Erste Verbandsreaktion zu Wachtelabschuss

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frodo schrieb:
"Wir schei$$en was auf fremdes Jagdrecht, aber es muss sichergestellt sein, dass unseren überjagenden Tölen nichts passiert, wenn sie anderer Leute Revier umdrehen!"

Ich drücke es bewusst provokant aus und weiß sehr gut dass das Überjagen praktisch unvermeidbar ist. Darüber brauchen wir also nicht zu diskutieren.


Schön, dass Du als Verteidiger der ungestörten Jagdrechte den Faden weiterspinnst.
Ich mach mir tatsächlich wenig Sorgen um das Jagdrecht meiner Nachbarn, wenn ich Stöberhunde einsetze. Warum ?
- weil die Nachbarn informiert sind und ansitzen, de facto alle Beute machen wollen trotz ihrer (ihnen zustehenden) Weigerung, selbst auch nur einen Treiber oder einen Dackel loszuschicken;
- weil das eigentlich bewegte Wild stets "meines" ist: der 1000 m vor der Grenze geschnallte Hund bewegt sich hinter einem Stück her, das aus MEINER Jagd dummerweise in die Nachbarjagd bummelt. Vom "Umdrehen des Nachbarreviers" kann also keine Rede sein - ein (zu) spurtreuer Hund gibt hier dem Nachbarn die geile Gelegenheit, "meine" Rehe und Sauen zu erludern;
- weil zwei Samstagmorgen, je drei Stunden lang, bei oftmals zu starkem Wind, Regen oder Schneefall keinen einzigen Nachbarpächter ernsthaft zum Ansitz verlocken würden, wäre da nicht die gramvolle Sorge, dass ihnen das reichlich auch aus meinem Bezirk an der Grenze zustehende Wild in fürchterlicher Weise vermindert wird. Auf gut deutsch: der Widerstand gegen die bei mir betriebene Bewegungsjagd rührt ganz alleine aus der berechtigten Sorge, dass der herrenlose Wildstand unangenehm gesenkt werden könnte. Und eben NICHT wirklich daher, dass das eigene Revier wirklich nachhaltig beunruhigt oder das "eigene Wild" von den bösen Hunden ins böse Bermudagebiet reingetrieben werden könne. Schon 6 Stunden später steht jedes rumgestöberte Reh, jede gesprengte Rotte ja wieder in ihrem Einstand.

Also zusammnfassend: die Inkaufnahme einer vorübergehenden kurzen Störung meines Jagdgebietes durch einwechselndes und von Hunden verfolgtes Wild aus dem Nachbarrevier, für runde drei Stunden und am hellichten Tag, ca zweimal im Jahr: sollte mir dies wirklich so wehtun angesichts der durch Ankündigung eröffneten Möglichkeit, mir und meinen Freunden bestandneutrale Abschußmöglichkeiten im eigenen Revier zu eröffnen?

Die Unverletzbarkeit der Revierrechte ist bei nüchterner Betrachtung also IMMER ein vorgeschobenes Argument. Um das geht es nicht. Es geht um eine andere Ansicht von Schalenwildhege, um die Sorgen, dass die Förster nebenan (so in Ilmenau) grade dabei seien, den Wildbestand auch des "Jagdhabers" nebenan in Grund und Boden zu schießen - und DAS will der Ankläger überjagender Hunde einfach stets EIGENTLICH verhindern ! Weil das so ist, betrachte ich solcherlei "Einsprüche" wirklich als unverschämten Zugriff der Nachbarpächter auf die Bejagungspraxis im Drückjagdgebiet und halte hier mit Trotz dagegen. Kein Nachbar hat das Recht, einem Jagdpächter oder Staatsförster zu diktieren, dass er im Kontext hoher Verbissschäden
( schonmal durch die Wälder um Ilmenau gewandert ? Ich schon: die sind m.E. locker ein Jahrzehnt zurück im Umbau ihrer völlig kaputten Nadelwälder gegenüber etwa dem Schwarzwald !) nicht effektiv und hart jagen darf.

Ergo treffen hier höchstens zwei Unverschämtheiten beider Seiten gegeneinander. Mit dem Unterschied: der drückjagernde Revierverantwortliche lebt mit dem RISIKO, dass das "fürchterliche Verbrechen einer Überjagung" passieren könnte.
Der Drückjagdgegner nebenan aber begeht eine Grenzverletzung schon in dem Moment, wo er Einspruch gegen die geplante effektive Bejagung des Nachbarreviers erhebt ! Denn - Punkt um: es geht ihm nicht um die paar Stündlein Hundegeläut auch in seinem Revier, er will JAGD VERHINDERN !
So seh ich das, so erkläre ich das auch ganz klar meinen Nachbarn. Dem einzig aktiven Drückjagdgegner unter meinen Nachbarn ( er ist ganz geil auf jeder Drückjagd 10 km weiter dabei...) habe ich angeboten, a) auf jeder meiner Drückjagden dabei zu sein in meinem Revier und grenznah zum eigenen; b) immer mitzumachen, FALLS er Hunde und paar Treiber selbst einsetzt oder c) NULL INFORMATION zu erhalten und sich auf menschenmögliche Anstrengungen meinerseits verlassen zu können, womit ich das Risiko des Überjagens mindern will. Was ich aber explizit ausschloß, war: dass ich mich in irgendeiner Form von seiner Seite behindern oder gängeln lassen werde, dass ich ein "passives Mitjagen" im Sinne der Grenzbewachung in irgendeiner Weise unterstützen werde. Und Genöhle über einen rübergezockelten Wachtel hinter einem Sprung "meiner Rehe" in sein Abfangkommando interessiert mich expressis verbis genausowenig: Schießen, Klappe halten, Hund loben und gegebenenfalls ohne Geiseltaktik ("wenn Du Dir jetzt 20 Min gejammer anhörst über meinen frustranen Ansitz am Tresterhaufen in Windstärke 5 am Samstagmorgen, vor lauter Unruhe durch das Hundegebell...dann kriegst Deinen von mir geprügelten Hund wieder!") wortloses Aussetzen des Hundes an der Grenze ! Nach einigen Querelen in den letzten Jahren habe ich jetzt auch mit diesem Sturkopf einen Basiskonsens und hoffe, er jagt bis in zwei drei Jahren wirklich mit. Der Rest hält eh die Klappe, merkt gar nix oder aber sie kommen, sitzen mit an und kaufen mir sogar paar Rehe ab !
Hätte ich eine Drohung Richtung "Hundeerschießen", so wäre ich mit meiner gesamten Mannschaft an dieser Grenze auf dem Kriegspfad, dass dem Kerl Hören und Sehen verginge vor lauter Anzeigen wegen Jagdrechtsverstößen und spürbarer Wildarmut ! Und ich glaube, das ahnt und fürchtet vielleicht doch der eine oder andere...

Aber das alles lösen wir im Reviersystem ohne jedwedes diktatorisch-verbindliches revierübergreifendes Schalenwildmanagement (bleib mir fern mit Abschußplan oder Hegering...) ohnehin nicht.

Es geht nur um die Wahl der Mittel im Krieg der Reviernachbarn. Der mutwillige Abschuß von Stöberhunden als "wildernder Hund" geht dabei eindeutig zu weit !
Könnten wir zu diesem einen Punkt vielleicht nen Konsens und einen Aufschrei weidgerechter Jäger haben oder seid Ihr doch zu sehr verhaftet in Euren Revierabwehrkämpfen ?

Gruß, Martin
 
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Feuerlein schrieb:
Schön, dass Du als Verteidiger der ungestörten Jagdrechte den Faden weiterspinnst.
Da hast Du mich glaube ich in der falschen Schublade, aber trotzdem: gern geschehen.
Die Unverletzbarkeit der Revierrechte ist bei nüchterner Betrachtung also IMMER ein vorgeschobenes Argument. Um das geht es nicht. Es geht um eine andere Ansicht von Schalenwildhege, um die Sorgen, dass die Förster nebenan (so in Ilmenau) grade dabei seien, den Wildbestand auch des "Jagdhabers" nebenan in Grund und Boden zu schießen - und DAS will der Ankläger überjagender Hunde einfach stets EIGENTLICH verhindern ! Weil das so ist, betrachte ich solcherlei "Einsprüche" wirklich als unverschämten Zugriff der Nachbarpächter auf die Bejagungspraxis im Drückjagdgebiet und halte hier mit Trotz dagegen.
Mit demselben Trotz hielt wohl hier das Forstamt gegen bestehende jagdrechtliche Tatsachen. Die Quittung haben ein Hund und sein Führer erhalten. War es das wert?

Du schreibst hier mit Dich ehrender, und von mir nicht anders erwarteter, Offenheit, worum es Dir eigentlich geht. Und das hat mit Jagdschutz gar nichts zu tun. Drum nenne ich die Ausnutzung der allgemeinen empörten Stimmungslage, um zumindest an der Salamischeibe Jagdschutz rumzuschnippeln, ohne dabei die eigentliche, vermutlich nicht mehrheitlich konsensfähige Absicht anzusprechen, weiter oben populistisch.

Vielleicht können wir auch über ein weiteres Detail einen Konsens erzielen:
Einen Hundeführerstand unmittelbar an der Grenze zu einem bekanntermaßen die Bewegungssjagd ablehnenden Nachbarn auszuweisen, ist zumindest dummdreist. D' accord?

Ich überlege gerade, hier regelmäßig nach den Taten des ÖJV-Bayern, den Ergebnissen seiner "Sondierungen" und gewonnen "Bundesgenossen" nachzufragen. Nur mal gucken, was außer heißer Luft noch dran war, an der Veröffentlichung.
Hältst Du einen 4-wöchentlichen Review für angemessen?
 
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Mein Goot Martin,

Du ziehst aber wieder vom Leder... 8)

Aber wo Du recht hast, hast Du Recht! Diese jagdliche Neidhammelei ist zum Kotzen, und der Wachtelabschuß unter aller Sau. Hoffentlich wird diese thüringische Amigo-Gesetzsprechung korrigiert.

Ich stehe dem ÖJV eher neutral gegenüber, seine Positionen zur Rehwildbejagung gefallen mir, seine Positionen zur Raubwildbejagung sind ein (schlechter) Witz - aber das er der einzige Verband ist, der Stellung bezieht zur Einstellung eines Ermittllungsverfahrens, bevor ein Richter die Tat eines durchgeknallten Lodenjockels überprüfen konnte, ist schon ein Skandal.

Gruß nach schwäbisch-Kongo,

Mbogo
 
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Wenn der ÖJV sich um den Verfall der jagdlichen Kultur kümmern will, dann sol er erst einmal mit den von ihm verursachten Schlachtfesten aufhören.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Auf der einen Seite Jagdkultur fordern-
auf der anderen Seite aber bei der Rehwildbekämpfung alle Jagdgesetze außer Kraft setzen....
entspricht doctrinärem Denken, wie es für die .....sozialisten üblich war und ist.
Zur Kultur gehört für mich auch der Respekt vor fremden Eigentum ,
auch in Form des Jagdrechtes/Jagdgrenzen.
P. :wink: :wink: :wink:
 
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Amadeus schrieb:
Wenn der ÖJV sich um den Verfall der jagdlichen Kultur kümmern will, dann sol er erst einmal mit den von ihm verursachten Schlachtfesten aufhören.

WH
Amadeus

Wenigstens ein Forist der den wichtigsten Punkt in dem Bezug auf den Sachverhalt verstanden hat! :roll: :cry:
 
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Bärentöter schrieb:
ich habe genügend Urteile gelesen, in denen staatl. Forstamtsleiter verurteilt wurden, ihre Drückjagden so zu organisieren,
daß ein Überjagen der Hunde unmöglich wird.

Diese Urteile sind genauso zu beurteilen wie die Einstellung des Verfahrens gegen den Wachtelschützen.
 
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frodo schrieb:
Mit demselben Trotz hielt wohl hier das Forstamt gegen bestehende jagdrechtliche Tatsachen. Die Quittung haben ein Hund und sein Führer erhalten. War es das wert?

GAANZ LAANGSAM: Herr I. hat nach den mir zugetragenen Informationen wohl halböffentlich geäussert, dass er einen überjagenden Hund erschießen wolle, er hat sich genau für solche Tat ausgerüstet und angesetzt - aber er hat KEINEN OFFIZIELLEN PROTEST gegen die Bewegungsjagd geäussert vorab !
Und weiter: auch wenn man die Strategieanweisungen von Amadeus und anderen Jagdunterdrückungsspezialisten hier im Internet massenhaft nachlesen kann - das Erschießen eines Stöberhundes haben bislang nur die übelsten Proleten unter den Jägern je ventiliert.
Und damit hat offenbar wirklich keiner gerechnet.

frodo schrieb:
Du schreibst hier mit Dich ehrender, und von mir nicht anders erwarteter, Offenheit, worum es Dir eigentlich geht. Und das hat mit Jagdschutz gar nichts zu tun. Drum nenne ich die Ausnutzung der allgemeinen empörten Stimmungslage, um zumindest an der Salamischeibe Jagdschutz rumzuschnippeln, ohne dabei die eigentliche, vermutlich nicht mehrheitlich konsensfähige Absicht anzusprechen, weiter oben populistisch.


Nein. Jagdschutz ist wie eine Kirrerlaubnis:
die Notwendigkeit herbeigeredet, Exzess die Regel.
Und Dir scheint völlig entgangen zu sein dass der Hundeabschuss mit dem KERN der Jagdschutzbefugnisse begründet wird vom Herrn Staatsanwalt. Logisch also: genau dieser Kern muss weg.
Ich musst noch niemals nen Wilderer verfolgen, nen Hund unbedingt am Wildern hindern, noch haben die zig von mir gekillten Katzen meiner Jugend Maienblüte die Rebhühner gerettet. Und Spaziergänger anpöbeln musst ich auch noch niemals.

frodo schrieb:
Vielleicht können wir auch über ein weiteres Detail einen Konsens erzielen:
Einen Hundeführerstand unmittelbar an der Grenze zu einem bekanntermaßen die Bewegungssjagd ablehnenden Nachbarn auszuweisen, ist zumindest dummdreist. D' accord?

Wenn das so war und falls der ausrichtende Förster von den Drohsprüchen des Herrn I. vorab gewusst haben sollte und wenn hier nicht vielleicht irgendein Zaun eine andere Richtung des Hundes hätte erzwingen können...dann magst Du hier Recht haben.

Fällt Dir aber nicht auf, dassi Du hier argumentierst wie mit dem " kurzen Rock des Vergewaltigungsopfers " ?

Es gibt keine Entschuldigung für Ißleibs Verhalten, hier müssen auch die Kampfkader der Schalenwildzucht begreifen, dass einer der ihren schlicht zu weit gegangen ist - und man hätte ihn fallen lassen sollen, ihn strafrechtlich verfolgen lassen. Dass der Staatsanwalt ohne Rücksprache mit seinem Bezirksjägermeister gehandelt haben soll, glaube ich nämlich nicht.

Gruß,

Martin
 
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Das ist eine Riesensauerei.
Wer wissentlich und absichtlich einen Jagdhund erschießt, dem gehört der Jagdschein entzogen.
Ist doch völlig normal wenn der Hund ein Stück Wild aufspürt, das er dann auch überjagen wird.Wenn dann hätte er das Rehwild erlegen können, anstelle des Hundes und den Hund einsammeln und seinem Besitzer übergeben.
Wenn das mein Hund wäre, dann würde ich Mittel und Wege finden, wenn es vor Gericht nicht geht.
Soviel dazu!
Nur wer selbst einen Hund hält, der weiß was es bedeutet.

Dr.
 
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Feuerlein schrieb:
Fällt Dir aber nicht auf, dassi Du hier argumentierst wie mit dem " kurzen Rock des Vergewaltigungsopfers " ?
Dem muss ich natürlich vehement widersprechen, da es unterstellt ich würde den Herrn I. zu exkulpieren versuchen. Der ist nach aktuellem Kenntnisstand ein Drecksack und für diese Aktion gibt es keine Entschuldigung!

Ich versuche nur, Deiner in gewohnter rhetorischer Briilianz präsentierten Schwarz-Weiß-Welt mit bescheidenen Mitteln ein paar kontrapunktische Facetten hinzu zu fügen. Schwierig, da ich dabei nicht bei Allem wie Du aus voller Überzeugung argumetieren kann.
Aber "audiatur et altera pars" war noch nie eine schlechte Idee.

Es gab Abermillionen Bewegungsjagden vor diesem Zwischenfall und x-Tausende danach. Ohne Zwischenfälle, ohne dass eine Änderung des bestehenden rechtlichen Rahmens notwendig war.

Wer nach den Verbänden kräht -und ich meine die, die tatsächlich eine Mehrheit der Jägerschaft repräsentieren- der stelle bitte dar, auf welcher Grundlage diese tätig werden sollen. Wissend, dass dem Thüringer Patienten auch juristisch nicht bei zu kommen war.
Der ÖJV tut sich gewohnt leicht. Fingerzeigen auf andere ist da ja (einziges) Programm.

In 4 Wochen frage ich Ergebnisse ab.
 
A

anonym

Guest
frodo schrieb:
Mit demselben Trotz hielt wohl hier das Forstamt gegen bestehende jagdrechtliche Tatsachen. Die Quittung haben ein Hund und sein Führer erhalten. War es das wert?


Den Herrschaften Ökojägern offensichtlich.

Weil sie es nach wie vor tun werden und nun Rückenwild für ihre Vorhaben haben.

Ob das der Grund ist, warum (wie gizmo berichtet) soviel Wachtel sang - und klanglos :!: ohne Schuss :!: verschwinden?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... :roll:

Varminter
 
A

anonym

Guest
Schon bemerkenswert, wie der ÖJV mal wieder seine Qualität als Trittbrettfahrer beweist. Wenns nur den eigenen Interessen hilft.
Aber daß sich die Herrschaften auf Jagdkultur berufen, ist schon dreist. Den Begriff dürften sie eigentlich nur mit Mühe buchstabieren können, brauchen sie ihn doch normalerweise nur, um Anderen neid- und von Besserwisserei erfüllt die Freude am Jagen zu schmälern.

Was Feuerlein da schreibt, ist der idologisch geprägte Unsinn, den man hinlänglich kennt.
Die Jungs vom ÖJV weigern sich beharrlich, zu erkennen, daß man sein Handwerk auch mit Kultur betreiben kann und zeigen denen gegenüber, die das so tun, mit akademischer Arroganz ihre Auffassung von Toleranz.

Mit aller Deutlichkeit, Feuerlein:
Wenn ich das Bedürfnis habe, Wild nach der Jagd mit Achtung zu behandeln und auf der Strecke zu verblasen, tue ich das. Mit dem Wissen, dabei eine weit in die Ursprünge der Menschheit zurückreichende Tradition zu pflegen. Wenn ich dazu Wild transportieren muß, tue ich das. Weil mir ein paar Kilometer Wildtransport auf dem Anhänger die Pflege meiner Tradition das Wert sind. Wer mein Wild deshalb nicht mehr verwerten will, muß es ja nicht tun, dann tuts eben ein Anderer.
Welch demagogische Gewohnheiten in diesem Kampf zwischen Schießertum und Jagdkultur von einigen ÖJV - Sympathisanten gepflegt werden, zeigt Feuerleins kleiner Seitenhieb auf angebliche pseudomilitärische Gewohnheiten. Das erinnert an die Dummheit linkslastiger Grüner beim Nato-Doppelbeschluß. Alles, was mit Militär zu tun hat, ist demnach also schlecht. Ich habe kein Problem mit Militär, ich habe kein Problem mit Scherping, mit dem Reichsjagdgesetz. Ein Problem habe ich mit Schießern, die in bester "Bubi-auch-haben-muß-Göring`scher Manier in der Gegend rumballern. Wobei Göring wenigstens so ehrlich war, aus seinem Schießertum kein Hehl zu machen. Diese Ehrlichkeit geht manchen seiner in re nachfolgenden "Jägern" leider ab, die verstecken sich lieber hinter herbeigeredeten Notwendigkeiten.

Ich verurteile den Abschuß des Hundes aufs Schärfste. Dabei ist mir äusserst peinlich, Mitglieder des ÖJV an meiner Seite zu sehen. Es tröstet mich nur das Wissen, daß Hirsche und Rindviecher zwar gelegenlich auf einer Weide stehen und äsen resp. fressen, deshalb aber abends noch lange nicht gemeinsam in den Stall gerieben werden. Schon gar nicht, wenn dieser Stall aus den Brettern zusammengenagelt wurde, wie sie die Herrschaften Ertragsneurotiker gemeinhin vor dem Kopfe tragen.
 

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