frodo schrieb:"Wir schei$$en was auf fremdes Jagdrecht, aber es muss sichergestellt sein, dass unseren überjagenden Tölen nichts passiert, wenn sie anderer Leute Revier umdrehen!"
Ich drücke es bewusst provokant aus und weiß sehr gut dass das Überjagen praktisch unvermeidbar ist. Darüber brauchen wir also nicht zu diskutieren.
Schön, dass Du als Verteidiger der ungestörten Jagdrechte den Faden weiterspinnst.
Ich mach mir tatsächlich wenig Sorgen um das Jagdrecht meiner Nachbarn, wenn ich Stöberhunde einsetze. Warum ?
- weil die Nachbarn informiert sind und ansitzen, de facto alle Beute machen wollen trotz ihrer (ihnen zustehenden) Weigerung, selbst auch nur einen Treiber oder einen Dackel loszuschicken;
- weil das eigentlich bewegte Wild stets "meines" ist: der 1000 m vor der Grenze geschnallte Hund bewegt sich hinter einem Stück her, das aus MEINER Jagd dummerweise in die Nachbarjagd bummelt. Vom "Umdrehen des Nachbarreviers" kann also keine Rede sein - ein (zu) spurtreuer Hund gibt hier dem Nachbarn die geile Gelegenheit, "meine" Rehe und Sauen zu erludern;
- weil zwei Samstagmorgen, je drei Stunden lang, bei oftmals zu starkem Wind, Regen oder Schneefall keinen einzigen Nachbarpächter ernsthaft zum Ansitz verlocken würden, wäre da nicht die gramvolle Sorge, dass ihnen das reichlich auch aus meinem Bezirk an der Grenze zustehende Wild in fürchterlicher Weise vermindert wird. Auf gut deutsch: der Widerstand gegen die bei mir betriebene Bewegungsjagd rührt ganz alleine aus der berechtigten Sorge, dass der herrenlose Wildstand unangenehm gesenkt werden könnte. Und eben NICHT wirklich daher, dass das eigene Revier wirklich nachhaltig beunruhigt oder das "eigene Wild" von den bösen Hunden ins böse Bermudagebiet reingetrieben werden könne. Schon 6 Stunden später steht jedes rumgestöberte Reh, jede gesprengte Rotte ja wieder in ihrem Einstand.
Also zusammnfassend: die Inkaufnahme einer vorübergehenden kurzen Störung meines Jagdgebietes durch einwechselndes und von Hunden verfolgtes Wild aus dem Nachbarrevier, für runde drei Stunden und am hellichten Tag, ca zweimal im Jahr: sollte mir dies wirklich so wehtun angesichts der durch Ankündigung eröffneten Möglichkeit, mir und meinen Freunden bestandneutrale Abschußmöglichkeiten im eigenen Revier zu eröffnen?
Die Unverletzbarkeit der Revierrechte ist bei nüchterner Betrachtung also IMMER ein vorgeschobenes Argument. Um das geht es nicht. Es geht um eine andere Ansicht von Schalenwildhege, um die Sorgen, dass die Förster nebenan (so in Ilmenau) grade dabei seien, den Wildbestand auch des "Jagdhabers" nebenan in Grund und Boden zu schießen - und DAS will der Ankläger überjagender Hunde einfach stets EIGENTLICH verhindern ! Weil das so ist, betrachte ich solcherlei "Einsprüche" wirklich als unverschämten Zugriff der Nachbarpächter auf die Bejagungspraxis im Drückjagdgebiet und halte hier mit Trotz dagegen. Kein Nachbar hat das Recht, einem Jagdpächter oder Staatsförster zu diktieren, dass er im Kontext hoher Verbissschäden
( schonmal durch die Wälder um Ilmenau gewandert ? Ich schon: die sind m.E. locker ein Jahrzehnt zurück im Umbau ihrer völlig kaputten Nadelwälder gegenüber etwa dem Schwarzwald !) nicht effektiv und hart jagen darf.
Ergo treffen hier höchstens zwei Unverschämtheiten beider Seiten gegeneinander. Mit dem Unterschied: der drückjagernde Revierverantwortliche lebt mit dem RISIKO, dass das "fürchterliche Verbrechen einer Überjagung" passieren könnte.
Der Drückjagdgegner nebenan aber begeht eine Grenzverletzung schon in dem Moment, wo er Einspruch gegen die geplante effektive Bejagung des Nachbarreviers erhebt ! Denn - Punkt um: es geht ihm nicht um die paar Stündlein Hundegeläut auch in seinem Revier, er will JAGD VERHINDERN !
So seh ich das, so erkläre ich das auch ganz klar meinen Nachbarn. Dem einzig aktiven Drückjagdgegner unter meinen Nachbarn ( er ist ganz geil auf jeder Drückjagd 10 km weiter dabei...) habe ich angeboten, a) auf jeder meiner Drückjagden dabei zu sein in meinem Revier und grenznah zum eigenen; b) immer mitzumachen, FALLS er Hunde und paar Treiber selbst einsetzt oder c) NULL INFORMATION zu erhalten und sich auf menschenmögliche Anstrengungen meinerseits verlassen zu können, womit ich das Risiko des Überjagens mindern will. Was ich aber explizit ausschloß, war: dass ich mich in irgendeiner Form von seiner Seite behindern oder gängeln lassen werde, dass ich ein "passives Mitjagen" im Sinne der Grenzbewachung in irgendeiner Weise unterstützen werde. Und Genöhle über einen rübergezockelten Wachtel hinter einem Sprung "meiner Rehe" in sein Abfangkommando interessiert mich expressis verbis genausowenig: Schießen, Klappe halten, Hund loben und gegebenenfalls ohne Geiseltaktik ("wenn Du Dir jetzt 20 Min gejammer anhörst über meinen frustranen Ansitz am Tresterhaufen in Windstärke 5 am Samstagmorgen, vor lauter Unruhe durch das Hundegebell...dann kriegst Deinen von mir geprügelten Hund wieder!") wortloses Aussetzen des Hundes an der Grenze ! Nach einigen Querelen in den letzten Jahren habe ich jetzt auch mit diesem Sturkopf einen Basiskonsens und hoffe, er jagt bis in zwei drei Jahren wirklich mit. Der Rest hält eh die Klappe, merkt gar nix oder aber sie kommen, sitzen mit an und kaufen mir sogar paar Rehe ab !
Hätte ich eine Drohung Richtung "Hundeerschießen", so wäre ich mit meiner gesamten Mannschaft an dieser Grenze auf dem Kriegspfad, dass dem Kerl Hören und Sehen verginge vor lauter Anzeigen wegen Jagdrechtsverstößen und spürbarer Wildarmut ! Und ich glaube, das ahnt und fürchtet vielleicht doch der eine oder andere...
Aber das alles lösen wir im Reviersystem ohne jedwedes diktatorisch-verbindliches revierübergreifendes Schalenwildmanagement (bleib mir fern mit Abschußplan oder Hegering...) ohnehin nicht.
Es geht nur um die Wahl der Mittel im Krieg der Reviernachbarn. Der mutwillige Abschuß von Stöberhunden als "wildernder Hund" geht dabei eindeutig zu weit !
Könnten wir zu diesem einen Punkt vielleicht nen Konsens und einen Aufschrei weidgerechter Jäger haben oder seid Ihr doch zu sehr verhaftet in Euren Revierabwehrkämpfen ?
Gruß, Martin