- Registriert
- 20 Okt 2004
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Hallo,
wie sieht denn da die rechtliche Seite aus ...
Eine Drückjagd ist angesetzt und alle Leute sind informiert und eingeladen.
Der Revierinhaber ist plötzlich beruflich verhindert und kann nicht teilnehmen
- alle Jäger des Reviers mit Begehungsscheinen sind da
- der Revieraufseher ist da ..
Darf die Jagd durchgeführt werden ?
Was ist mit den Gastjägern ?
Kennt sich da jemand genau aus .... mit Infoquellen und so ....
Danke im voraus
Gruß Hallimasch
wie sieht denn da die rechtliche Seite aus ...
Eine Drückjagd ist angesetzt und alle Leute sind informiert und eingeladen.
Der Revierinhaber ist plötzlich beruflich verhindert und kann nicht teilnehmen
- alle Jäger des Reviers mit Begehungsscheinen sind da
- der Revieraufseher ist da ..
Darf die Jagd durchgeführt werden ?
Was ist mit den Gastjägern ?
Kennt sich da jemand genau aus .... mit Infoquellen und so ....
Danke im voraus
Gruß Hallimasch