Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu meint

A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

haeschen schrieb:
Falls doch, würde ich nicht schimpfen oder auf den bösen Gesetzgeber fluchen, sondern mich höchstens über mich selbst ärgern, denn ich kenne ja die Spielregeln.

Naja, die typisch deutsche Untertanenmentalität:

"Egal, wie schwachsinnig das Gesetz ist - Hauptsache, wir halten uns dran!"

haeschen schrieb:
Und - offen gesagt - es gefällt mir, auch im Hinblick auf meine Kinder, dass bestimmte Typen vielleicht noch insgeheim zuhause, aber nicht mehr wie früher neben mir auf der Bank an der Bushaltestelle mit ihren Butterfly- und Springmessern herumspielen.

Ich befürchte, daß Du das sogar ernst meinst!

Rolf2
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

gletscherpris schrieb:
:shock: :shock: :shock:
Deine Freundin ist also Baumkletterer und ein Kerl. :mrgreen:
Nun ja, jeder nach seinem Gusto. :wink: :lol:

Den Unterschied zwischen "Kollege" und "Freundin" erklärt Dir die für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zuständige Kollegin an Deiner Dienststelle sicherlich gerne. :mrgreen:

Wir sind uns ja eh alle einig dass wir NICHTS von der bestehenden Regelung halten. :wink:

Jepp.

Viel Erfolg beim Mähen und Blatten,

Joe
 
Registriert
9 Mrz 2010
Beiträge
2.475
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

haeschen schrieb:
......

Im übrigen gibt es für Unfallparanoiker "Gurtdurchschneidemesser" (was für ein Blödsinn!), ......

dazu zählt dann z.B. das dt. Rote Kreuz, das in verschiedenen Landesverbänden die zu jedem der bei ihnen absolviertem "Erste Hilfe"-Lehrgänge für Führerscheininhaber an jeden Teilnehmer ein spezielles Gurtmesser ausgegeben haben. :wink:
Bei einigen klebt das unter der Sonnenblende, damit man ran kommt, wenn man Kopf steht.
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Redneck schrieb:
haeschen schrieb:
......

Im übrigen gibt es für Unfallparanoiker "Gurtdurchschneidemesser" (was für ein Blödsinn!), ......

dazu zählt dann z.B. das dt. Rote Kreuz, das in verschiedenen Landesverbänden die zu jedem der bei ihnen absolviertem "Erste Hilfe"-Lehrgänge für Führerscheininhaber an jeden Teilnehmer ein spezielles Gurtmesser ausgegeben haben. :wink:
Bei einigen klebt das unter der Sonnenblende, damit man ran kommt, wenn man Kopf steht.
Gute Idee. Ein Nothammer für die Seitenscheibe fehlt noch!
Manchmal werden Give-Aways nicht nach Sinn, sondern nach Kosten, Aufmerksamkeitswert usw. ausgesucht - auch beim Roten Kreuz.
Trotzdem ist das Gurtmesser hinter der Sonnenblende besser als das Einhandmesser in der Seitenablage - was dann irgendwo im Auto gerumliegen würde. Vile Spaß auch beim Durchtrennen der Gurte in Überkopflage und dem anschließenden Aussteigen!
Übrigens: Lösungen zur Notöffnung von unter Spannung stehenden Gurten gibt es bereits, z. B. im Sportbereich. Wenn das im Kfz ein echtes Problem wäre, hätten die Hersteller da sicher schon mehr unternommen. Z. B. ein schöder Reißstift am Gurtschloss wäre wohl nicht allzu schwer zu realisieren. Oder ein "Release-Me!" Buzzer irgendwo, der nach Airbagauslösung scharf geschaltet wird und die Schlösser elektrisch öffnet. Das Problem ist eher, dass in den betreffenden Situationen die Leute meist durch Schock, Bewusstlosigkeit oder Verletzungen gar nicht in der Lage sind, selbst Befreiungsanstrengungen zu unternehmen. Und normalerweise lässt sich der Gurt sowieso noch auf die dafür vorgesehene Weise öffnen.
Aber nun zurück zum Thema "illegale Messer im Auto" :) :D
 
Registriert
18 Mrz 2011
Beiträge
3.271
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

die Definition eines Rettungsmessers wäre somit der (z.B. im vorderen Klingenbereich untergebrachte) Gurtschneider?!
wie verhält es sich mit Einhand-Rettungsmessern? wären auch verboten.

Vielleicht sollte man bei Einhandmessern ebenso Ausnahmen zulassen wie bei Springmessern. Erlaubt sind da nämlich seitlich ausklappende, einseitig geschliffene Klingen bis 8,5 cm.

Es wäre ein Leichtes exakt diese Ausnahmeregelung auch auf Einhandmesser zu übertragen.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.543
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Muss ich also meiner Freundin statt des EHM im Handschuhfach (das kriegt sie leichter auf als ein gleichwertiges Klappmesser ohne "Knopf") jetzt eines mit feststehender Klinge unter 12 cm reinlegen?

Ja, hab ich Anfangs aus "Trotz" auch gemacht. Hab anstelle des EHM irgend eins meiner feststehenden Messer mitgenommen mit einer Klingenlänge unter 12cm. Ist mir aber irgendwann doch zu doof geworden und vorallem unpraktisch. Mein Leatherman kann da im Alltag einfach mehr. Und appropos:

Multitool z.B. sind unkrittisch so wie ich das aus Seite 182 entnehme:

Wäre ja super, wenn das dann dadurch geklärt wäre. Vorausgesetz man würde diese Verwaltungsvorschrift irgendwann doch noch in Kraft treten lassen. :roll:
Werd aber trotzdem mal beim LKA anfragen.

Einhand-Rettungsmessern

Hierzu gibt es einen BKA-Feststellungsbescheid.
http://www.bka.de/nn_205626/DE/ThemenAB ... __nnn=true


Martin
 
Registriert
18 Mrz 2011
Beiträge
3.271
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

interessanter Link bzgl. Rettungsmessern.
die Regelwut ist scheint´s masslos!
 
Registriert
10 Nov 2008
Beiträge
5.326
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Baumstumpfnix schrieb:
Vielleicht sollte man bei Einhandmessern ebenso Ausnahmen zulassen wie bei Springmessern. Erlaubt sind da nämlich seitlich ausklappende, einseitig geschliffene Klingen bis 8,5 cm.

Es wäre ein Leichtes exakt diese Ausnahmeregelung auch auf Einhandmesser zu übertragen.

Von welchen Ausnahmeregeln in Bezug auf Springmesser redest du ?

Es gibt da nur eine Ausnahme die den Besitz erlaubt.

Springmesser sind in der Regel nämlich verbotenen Gegenstände nach Waffenrecht schon der Besitz ist strafbar.
Es gibt da nur die Ausnahme wenn die Klinge max 8,5 cm lang ist und seitlich ausspringt und nicht beidseitig geschliffen ist dann ist der Besitz erlaubt.

Solche legalen Springmesser sind aber Einhandmesser denn sie erfüllen die Merkmale: mit einer Hand zu öffnen und nach Öffnung ist die Klinge selbstständig arretiert.

Nix also mit " grundlosem" Führen.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.543
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Bei Springmessern gibt es dann noch dieses Längen zu Breiten Verhältnis, sprich, übertrieben gemeint, kurze breite Klingen sind erlaubt, sprich Einhandmessern gleich gesetzt und die schmalen, wie beispielsweise bei den Stilletos verboten.

die Regelwut ist scheint´s masslos!

Ja, man würde sich wundern. Hatte mal eine Ausarbeitung in den Händen, war glaube ich im "Büchsenmacher und Schere" vor ein paar Jahren drin, verfasst von einem dieser BKA Mitarbeiter, die sich mit der Begutachtung und den Feststellungsverfahren beschäftigt. Was da alles stand, was im dümmsten Falle, sprich bei einer Beschlagnahme in der Öffentlichkeit, alles plötzlich als Anhaltpunkt dienen kann, um eben als "Waffe" eingestuft zu werden war erschreckend. Da genügen dann schon schwarze Klingen, Parrierstangen oder Fingerrillen im Griff um als "Kampfmesser" gelten zu können. Ich schreibe mit Absicht "kann" oder "könnte", da dies eben nur "Empfehlungen" und "Richtwerte" sind, die dem Gericht dann zur Urteilsfindung dienen soll. Und ich spreche hier mit Absicht von "Messern" in der allgemeinen Form, da hierbei nicht unterschieden wurde, ob feststehend unter/über 12cm Klingenlänge oder stinknormales Taschenmesser.
Wie gesagt, wirkliche "Rechtssicherheit" gibt es hier schon lange nicht mehr.


Martin
 
Registriert
28 Mrz 2010
Beiträge
61
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

haeschen schrieb:
.....denn ich kenne ja die Spielregeln........
Das ist leider der springende Punkt - ICH kenne sie nicht - zumindest nicht alle Sonderfälle, Interpretationen und die verschiedenen sich zum Teil widersprechenden Auslegungen. Und ich unterstelle mal, das geht vielen so, die zwar gewillt sind, sich einigermaßen gesetzeskonform in diesem Land zu bewegen, das aber kaum können, da der Gesetzgeber offensichtlich zu blöd ist, klare Ansagen zu machen.

Und ich unterstelle mal weiter, daß das gewollt ist - das hält nämlich den Bürger schon klein, bescheiden und beherrschbar, wenn er wegen jeder -bei Bedarf zu seinen Ungunsten auszulegenden - Kleinigkeit angreifbar ist.

Nöh, klare Gesetze sind einfach nicht beabsichtigt - oder eventuell nicht gekonnt - was ich dann aber auch nicht so prickelnd finde.


Gruß Brombaer
 
Registriert
9 Mrz 2010
Beiträge
2.475
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Brombaer schrieb:
haeschen schrieb:
.....denn ich kenne ja die Spielregeln........
Das ist leider der springende Punkt - ICH kenne sie nicht - zumindest nicht alle Sonderfälle, Interpretationen und die verschiedenen sich zum Teil widersprechenden Auslegungen. Und ich unterstelle mal, das geht vielen so, die zwar gewillt sind, sich einigermaßen gesetzeskonform in diesem Land zu bewegen, das aber kaum können, da der Gesetzgeber offensichtlich zu blöd ist, klare Ansagen zu machen.

Und ich unterstelle mal weiter, daß das gewollt ist - das hält nämlich den Bürger schon klein, bescheiden und beherrschbar, wenn er wegen jeder -bei Bedarf zu seinen Ungunsten auszulegenden - Kleinigkeit angreifbar ist.

Nöh, klare Gesetze sind einfach nicht beabsichtigt - oder eventuell nicht gekonnt - was ich dann aber auch nicht so prickelnd finde.


Gruß Brombaer

...und das kommt bei raus wenn der Bürger seine Rechte und Pflichten kennt und die Behörde entsprechend auffordert sich selbst ans Gesetz zu halten. :wink:
 
Registriert
20 Mrz 2010
Beiträge
937
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

![/quote]

Ja, man würde sich wundern. Hatte mal eine Ausarbeitung in den Händen, war glaube ich im "Büchsenmacher und Schere" vor ein paar Jahren drin, verfasst von einem dieser BKA Mitarbeiter, die sich mit der Begutachtung und den Feststellungsverfahren beschäftigt. Was da alles stand, was im dümmsten Falle, sprich bei einer Beschlagnahme in der Öffentlichkeit, alles plötzlich als Anhaltpunkt dienen kann, um eben als "Waffe" eingestuft zu werden war erschreckend. Da genügen dann schon schwarze Klingen, Parrierstangen oder Fingerrillen im Griff um als "Kampfmesser" gelten zu können. Ich schreibe mit Absicht "kann" oder "könnte", da dies eben nur "Empfehlungen" und "Richtwerte" sind, die dem Gericht dann zur Urteilsfindung dienen soll. Und ich spreche hier mit Absicht von "Messern" in der allgemeinen Form, da hierbei nicht unterschieden wurde, ob feststehend unter/über 12cm Klingenlänge oder stinknormales Taschenmesser.
Wie gesagt, wirkliche "Rechtssicherheit" gibt es hier schon lange nicht mehr.


Martin[/quote]

was sagst Du dann zu sowas?

schon Waffe?

http://www.boker.de/fahrtenmesser/boeke ... BO049.html

http://www.boker.de/fahrtenmesser/boeke ... 20548.html

??
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.543
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

was sagst Du dann zu sowas?

schon Waffe?

Ja, natürlich kenn ich solche Messer, letzteres hätte ich mir vor Jahren mal beinahe gekauft. Aber nur wieder was, das daheim in der Schublade liegt, brauch ich nicht.
Aber bei diesen Messern, kann, wenns dumm läuft, das Gericht entscheiden, der "sozial adequater Zweck" war nicht das Apfelschälen, sondern die Absicht diesen Gegenstand, durch sein "Erscheinungsbild" als Veteidigungs- oder Angriffswaffe zu nutzen. Aber wie gesagt, zu diesem Thema könnten wir uns wochenlang unterhalten und würden wahrscheinlich keinen wirklichen Nenner finden.

Martin
 
Registriert
23 Okt 2008
Beiträge
414
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

gletscherpris schrieb:
Irgendeiner hier der seinen "Vertreter fürs Regeln-machen" vorher kontaktet hätte um ihm zu sagen was er von ihm erwartet?
Oder der gar mal nachgefragt hätte warum er gar nicht da war? :roll:

Ja, ich. Gebracht hats aber nix, außer einem nichtssagenden Referentenantwortbrief.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
179
Zurzeit aktive Gäste
496
Besucher gesamt
675
Oben