Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu meint

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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Wenn oben genannter KFZ Mechaniker die Messer in der Seitenablage der Autotür mit irgendetwas abgedeckt hätte wäre das alles nicht geschehen.
Der ist in der Kontrolle ja erst aufgefallen, nachdem die Teile offensichtlich herumgelegen haben.
So einfach ist das.

Kein Polizist wird ein Auto auf Messer untersuchen, ohne Anfangsverdacht....

und genauso lieber huckebein macht man das.
Wenn man unterwegs ist Messer statt an den Hosenbund in den Rucksack/Tasche fertig.
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Anfangsverdacht ist das Stichwort.
Der Spruch unserer freundlichen Mitbürger: >Kontrolle!. Bitte mal Warndreieck, Erste Hilfe Kasten und Warnwesten zeigen<, bedeutet oft nichts anderes, als sich mal verdeckt den Kofferraum samt Inhalt zeigen zu lassen.
Liegen dort dann interessante Dinge herum, werden diese natürlich erkannt.
Hat man also eine entsprechende Zuladung, empfiehlt es sich, oben genannte Gegenstände einfach im Bereich des Rücksitzes liegen zu haben. Somit muß der Kofferraum auch nicht geöffnet werden.
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

H.Huckebein schrieb:
gletscherpris schrieb:
Der Anwalt hat da nicht versagt.
Wieso kommt man eigentlich immer zu der kruden Ansicht ein jeder Anwalt könnte den Gesetzgeber aushebeln? :? :roll:

Jfgpm hats schön geschrieben.
An dem Punkt im Affengesetz gilt dass eine gute Ausrede was wert ist.
Und die hatte der Mensch eben nicht.
Hätt er sich mal statt dem zweiten Messerchen eine Zigarre mit in die Ablage gelegt hätt er sich nicht ärgern müssen.
Also, ich bin ja bekanntlich Nicht- Jägerin und waffenrechtlich ein ziemlicher Laie, trotzdem aber Besitzerin mehrerer dieser offenbar brandgefährlichen Einhandmesser.
Laut der von P.O. Ackley verlinkten Broschüre darf ich das auch, weil über 18 Jahre alt. Demnach darf ich es auch transportieren, aber nur "mit berechtigtem Interesse" führen. Gesetzt der Fall, ich hab nun eins von meinen Einhandmessern - wie der jetzt Verurteilte - im Auto, um mich oder jemand anders im Bedarfsfall aus dem Gurt zu schneiden, mir die Fingernägel sauber zu machen oder das Teil als Schraubenzieher zu mißbrauchen ... Helf mir da mal bitte auf die Sprünge: wie wird denn jetzt unterschieden, ob ich das Messer lediglich und erlaubterweise transportiere oder führe? Und was heißt das konkret "mit berechtigtem Interesse"? Kann diese Verurteilung etws damit zu tun haben, daß das Messer "griffbereit", also offenbar nicht in einem Etui, war?

Merci für die Verständnishilfe+ LG
Anne.

Ackley hats schon sauber beantwortet.
Die Krux ist die "legal reason".
Man wollte dem Wanderer sein Pilzmesser nicht wegnehmen und trotzdem etwas haben um dem Halbstarken in der U-Bahn seinen angeblichen "Fingernagelreiniger" abnehmen zu können.

Da gehts nach Einzelfall. Und weder die verdreckten Fingernägel noch der "Gurtschneider" werden ziehen - wie ja auch das Urteil zeigt.
Wer so ansetzt wie Du - "hab ich immer im Auto, für den Fall dass..." - hat in meinen Augen schon verloren.
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Nagut, dann muss man halt immer einen Apfel zum Schälen dabei haben.
Aber jetzt mal im Ernst, ich benutze mein Messer täglich für etliche sozial adäquate Tätigkeiten und käme mir schon reichlich bekloppt vor, wenn ich es in einem Messertresor ausführen würde. Allerdings habe ich meine ehemaligen Einhandmesser entpint. Das hindert mich allerdings nicht daran sie einhändig zu öffnen.
Die Machete und das Schweizer Gertel, sowie das Beil sind Werkzeuge und unabgeschlossen.
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

gletscherpris schrieb:
Da gehts nach Einzelfall. Und weder die verdreckten Fingernägel noch der "Gurtschneider" werden ziehen - wie ja auch das Urteil zeigt.
Wer so ansetzt wie Du - "hab ich immer im Auto, für den Fall dass..." - hat in meinen Augen schon verloren.

Moin!

Spinnen wir da mal weiter: Also ist das Mitführen von Mitteln zur Hilfe in Notfällen kein sozial adäquater Zweck (ich erinnere an das Demo-Objekt Rettungsmesser) - darf ich damit dann auch den Verbandskasten weglassen oder muss ich in dem Fall dann dem Beamten bei der Kontrolle klar machen, dass ich ihn mit einer Mullbinde erdrosseln kann und dass das deshalb total gefährliche Gegenstände sind und aus gutem Grund nicht "geführt" werden dürfen?

Muss ich also meiner Freundin statt des EHM im Handschuhfach (das kriegt sie leichter auf als ein gleichwertiges Klappmesser ohne "Knopf") jetzt eines mit feststehender Klinge unter 12 cm reinlegen?

Krank, einfach nur krank und jeder Vollzugsbeamte der da ohne Augenmaß mitspielt ist ein Armutszeugnis für den Berufsstand, sorry. :evil:

Viele Grüße,

Joe

PS: Da steht noch ein Verfahren aus - Forststudi und Baumkletterer auf dem Weg zur Arbeit, auch EHM im Auto, auch Badisch-Absurdistan ... :(
 

M66

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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

gletscherpris schrieb:
Der Anwalt hat da nicht versagt.
Wieso kommt man eigentlich immer zu der kruden Ansicht ein jeder Anwalt könnte den Gesetzgeber aushebeln? :? :roll:

Jfgpm hats schön geschrieben.
An dem Punkt im Affengesetz gilt dass eine gute Ausrede was wert ist.
Und die hatte der Mensch eben nicht.
Hätt er sich mal statt dem zweiten Messerchen eine Zigarre mit in die Ablage gelegt hätt er sich nicht ärgern müssen.

Ich bleibe bei meiner Ansicht!

Der § 1 Abs. 1 WaffG legt fest was das WaffG regelt. Nämlich den Umgang mit Waffen und Munition.

Im Abs. 2 gibt es dann die grundsätzlichen Definitionen.

Nur zur Erinnerung:

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Der Buchstabe b) könnte passen, allerdings gibt es dazu eine abschließende Liste in der Anlage 1 als auch 2.

Der Buchstabe a) trifft auf Einhandmesser die hier in Rede des § 42a Stehen nicht zu! Da die Hieb- und Stoßwaffen extra genannt sind.

Also kann es sich nur um Gebrauchsgegenstände handeln.

Und die werden nicht vom WaffG erfasst.

Und deshalb hat der Anwalt hier schlecht argumentiert............
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Das ist es, wovor ich meinen bekanntenkreis immer gewarnt habe: Diese butterweiche Auslegbarkeit des Gummiparagraphen "Brauchtumspflege und brechtigtes Interesse"

Ich trage seit meiner Kindheit Messer, erst immer ein kleines Victorinox, dann diverse Einhandmesser und mittlerweile habe ich ein stinknormales Herbetz 203111 damit ich mir nicht bei jeder Kontrolle Gedanken machen muss, weil diese Schwammigkeit mir einfach auf den Sack geht.
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Buchstabe b) passt.
Zur Erinnerung: Es langt auch die schlichte Drohwirkung um die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen.
Sollte eigentlich jeder mal im Jägerkurs gelernt haben. Sonst wäre die ungeladene Büx auch kein Fall mehr von "unerlaubt geführt".

@Mohawk
Besagter § regelt dass der Grundsatz mal ist dass es nicht erlaubt ist.
Bis auf den konkreten "Einzelfall aus gutem Grund". Die blödste Aussage mit der man also überhaupt wird ansetzen können ist also "immer dabei, bei mir ist das nicht der Einzelfall den es noch groß zu prüfen gilt".



Und jetzt mal was ganz Grundsätzliches.
Immer, nicht bloß in diesem Thread und zu diesem Thema kommt der selbe intelligente Sermon.

"ICH habe aber rausgefunden dass die Leute nicht in der Lage waren ein Gesetz zu formulieren. Drum gilt es für mich auch nicht." Ich verweise in dem Zusammenhang auf die beliebten Schäfchenartikel mit dem Aufdruck "alle doof". Müssen wir eigentlich zwischenzeitlich mal wieder das heliozentrische Weltbild umschreiben? Wo doch ständig neu rausgefunden wird um wen sich die Welt wirklich dreht?

Und dann natürlich die ganz Bösen. Die Leute die kontrollieren.
Kein Augenmaß und viel zu blöd um das Zentrum der Welt immer neu auszurichten - immer nach dem vor dem sie grade stehen.
Schön nach dem Rechtsstaat geplärrt, aber wenn dann Gesetze gemacht sind damit für alle das Gleiche gilt und die dann auch so angewendet werden... Dann ist wieder Weinen und Wehklagen.
Gilt natürlich auch vollumfänglich für jeden der nicht mit dem Forumswolf heult - sofort ausgemacht als Teil der Verschwörung.

Wer macht denn die "Regeln für Alle"? Und wie kommen sie an die Stelle?
Keiner hat sie gewählt. Nö, gewinnen Alle ihr Pöstchen in der Lotterie.
Und wer schaut dann SEINEM gewählten Vertreter auf die Finger?
Wer weiß wie viele Abgeordnete anwesend waren als besagter Messer-Schmarrn verabschiedet wurde?
ICH hab mir die "Debatte" dazu angesehen. Sie war wie immer wenns um Waffenrecht geht - auf einen Zeitpunkt gelegt an dem kaum ein Volksvertreter überhaupt da ist. Drin sitzen bloß die denen man schon vorher gesagt hat sie müssten da sein. Und natürlich auch gleich was am Ende rauskommen soll.

Irgendeiner hier der seinen "Vertreter fürs Regeln-machen" vorher kontaktet hätte um ihm zu sagen was er von ihm erwartet?
Oder der gar mal nachgefragt hätte warum er gar nicht da war? :roll:

Brauchts alles nicht.
Wir singen hinterher im Takka-Tukka-Land fröhlich Pippi´s Lied nach altbewährtem Muster.
Und weh es singt da einer dazwischen, vielleicht gar noch damit wie es wirklich ist.

Mir langts.
Blattzeit. Jeder Fiep mit dem Blatter ist mehr wert als das Dauergeheul hier ums Waffenrecht.
 

M66

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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

b) passt nicht!

Lies bitte den § 1 Abs. 4 WaffG sowie die zutreffende Anlage :roll:

Und bitte, lass das mit dem rumgeheule............
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Stimmt.
Nach Anlage passt nur a)

Und besten Dank auch fürs "Maul verbieten". :roll:
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

baikal schrieb:
Nagut, dann muss man halt immer einen Apfel zum Schälen dabei haben.
Tja, aber auch das wird kein allgemein anerkannter Zweck sein, denn da tut es auch das gute, alte Schälmesser.
 

M66

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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

gletscherpris schrieb:
Stimmt.
Nach Anlage passt nur a)

Und besten Dank auch für "Maul verbieten". :roll:

Ich wollte dir nicht das M... verbieten! Du hast nur fast daselbe gemacht worüber du hergezogen bist :wink: !

Nichts für ungut!
 
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Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Moin!

gletscherpris schrieb:
@Mohawk
Besagter § regelt dass der Grundsatz mal ist dass es nicht erlaubt ist.
Bis auf den konkreten "Einzelfall aus gutem Grund". Die blödste Aussage mit der man also überhaupt wird ansetzen können ist also "immer dabei, bei mir ist das nicht der Einzelfall den es noch groß zu prüfen gilt".

Das ist nicht, worum es geht. Der Kollege hat als Baumkletterer ein Einhandmesser, damit er das im Seil hängend (insbesondere wenn er mal abstürzen und / oder sich verheddern sollte) auch mit einer Hand bedienen kann. Das ist für ihn Werkzeug und Sicherheitsgerät. Darum hätte ich von einem Polizisten mit Augenmaß erwartet, dass er das als adäquaten Zweck ansieht oder es eventuell bei einer Ermahnung "Bitte zur Vermeidung von Missverständnissen beim nächsten Mal in den Kofferraum packen" beläßt wenn da jemand in Arbeitsklamotten auf direkten (wenn auch weitem) Weg zur Arbeit vor ihm steht.

Und dann natürlich die ganz Bösen. Die Leute die kontrollieren.
Kein Augenmaß und viel zu blöd um das Zentrum der Welt immer neu auszurichten - immer nach dem vor dem sie grade stehen.

Meine Bemerkung war nicht als Generalisierung gemeint, da ich einige von Euch kenne und weiss, dass die meisten genügend Menschenverstand haben um vernünftig mit uns zu kontrollierenden umzugehen und sich in vielen Fällen selber fragen was der Sinn und Zweck bestimmter Regeln ist. Ich weiss aber auch, dass ihr nicht juristisch allwissend seid (dafür habt ihr zu viele Gesetze und VOs zu beachten), dass jeder mal einen schlechten Tag hat und dass es da leider einige schwarze Schafe hat, die man eigentlich nicht auf Normalbürger loslassen dürfte. Nur diese schwarzen Schafe meinte ich.

Schön nach dem Rechtsstaat geplärrt, aber wenn dann Gesetze gemacht sind damit für alle das Gleiche gilt

Sorry, aber dass ein Konglomerat aus unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gleichheit vor dem Gesetz und dessen Auslegung liefert ... :?

Und mein Abgeordneter weiss was ich erwarte und dass er sich meine Stimme durch sein Verhalten auf ewig verscherzt hat.

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Mohawk schrieb:
Moin!

gletscherpris schrieb:
@Mohawk
Besagter § regelt dass der Grundsatz mal ist dass es nicht erlaubt ist.
Bis auf den konkreten "Einzelfall aus gutem Grund". Die blödste Aussage mit der man also überhaupt wird ansetzen können ist also "immer dabei, bei mir ist das nicht der Einzelfall den es noch groß zu prüfen gilt".

Das ist nicht, worum es geht. Der Kollege hat als Baumkletterer ein Einhandmesser, damit er das im Seil hängend (insbesondere wenn er mal abstürzen und / oder sich verheddern sollte) auch mit einer Hand bedienen kann. Das ist für ihn Werkzeug und Sicherheitsgerät. Darum hätte ich von einem Polizisten mit Augenmaß erwartet, dass er das als adäquaten Zweck ansieht oder es eventuell bei einer Ermahnung "Bitte zur Vermeidung von Missverständnissen beim nächsten Mal in den Kofferraum packen" beläßt wenn da jemand in Arbeitsklamotten auf direkten (wenn auch weitem) Weg zur Arbeit vor ihm steht.

:shock: :shock: :shock:
Deine Freundin ist also Baumkletterer und ein Kerl. :mrgreen:
Nun ja, jeder nach seinem Gusto. :wink: :lol:

Ich verweise da auf die (in meinen Augen falsche) Anwendung des §, die auch mal durch die Presse ging, im Hinblick auf die BW-Soldaten auf dem Weg vom/zum Dienst.
Da gibt es übrigens auch das Gegenstück dazu, manche Dienstwaffenbesitzer sind tatsächlich von der Klausel "im Dienst" ausgenommen und auch auf dem Weg dahin somit abgedeckt.

So, und nu solls das aber gewesen sein.
Ich hör schon die Brunftschreie der nachbarschaftlichen Benzinrasenmäher... Das Wetter MUß gut sein. Und das ist eh selten dieses Jahr mal so.
Wir sind uns ja eh alle einig dass wir NICHTS von der bestehenden Regelung halten. :wink:
 
A

anonym

Guest
Re: Einhandmesser im Auto und was das OLG Stuttgart dazu mei

Wie immer bei Diskussionen dieser Art fragt niemand, warum der Typ die zwei Messer in der Ablage hatte ...
Ich weiß, ich weiß: "Weil er's darf!" bzw. "Weil er es dürfen sollte!"

Warum interessiert es eigentlich niemanden, ob er vielleicht schon vorbestraft war, vielleicht wegen Körperverletzung? Vielleicht mit dem Einsatz eines Messers? Könnte ja sein, das wissen wir nicht ...

Wenn man die Urteilsbegründung liest, ist es offensichtlich, dass hier nicht nach Standgerichtmanier "Einhandmesser -> verboten -> Strafe" entschieden wurde, sondern der Beklagte sich nicht einmal eine halbwegs schlüssige "Ausrede" zusammenschustern konnte.
Gern würde ich 'mal das Urteil sehen, wo jemand wegen eines Leathermans am Gürtel verurteilt wird, dann können wir meinetwegen über die Verfall der Freiheit in Deutschland diskutieren.

Im übrigen gibt es für Unfallparanoiker "Gurtdurchschneidemesser" (was für ein Blödsinn!), die über jede Waffendiskussion erhaben sind, falls es dem Typen wirklich um dieses Problem gegangen wäre, und ansonsten haben die meisten Autos abschließbare Handschuhfächer, was die Diskussion über Führen oder nicht von Messern sofort erledigt.

Ich selbst habe mein Aufbrechmesser natürlich auch immer im Auto, genau wie viele andere Teile der jagdlichen Ausrüstung. Und nicht immer ist dieses Messer weggeschlossen, und nicht immer bin ich gerade mit dem Wagen zur Jagd unterwegs. Ich glaube aber trotzdem nicht, dass ich deshalb eine Anzeige bekomme und verurteilt werde. Falls doch, würde ich nicht schimpfen oder auf den bösen Gesetzgeber fluchen, sondern mich höchstens über mich selbst ärgern, denn ich kenne ja die Spielregeln. Und - offen gesagt - es gefällt mir, auch im Hinblick auf meine Kinder, dass bestimmte Typen vielleicht noch insgeheim zuhause, aber nicht mehr wie früher neben mir auf der Bank an der Bushaltestelle mit ihren Butterfly- und Springmessern herumspielen.
 

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