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anonym
Guest
frodo schrieb:Dem muss ich natürlich vehement widersprechen, da es unterstellt ich würde den Herrn I. zu exkulpieren versuchen. Der ist nach aktuellem Kenntnisstand ein Drecksack und für diese Aktion gibt es keine Entschuldigung!Feuerlein schrieb:Fällt Dir aber nicht auf, dassi Du hier argumentierst wie mit dem " kurzen Rock des Vergewaltigungsopfers " ?
Ich versuche nur, Deiner in gewohnter rhetorischer Briilianz präsentierten Schwarz-Weiß-Welt mit bescheidenen Mitteln ein paar kontrapunktische Facetten hinzu zu fügen. Schwierig, da ich dabei nicht bei Allem wie Du aus voller Überzeugung argumetieren kann.
Aber "audiatur et altera pars" war noch nie eine schlechte Idee.
Es gab Abermillionen Bewegungsjagden vor diesem Zwischenfall und x-Tausende danach. Ohne Zwischenfälle, ohne dass eine Änderung des bestehenden rechtlichen Rahmens notwendig war.
Wer nach den Verbänden kräht -und ich meine die, die tatsächlich eine Mehrheit der Jägerschaft repräsentieren- der stelle bitte dar, auf welcher Grundlage diese tätig werden sollen. Wissend, dass dem Thüringer Patienten auch juristisch nicht bei zu kommen war.
Der ÖJV tut sich gewohnt leicht. Fingerzeigen auf andere ist da ja (einziges) Programm.
In 4 Wochen frage ich Ergebnisse ab.
Frodo,ich glaube, du irrst.
Was der Herr Nachbar sich da geleistet hat, wird Folgen haben, schon weil es sich um einen Wachtel handelt. Wäre es ein teckel, ein Terier, ein DD gewesen, würde in wenigen Wochen/Monaten kein Mensch mehr davon reden.
Wir kennen die mit Augenzwinkern sogenannte "Wachtel-Mafia". HF, die in Stöberhundgruppen zusammengefasst auftreten und zwar mehrfach wöchentlich und in zahllosen Forstämtern. Die sind jetzt hellwach und werden dem Amtsleiter und dessen Mitarbeitern unangenehme Fragen stellen.
Hat es tatsächlich die Drohung gegeben, überjagende Hunde zu töten?
Wenn ja, hat man geglaubt, der Drohung würde kein Ernstfall folgen?
Oder glaubte man sich auf dem Boden von Recht und Gesetz, immerhin gibt es ja Urteile, denen nach überjagende Hunde in Ausnahmefällen zu tolerieren sind.
All das passiert jetzt "auf dem kleinen Dienstweg". Und wird Folgen haben, so oder so. Wenn es um die DJ-Termine im kommenden Herbst geht, werden sich die professionell arbeitenden Stöberhundführer abzusichern versuchen und von den Jagdherren Zusicherungen fordern, die die nicht immer geben können. Dann werden diese zunächst eingeplanten HF wegbleiben, stattdessen wird die 3. oder 4. Garnitur auftreten, das Niveau sinkt.
Auch wenn ich das Urteil für fehlerhaft halte, auch wenn es mir zutiefst zuwider ist, wie der Schütze vorgegangen ist, über eines müssen wir uns im Klaren sein. Er war im Recht! Er durfte so handeln wie er gehandelt hat und demnach dürfen das in Zukunft Andere auch. Das hat er schriftlich in Form der Einstellung bekommen.
Betrachten wir einmal die andere Seite.
Wir HF verlassen uns darauf, daß niemand, auch der erbosteste Nachbar nicht, unseren Hunden etwas zu Leide tut, wenn sie überjagen. Ich kenne aber Reviere, in denen dieses ungeschriebene Gesetz so ausgenutzt wird, daß man dem Nachbarn 4 bis 6 mal im Jahr die Hunde durch die Einstände lässt. So kann es natürlich auch nicht sein, aber - so ist die Praxis. Genau diese Unart hat m.E. nicht unbeträchtlich zu dem Urteil geführt. Und diesem bunten Treiben einen Riegel vorgeschoben.