DJV-Präs. Fischer fordert Schießnachweis, arme Jägerschaft!

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Weshalb sollte man den Drilling auf Fleck und dann wieder auf GEE einschießen? Sollte für die ganzen Schießkünstler die nur im Revier schießen ein leichtes sein die 10/9 tief anzuhalten um die Löcher in die 10 zu stanzen.

Waidmannsheil Lucas
 
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Deutscher geht's irgendwie nicht mehr. Alle typischen Zutaten sind drin. Der obligatorische Verbandsfunktionär (das wirkt so schön offiziell, ohne daß auch nur eine Sau ihm überhaupt zuhören muß), ein, zwei Becher Strebertum, dazu eine Mélange aus Gefallsucht und irregeleitetem Respekt vor der Obrigkeit und obendrauf eine Prise Mut der Verzweiflung. Man muß ja mit "konstruktiven Vorschlägen" und "sachlichen Beiträgen" statt "blinder Konfrontationswut" und "Verweigerungshaltung" zuvor als "ernstzunehmender Gesprächspartner" aufgetreten sein, damit man "der Politik" mit einer Eins mit Sternchen im Betragen "auf Augenhöhe begegnen kann", nicht wahr.

Man versuche nur mal für fünf Sekunden, sich diese Debatte 1:1 in die Vereinigten Staaten verschoben vorzustellen (abseits von 2A-GULAGs wie Kalifornien, D.C. oder New Jersey, versteht sich), um zu begreifen, was für surrealistische Veitstänze in der BRD mittlerweile um's Geballer veranstaltet werden.
 
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Warum schliessen? Es sind doch noch so viele Fragen ungeklært :biggrin:
Genau.

Zum Beispiel die Frage, welche Maßnahmen wir als Jägerschaft ergriffen haben um das Wild möglichst Tierschutzgerecht zu erlegen und wie wir den Erfolg unsere Maßnahmen nachweisen können.

basti
 
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Zum Beispiel die Frage, welche Maßnahmen wir als Jägerschaft ergriffen haben um das Wild möglichst Tierschutzgerecht zu erlegen und wie wir den Erfolg unsere Maßnahmen nachweisen können.


Sollte das so wirklich ernst gemeint sein: Nicht wir Jäger müssen beweisen, daß wir unter Einhaltung des geltenden Rechts tierschutzgerecht jagen, sondern diejenigen, die die Erfordernis von Änderungen behaupten, müssen nachweisen (im Sinne von Beweislast), daß dem nicht so ist. Und das ist bisher nicht geschehen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Sollte das so wirklich ernst gemeint sein: Nicht wir Jäger müssen beweisen, daß wir unter Einhaltung des geltenden Rechts tierschutzgerecht jagen, sondern diejenigen, die die Erfordernis von Änderungen behaupten, müssen nachweisen (im Sinne von Beweislast), daß dem nicht so ist. Und das ist bisher nicht geschehen.
:thumbup: Aber sowas von - und gleich noch die Forderung nach einer staatl. Qualifikation um öffentlich als "Tierschützer" zu agieren hinterher!
 
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Nicht wir Jäger müssen beweisen, .....sondern diejenigen, die die Erfordernis von Änderungen behaupten, müssen nachweisen (im Sinne von Beweislast), daß dem nicht so ist.
Wenn du Recht hättest, müsste ich dem Amt auch nicht die Benutzung eines B-Schranks nachweisen, sondern das Amt mir die unkorrekte Aufbewahrung im Kleiderschrank....:roll:

basti
 
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Wenn du Recht hättest, müsste ich dem Amt auch nicht die Benutzung eines B-Schranks nachweisen, sondern das Amt mir die unkorrekte Aufbewahrung im Kleiderschrank....:roll:

basti

Ein Hochleistungsvergleich. Das Pflichtschießen schützt ja auch vor dem Zugriff Unberechtigter...
 
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Wenn du Recht hättest, müsste ich dem Amt auch nicht die Benutzung eines B-Schranks nachweisen, sondern das Amt mir die unkorrekte Aufbewahrung im Kleiderschrank....:roll:


Epic fail, völlig daneben geschossen!

Wie war das doch noch gleich im Öffentlichen Recht bei der Zulässigkeitsprüfung einer belastenden Maßnahme mit Erforderlichkeit, Geeigentheit und Verhältnismässigkeit?

Bei der hier zur Diskussion stehenden Gesetzesinitiative fehlt schlicht alles zu allen drei Punkten, wie bereits breit diskutiert wurde.
Hinweis, speziell für Dich: Ein belastbarer empirischer Nachweis, daß die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um tierschutzgerechte Jagd sicherzustellen, würde unter Erforderlichkeit fallen. Und dieser Nachweis ist nicht von Seite der Betroffenen zu führen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Nicht wir Jäger müssen beweisen, daß wir unter Einhaltung des geltenden Rechts tierschutzgerecht jagen, sondern diejenigen, die die Erfordernis von Änderungen behaupten, müssen nachweisen (im Sinne von Beweislast), daß dem nicht so ist. Und das ist bisher nicht geschehen.

Es grassieren genügend Fotos auf den Fotos der Jagdgegner, die genau DIESEN BEWEIS erbringen (wollen) und die sind sogar in den eigenen Jagdzeitungen. Z.B. die Sau, deren Trichter zerschossen wurde, die total abgemagert war, aber trotzdem erst vier Monate nach dem Trichterschuss von einem anderen Jäger erlegt wurde. Jetzt wird sicherlich eingewendet, dass das auch ein Wilderei sein könnte, was ebenfalls nicht beweisbar ist.


Hier ein paar Beweise der Wildforschungsstelle Aulendorf 2012

Etwa 90 % der Jäger schätzten sich selbst als gute oder sehr gute Schützen ein. Die Schießstandsergebnisse zeigten eine anderes Bild.

Dito gilt für die Funktionsfähigkeit der Waffen. Nur 75% der Waffen waren in Ordnung, 20% der Waffen hatten technische Fehler, die vor Ort schnell behoben werden konnten, 7% waren defekt. So ähnlich waren auch die Zahlen aus Berlin als der Schießnachweis zur Pflicht wurde (knapp 30%)

http://www.lazbw.de/pb/site/lel/get...ten_WFS/WFS_Bd10_Schwarzwildseminar_Reute.pdf


Übrigens ist das Thema nicht neu:

DJV Geschäftsbericht von 2003, Seite 45:
Die Jagdobleute reden über Pflichtschießen
http://medienjagd.test.newsroom.de/djv_geschbericht200302.pdf

Hier ein Beitrag von 2006:
http://www.keppeler-te.de/cms/media/Downloads/Testberichte/Visier 11.2006.pdf

Und hier vom LJV SH von 2012:
http://www.lksh.de/fileadmin/dokumente/Bauernblatt/PDF_Toepper_2012/BB_15_14.04/58-59_Boehling.pdf

Im Gegensatz zur NRA in den USA, die sich vehement gegen jegliche Beschränkungen auflehnt, auch wenn ein Großteil der Mitglieder manche befürworten, läuft das in DE anders. Hier muss der DJV für das einstehen, was die 16 LJVs mehrheitlich beschließen.

Wenn ihr nun mehrheitlich dagegen seid, dann müsst Ihr das von unten nach oben mehrheitlich durchsetzen. Am besten, Ihr fangt mal an, die Jagdobleute eures Landesverbands zu befragen!
 
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Genau.

Zum Beispiel die Frage, welche Maßnahmen wir als Jägerschaft ergriffen haben um das Wild möglichst Tierschutzgerecht zu erlegen und wie wir den Erfolg unsere Maßnahmen nachweisen können.

basti
Am besten durch ein verpflichtendes Foto des Ein- und Ausschusses bei Schalenwild und eine beigelegte Beglaubigung der Echtheit des Fotos durch einen vereidigten Zeugen.
Bei durch Schrotschüsse erlegtem Niederwild könnte man sich auf die gerichtsmedizinische Bestätigung ( nach Untersuchung) der Todesursache und eines relativ schmerzlosen Todes beschränken.:mrgreen:
 
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Wenn du Recht hättest, müsste ich dem Amt auch nicht die Benutzung eines B-Schranks nachweisen, sondern das Amt mir die unkorrekte Aufbewahrung im Kleiderschrank....:roll:

basti
Hallo bonnie,

folgte man dem Recht, müßtest du das auch nicht. Geht schließlich keinen Menschen was an, was du in deinen vier Wänden wie und warum aufbewahrst. Nach den Buchstaben des gegenwärtigen Gesetzes wirst du natürlich aber dazu gezwungen. Kleiner, aber feiner Unterschied.

;-)

Katja Triebel schrieb:
Im Gegensatz zur NRA in den USA, die sich vehement gegen jegliche Beschränkungen auflehnt, ...
Naja, die NRA ist über die Zeit gesehen ungefähr so durchschlagskräftig gewesen bei der Durchsetzung der Mitgliederinteressen wie DJV und Konsorten in der BRD wenn's um die Jagd ging. Die im Wesentlichen klaglose Akzeptanz von NFA, GCA68, FOPA, H.R. 3355 und die musterschülerhafte "Kooperation" mit der mittlerweile außerhalb jedweden Rechts agierenden BATFE sprechen da m.E. eine mehr als deutliche Sprache. Das meiste ist da Show für die zahlenden Kunden. Trotzdem wird die NRA ständig von beiden Seiten als Hardlinerverein beschworen (von den einen ist's dann ein Dämon, die anderen eben die Lichtgestalt), auf unserer Seite des Atlantiks sowieso. Daran geb' ich aber in erster Linie den hysterisierten Medien die Schuld.

Katja Triebel schrieb:
Am besten, Ihr fangt mal an, die Jagdobleute eures Landesverbands zu befragen!
So wie sich die Lage aus meiner Sicht darstellt, sind besagte Herren vor allem am Erhalt des status quo und somit einem möglichst reibungsfreien Verhältnis zur Politik interessiert. Widerborstige Stimmen "von unten" stören da nur.
 
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...Hier ein paar Beweise der Wildforschungsstelle Aulendorf 2012

Etwa 90 % der Jäger schätzten sich selbst als gute oder sehr gute Schützen ein. Die Schießstandsergebnisse zeigten eine anderes Bild.

Dito gilt für die Funktionsfähigkeit der Waffen....

Klasse, Katja, ein top Beitrag mit überzeugenden Belegen. :thumbup:

Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Im Übrigen geht es voll in die Hose, die allgemeine schießtechnische Qualifikation der Jäger mit Bestehen der Jägerprüfung belegen zu wollen. Erstens beinhaltet die weder in allen Bundesländern eine Ausbildung und Prüfung von Schüssen auf Flugwild oder flüchtiges Schalenwild und zweites sind auch die dort geforderten Schießleistungen auf stehende Scheiben keinesfalls ausreichend für die Jagdpraxis im Sinne von ethischen und tierschutzrechtlichen Mindestleistungen. Wer z. B. mit drei Büchsenschüssen von bester Auflage auf 100m einen breit und still stehenden großen Überläufer zweimal ins Gescheide und einmal sogar ins Gebräch trifft oder ganz fehlt, besteht damit zwar die Jägerprüfung, ist aber m. E. unbrauchbar für die Jagdpraxis. Die sehr geringen Trefferanforderungen der Jägerprüfung sind der hohen Nervosität der Prüflinge geschuldet und erfordern anschließend imho unbedingt weiteres Schießtraining!


....Wenn ihr nun mehrheitlich dagegen seid, dann müsst Ihr das von unten nach oben mehrheitlich durchsetzen. Am besten, Ihr fangt mal an, die Jagdobleute eures Landesverbands zu befragen!

Yep.
Wie man aber bereits lesen kann, haben die "Forenkünstler" schon wieder Ausflüchte, warum das sinnlos sei. Auf keinen Fall liegt es aber daran, dass sie die schlechteren Argumente haben! ;-)
 

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