sind jetzt hellwach und werden dem Amtsleiter und dessen Mitarbeitern unangenehme Fragen stellen.
Hat es tatsächlich die Drohung gegeben, überjagende Hunde zu töten?
Wenn ja, hat man geglaubt, der Drohung würde kein Ernstfall folgen?
Oder glaubte man sich auf dem Boden von Recht und Gesetz, immerhin gibt es ja Urteile, denen nach überjagende Hunde in Ausnahmefällen zu tolerieren sind.
All das passiert jetzt "auf dem kleinen Dienstweg". Und wird Folgen haben, so oder so. Wenn es um die DJ-Termine im kommenden Herbst geht, werden sich die professionell arbeitenden Stöberhundführer abzusichern versuchen und von den Jagdherren Zusicherungen fordern, die die nicht immer geben können. Dann werden diese zunächst eingeplanten HF wegbleiben, stattdessen wird die 3. oder 4. Garnitur auftreten, das Niveau sinkt.

Auch wenn ich das Urteil für fehlerhaft halte, auch wenn es mir zutiefst zuwider ist, wie der Schütze vorgegangen ist, über eines müssen wir uns im Klaren sein. Er war im Recht! Er durfte so handeln wie er gehandelt hat und demnach dürfen das in Zukunft Andere auch. Das hat er schriftlich in Form der Einstellung bekommen.

Betrachten wir einmal die andere Seite.
Wir HF verlassen uns darauf, daß niemand, auch der erbosteste Nachbar nicht, unseren Hunden etwas zu Leide tut, wenn sie überjagen. Ich kenne aber Reviere, in denen dieses ungeschriebene Gesetz so ausgenutzt wird, daß man dem Nachbarn 4 bis 6 mal im Jahr die Hunde durch die Einstände lässt. So kann es natürlich auch nicht sein, aber - so ist die Praxis. Genau diese Unart hat m.E. nicht unbeträchtlich zu dem Urteil geführt. Und diesem bunten Treiben einen Riegel vorgeschoben.
 
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frodo schrieb:
Einen Hundeführerstand unmittelbar an der Grenze zu einem bekanntermaßen die Bewegungssjagd ablehnenden Nachbarn auszuweisen, ist zumindest dummdreist. D' accord?

das hast du noch nett ausgedrückt, ich halte es von seiten des FA für eine große S.... auf kosten des HF, der meist die örtlichen verhältnisse gar nicht kennt und sich auf seinen ansteller verlassen muß. dickungen unmittelbar an der reviergrenze, zumal wenn solch ein nachbarschaftliches verhältnis herrscht, kann man auch entweder ganz ausklammern oder halt nur mit ein paar treibern beunruhigen. wird ja schließlich mit dickungen unmittelbar in straßennähe genauso gehandhabt!
 
A

anonym

Guest
pudlich schrieb:
Ich kenne aber Reviere, in denen dieses ungeschriebene Gesetz so ausgenutzt wird,
daß man dem Nachbarn 4 bis 6 mal im Jahr die Hunde durch die Einstände lässt.
So kann es natürlich auch nicht sein, aber - so ist die Praxis.
Genau diese Unart hat m.E. nicht unbeträchtlich zu dem Urteil geführt.
Und diesem bunten Treiben einen Riegel vorgeschoben.

und deshalb habe ich zu dem bedauerlichen Vorfall geraten,
ohne Kenntnis der besonderen Umstände
den Mund zu halten...
P. :roll:
 
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sodia765 schrieb:
das hast du noch nett ausgedrückt, ich halte es von seiten des FA für eine große S.... auf kosten des HF, der meist die örtlichen verhältnisse gar nicht kennt und sich auf seinen ansteller verlassen muß. dickungen unmittelbar an der reviergrenze, zumal wenn solch ein nachbarschaftliches verhältnis herrscht, kann man auch entweder ganz ausklammern oder halt nur mit ein paar treibern beunruhigen. wird ja schließlich mit dickungen unmittelbar in straßennähen genauso gehandhabt!

wo bitte steht die info, dass der stand in grenznaehe war?

wie auch immer, ein (stoeber ) hund braucht fuer die x-hundert meter vom stand zur grenze nur ein paar minuten, wenn ein stueck wild eben dort hin will. der schuetze gehoert jagdlich geaechtet.

torf
 
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Sachlich richtig, dass man keine negativen Reaktionen provozieren muss. Angenommen der Hund arbeitet eine Wundfährte und kann wegen mir das Reh beim Nachbarn runter ziehen und abtun, dann hat er ein Lob verdient. Nichts anderes. Das ist richtiges und erwünschtes Verhalten! Falls die Hunde der Gefahr eines Abschusses ausgesetzt sind oder es bestehen Anzeichen dafür jagen meine Tiere nicht. Da hat halt der ordentliche Beständer gelitten.! Als Nachbar von solch potentiellen Idioten hat der Pächter schlechte Karten. Für mich eine klare Einschränkung in meiner persönlichen Freiheit!
 
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Mittlerweile kursiert ja der Aufruf den Saatsanwalt wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.

Da der Hundeerschießer Pächter im Staatswald ist hoffe ich das der Forst auch entsprechende Konsequenzen im Umgang mit dem Herren zieht.
 
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Das vorsätzliche Erscheißen eines Jagdhundes durch einen Jäger ist eine Sauerei - auch wenn er überjagt. Da sind wir uns weitgehend einig, nehme ich an.

Ob man euren OJV mag oder nicht, ist eine andere Sache.

Dass sich aber keine andere offizielle Jagdorganisation zu dem Fall äußert, finde ich als Hundeführer doch bemerkenswert. Wo sind die heren Schutzpatrone der teutschen Waidgerechtigkeit? Stehen die alle hinter dem Hundeerschießer?
In Niederösterreich würde sich der werte Jagdkollege, der den Jagdhund vorsätzlich erschossen hat, sehr schnell vor dem Disziplinarausschuß des Landesjagdverbandes finden.
 
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barry08 schrieb:
In Niederösterreich würde sich der werte Jagdkollege, der den Jagdhund vorsätzlich erschossen hat, sehr schnell vor dem Disziplinarausschuß des Landesjagdverbandes finden.

Der Landesjagdverband ist in Ö eine Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft, oder ?

basti
 
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PatrickM schrieb:
Mittlerweile kursiert ja der Aufruf den Saatsanwalt wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.

Da der Hundeerschießer Pächter im Staatswald ist hoffe ich das der Forst auch entsprechende Konsequenzen im Umgang mit dem Herren zieht.
Er ist Pächter im Stadtwald Ilmenau, nicht beim Staat.
 
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solo schrieb:
PatrickM schrieb:
Mittlerweile kursiert ja der Aufruf den Saatsanwalt wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.

Da der Hundeerschießer Pächter im Staatswald ist hoffe ich das der Forst auch entsprechende Konsequenzen im Umgang mit dem Herren zieht.
Er ist Pächter im Stadtwald Ilmenau, nicht beim Staat.

Nun macht nichts. Wäre ich betroffen hätte ich sein Revier schon auf alle Möglichen Rechtsverstöße abgesucht. Möglicherweise wäre dabei auch das ein oder andere Stück Holz unglücklich umgefallen... 8)
 
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Vielleicht sollte ich doch noch mal dem ÖJV beitreten?

Die Begründung der Einstellungsverfügung ist jedenfalls ein Witz erster Güte!

ULE
 

M03

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PatrickM schrieb:
Da der Hundeerschießer Pächter im Staatswald ist hoffe ich das der Forst auch entsprechende Konsequenzen im Umgang mit dem Herren zieht.

Es ist "nur" Stadtwald , aber trotzdem würde ich ganz gerne mal von dir Wissen welche Konsequenzen du dir denn wünschen würdest von einem Staatsforst gegenüber einem der einen astreinen Freispruch bekommen hat !?

Unabhängig davon ob er es verdient oder nicht, ob er gelogen hat oder vielleicht der HF !?

Ich war nicht dabei ! Wer sonst kann hier als Zeuge unter Eid aussagen ?

Aber was hier so an Empfhehlungen ausgesprochen wird ist ja nicht von schlechten Eltern. :oops:
 

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