Einhandmesser legalisieren

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Wenn es in der Rubrik "Kampfmesser", also Waffe geführt wird, ist es definitiv verboten das Messer zu führen. Egal wie lang die Klinge ist.
 
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maedergolla schrieb:
Wenn es in der Rubrik "Kampfmesser", also Waffe geführt wird, ist es definitiv verboten das Messer zu führen. Egal wie lang die Klinge ist.

Editiert weil wenig durchdacht.

WH
Amadeus
 
G

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Guest
flintenrost schrieb:
OldHand schrieb:
Mike_S schrieb:
Und in der heutigen Zeit habe ich keine Lust, wegen einem Einhandmesser gegen das WaffG zu verstoßen, was dann konsequenzen für die WBK hat.

Gesunde Einstellung!

Nein. Schwer krank !

Man merkt doch sowieso bald den Unterschied nicht mehr, ob man nun im Gefaengnis oder in der sogenannten Freiheit lebt. :roll:
 
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Wenn es in der Rubrik "Kampfmesser",

Die Aussage ist doch nur ein Verkaufsgag, die Amis´haben den Modebegriff "Tactical" für diese Kategorie.
Das Messerchen ist an der dicksten Stelle 5mm dick und die Klinge ist noch keine 9 cm lang.
Das Teil ist in der Scheide so flach, das es in der Innentasche eines Sakko´s nicht aufträgt.
Ich hab´s nicht extra gekauft, sondern es lag zu Hause und da alle Klappmesser bei mir entweder EHM sind oder viel zu groß (schwer) sind nehm ich halt das mit.
Der waffenrechtliche Begriff ist nicht Kampfmesser, sondern Hieb und Stichwaffe und damit hat diese Messer nun wirklich nichts zu tun.
 

M66

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kammerjaeger schrieb:
Ich habe eine Arbeit, wo es immer mal wieder was zu schneiden gibt, gerne auch mal schnell und mit nur einer Hand. Ich finde, das reicht als berechtigtes Interesse, ein Teppichmesser mag ich mir nämlich nicht in die Tasche stecken.

Servus!

Schon mal darüber nachgedacht, dass ein Tepichmesser ggf. auch ein böses Einhandmesser sein könnte :?:

Weidmannsheil

Michl
 
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Wenn ich in die Stadt gehe, nehme ich immer dieses kleine Schätzchen mit, da kannste nichts falsch machen:

DSC_9504.jpg
 
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@ Amadeus:

Warum denn so gereizt? Hier ist der Gesetzestext: :lol:

§42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Kampfmesser fallen darunter, also führen verboten. Ist zwar Haarspalterei, kann man aber nix dran ändern. Ich persönlich würde kein Messer führen, dass als Kampfmesser beworben wird.
 
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maedergolla schrieb:
@ Amadeus:

Warum denn so gereizt? Hier ist der Gesetzestext: :lol:

§42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Kampfmesser fallen darunter, also führen verboten. Ist zwar Haarspalterei, kann man aber nix dran ändern. Ich persönlich würde kein Messer führen, dass als Kampfmesser beworben wird.

Weil ich schlecht gefrühstückt habe. Bei näherem nachdenken kann man Dich verstehen.

WH
Amadeus
 
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M66 schrieb:
kammerjaeger schrieb:
Ich habe eine Arbeit, wo es immer mal wieder was zu schneiden gibt, gerne auch mal schnell und mit nur einer Hand. Ich finde, das reicht als berechtigtes Interesse, ein Teppichmesser mag ich mir nämlich nicht in die Tasche stecken.

Servus!

Schon mal darüber nachgedacht, dass ein Tepichmesser ggf. auch ein böses Einhandmesser sein könnte :?:

Weidmannsheil

Michl

Die Klinge meines Leatherman-Tools lässt sich auch nur mit dem Daumen alleine ausklappen, das Ding ist also eigentlich auch ein böses, böses Einhandmesser! :roll: Ich glaube kaum daß das 99% der Nutzer wissen.

Markus
 
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wo sehr ihr die Probleme :?:
:?

Ich sammle Messer, aber nicht als reine Vitrinenstücke, sondern verwende diese auch zum Brotzeitmachen, Klebebandschneiden usw. usw.

Trage also (außer im Schwimmbad) immer ein Messer bei mir. Habe auch einge Einhandmesser (meist Damstklingen). so nun kommt es

BIN SEIT 17 Jahren noch NIE, noch NIE kontrolliert worden. Dies obwohl ich nicht den ganzen Tag im Keller vorm PC sitze, sondern als Vertriebsleiter viel unterwegs bin.

Werde also weiterhin meine Einhandmesser tragen und sicher nicht kontrolliert werden.

Robert
 
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Robert aus BY schrieb:
wo sehr ihr die Probleme :?:
:?

BIN SEIT 17 Jahren noch NIE, noch NIE kontrolliert worden. Dies obwohl ich nicht den ganzen Tag im Keller vorm PC sitze, sondern als Vertriebsleiter viel unterwegs bin.

Und als Vertriebsleiter braucht man ja auch immer ein Messer, damit man tüchtig was aufschneiden kann beim Kunden.... 8)

basti
 
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Und als Vertriebsleiter braucht man ja auch immer ein Messer, damit man tüchtig was aufschneiden kann beim Kunden.... Cool

Das machen schon die Verkäufer im Vorfeld :lol:

Nein, aber im Ernst, sehe da für den Normalbürger kein Problem.

Wer natürlich zufällig einen Kahlkopf hat, Bomberjacke und gerne Springerstiefel trägt, sollte evtl. darüber nachdenken den kleinen Pin zum einhändigen öffnen abzuschleifen. :p

Robert
 
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kammerjaeger schrieb:
Wenn ich in die Stadt gehe, nehme ich immer dieses kleine Schätzchen mit, da kannste nichts falsch machen:

DSC_9504.jpg

ja klar, sollte man schon dabei haben, insbesondere in der Stadt :roll:

you never know
 

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