DJV-Präs. Fischer fordert Schießnachweis, arme Jägerschaft!

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Genau man steht halt in der Politik besser da wenn man bei allem schön ja sagt.

Das gleiche wie hier hatten wir ja neulich mit der Helmpflicht für Radfahrer.
Wie wurde da so schön in der ADAC Zeitung gesagt: Man kann dem Bürger nicht alles vorschreiben, der Bürger muss selbst endscheiden können ob er einen Helm trägt oder nicht.

Damit war bei der Politik die Sache Hempflicht vom Tisch zu viel Gegenwind.

Nur der dumme Jäger der kann nicht selbstständig denken und endscheiden, ob wann und wieviel er übt, deshalb brauchen wir ein Gesetz.

Aber mir ist mitlerweile zu dumm hier zu diskutieren, ich bin alt genug zum Stempelchen machen. Wenn die das so wollen dann geh ich halt auf unsseren Stand und sempel mir den Wisch ab.
Ist in Deutschland ja wichtig das alles abgestempelt ist.

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anonym

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Wenn du den Begriff "Freiheit in Verantwortung" ernst nehmen würdest, dann würdest du deine Freiheit dazu nutzen, Verantwortung zu übernehmen, um eine Regelung zu finden, die allen Ansprüchen genügt

So etwas gibt es nicht - nirgendwo!

und nicht ausschliesslich alles als unsinnig und unvernünftig zu verteufeln und ablehnen.

Wo macht er das?

Er bezeichnet ausschließlich den Schießnachweis als unsinnig und unvernünftig.

Womit er völlig recht hat.

:mrgreen:

Rolf2
 
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Wenn du den Begriff "Freiheit in Verantwortung" ernst nehmen würdest, dann würdest du deine Freiheit dazu nutzen, Verantwortung zu übernehmen, um eine Regelung zu finden, die allen Ansprüchen genügt und nicht ausschliesslich alles als unsinnig und unvernünftig zu verteufeln und ablehnen.


Möglicherweise verstehst Du nicht, daß es keiner weiteren Regelung bedarf. Es besteht schlicht kein Regulierungsdefizit.
Aus diesem Grund muss die Freiheit der Verantwortungsvollen auch nicht staatlich weiter eingeschränkt werden.


Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Moin!

Wenn du den Begriff "Freiheit in Verantwortung" ernst nehmen würdest, dann würdest du deine Freiheit dazu nutzen, Verantwortung zu übernehmen, um eine Regelung zu finden, die allen Ansprüchen genügt und nicht ausschliesslich alles als unsinnig und unvernünftig zu verteufeln und ablehnen.

Kennzeichen von Eigenverantwortung ist, dass man keine universellen Regeln braucht!

Das wird als Einzelfalllösung ad hoc en aus dem eigenen inneren Selbst (oder wie auch immer man das philosophisch bezeichnen will) heraus entschieden!

Viele Grüße

Joe
 
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Was hat die Erteilung eines Jagdscheins mit der Anzahl der Waffen zu tun? Eine Jägerprüfung wird in der Regel nicht mit der eigenen Waffe geschossen und bildet dennoch in der Regel die Voraussetzung zur Lösung eines Jagdscheins. Man sollte schon beim Thema bleiben. Waffenbesitz resp. Erwerbsberechtigung und JS sind zwei Paar Schuh ...

Also ich versuche es nochmal deutlicher und leichter verständlich zu erklären.

Einhellige Meinung:
1. Ein Pflichtschießen zur Erteilung des Jagdscheines bei verlängerung hat keinen signifikanten Nutzen
2. Es würde nicht geregelt mit welcher Waffe das Pflicht schießen stattfindet. Also bringt es keine Sicherheit im Umgang.

Einfache Lösung wenn man hier als gesetzgebendes Organ Infos abgreift.

Zu 1. Es muss mehr als einmal ein Pflichtschießen vorgeschrieben werden.

Zu 2. Es muss ein Pflichtschießen mit jeder eingetragenen Waffe und zwar mehrmals (s.O.) vorgeschrieben werden.

Resultat um es einfach zu halten, wird die Erteilung des Jagdscheines und somit das Bedürfnis zum Waffenbesitz für Jäger, den Anforderungen an die Sportschützen angepasst.
Also mit jeder Waffe x Standbesuche pro Jahr und schon haben die, die kein Pflichtschießen wollen, da die Anforderungen der begründung für selbiges entgegen stehen, keine Argumente mehr dagegen.

Ich wüsste jetzt nicht, wo das am Thema vorbei ist?

Das ist die Lösung für das Problem welches hier aufgedeckt wurde und man kann nur noch sagen:" ich will aber nicht, dass es das gib"

Die Entfernung zum Schießstand oder die Gegebenheiten /Verbote bei selbigen ist nicht das Problem des Gesetzgebers sondern des Interessenten an der Sache.

Sagt die Zulassungsbehörde das am Oldtimer noch was geändert werden muss für da H Kennzeichen sagt ja auch keiner: Wissen sie wie weit die nächste Werkstatt weg ist?" oder " Da muss der Staat aber erstmal für ein Werkstattnetz sorgen."

Um eines klar zu stellen, ich muss kein Pflichtschießen haben, es würde mich aber auch nicht stören, da ich es bei irgendeinem Standbesuch einfach abfrühstücken würde. Ich verwende lediglich die Argumentation derer, die kein Pflichtschießen wollen gegen sie und würde mich als Gesetzgeber freuen, dass es dadurch sogar noch effektiver geworden ist, und das in jederlei Hinsicht.


Waidmannsheil Lucas
 
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anonym

Guest
Also ich versuche es nochmal deutlicher und leichter verständlich zu erklären.
...
Ich nehme für mich in Anspruch, nicht ganz gekloppt zu sein. Habe das schon verstanden. Dennoch sind es zwei paar Schuh.
Ich könnte einen Jagdschein lösen, ohne eine eigene Waffe zu besitzen. Ein Sportschütze kann/könnte seinen Sport ohne eigene Waffe ausüben (muss das m.W. sogar eine Zeit lang, bis ihm das Bedürfnis anerkannt wird). Um bei der Jagd zu bleiben: Schiessfertigkeiten müssen nichts mit Waffenbesitz zu tun haben. Insofern können sie auch schlecht daran gekoppelt werden. Rufst Du jetzt zusätzlich noch zu einer regelmässigen Prüfung Deiner WBK resp. der darin eingetragenen Waffen auf, obwohl ein Bedürfnis gegeben ist?

Es ist schon immer wieder erstaunlich, was so eine Diskussion hervorbringt ...
 
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Wäre ich Gesetzgeber und würde zur Ideenfindung und Problemlösung hier mitlesen, würde ich genau das machen und würde die Begründung weshalb das nötig ist sogar von fachlich versierter Stelle bekommen.

Waidmannsheil Lucas
 
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Er bezeichnet ausschließlich den Schießnachweis als unsinnig und unvernünftig.

Womit er völlig recht hat. ...

Nein, hat er nicht.

Die bisherigen Erfahrungen mit Schießnachweisen sind ausgesprochen positiv. Deshalb wird die Linie weiter verfolgt und deshalb schwenken mittlerweile auch solche Traditionalisten wie BDB- oder DJV-Funktionäre ein.

Ich hatte es wiederholt geschrieben und eigentlich sollte die Botschaft nicht so schwer zu verstehen sein: der Wert des Schießnachweises (mit oder ohne Ergebnisanforderung) liegt weniger darin, durch einmaligen Standbesuch pro Jahr besser treffende Jäger zu formen, als eher in der Auflösung notorischer Trainingsverweigerung mit dem sehr wertvollen AHA-Effekt für die meisten Jäger, zu erkennen, was sie mit ihrer Waffe NICHT leisten können! Das löst erfahrungsgemäß eine beachtliche Gruppendynamik aus, in deren Folge tatsächlich ein höherer Übungsanreiz besteht, als es alle blöden "Nadeln" der Verbände bisher bewirken konnten. DARIN liegt in erster Linie der Wert von Schießnachweisen. Wer die leistungsabgestufte schwedische Elchnadel kennt, weiß was ich meine und wie gut sie dazu beiträgt, dass die schwedischen Jäger ein gemeinsames Gesprächsthema mit Übungsanreiz haben. Und von vielen deutsch-schwedischen Gastjägern hört man auch die Freude am Schießen auf den laufenden Elch!
 
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Wäre ich Gesetzgeber und würde zur Ideenfindung und Problemlösung hier mitlesen, würde ich genau das machen und würde die Begründung weshalb das nötig ist sogar von fachlich versierter Stelle bekommen.

Waidmannsheil Lucas

Wobei wir wieder bei dem Punkt sind dass da erstmal überhaupt kein signifikantes Problem vorliegt, welches der Regelung bedürfte. :roll::roll: Jedenfalls ist mir keine diesbezügliche Untersuchung bekannt, und wenne s sie gäbe, würdemich die Methodik doch sehr interessieren ... :twisted:

Was unseren Gesetzgeber aber noch nie daran gehindert hat, totalen Blödsinn zu veranstalten und darauf zu bauen, dass der wenn dann nur teilweise in Karlsruhe kassiert wird.

Viele Grüße

Joe
 
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Um eines klar zu stellen, ich muss kein Pflichtschießen haben, es würde mich aber auch nicht stören, da ich es bei irgendeinem Standbesuch einfach abfrühstücken würde.

Glaubst du, oder weißt du das ?

evtl. mußt du ja bei der Behörde erst einmal deine amtlich beglaubigte Schießleistungskarte beantragen, mit Eindeutiger Identifizierungsmöglichkeit der Person.

Abnehmen der Prüfung kann nur der amtlich vereidigte Prüfer ...
dieser sitzt 250 Km von dir Weg auf einem Schießstand und dann nur Mittwoch nachmittag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

ach ja und Termine sind für das Jahr 2015 jetzt schon rar.

Und wer glaubt, das das alles ohne obligatorischen Bonus gem. Gebührenordnung abgeht, der täuscht sich gewaltig. (Vorher Einzuzahlen und die Bescheinigung ist auf dem Stand vorzuweisen)
 
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Wäre ich Gesetzgeber und würde zur Ideenfindung und Problemlösung hier mitlesen, würde ich genau das machen und würde die Begründung weshalb das nötig ist sogar von fachlich versierter Stelle bekommen.

Waidmannsheil Lucas

Würde der Gesetzgeber hier mitlesen, wüsste er spätestens nach @Schnepfenschrecks hervorragenden Ausführungen, dass es keinen sinnstiftenden Grund für solche gesitigen Versteigungen gibt.


Was lernt man im Jagdkurs landauf, landab bis zum Erbrechen und als aller erstes: "Jeder ist für seinen Schuß selbst verantwortlich", rieschtisch. Und diese Verantwortung ist - und auch dass ist durch die verschiedenen Fäden bereits durchgeklungen - nicht auf dem Schießstand zu erlernen, sondern Charaktersache. Was nützt mir der Topschütze, der auch dann flakt, wenn das Stück schlecht steht?


Und deswegen ist ein Schießnachweis keine "Jagdliche Verbesserung", oder Lösung von irgendwas. Zum Thema Handhabungssicherheit würden mich mal die empirischen Daten interessieren, die eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der ebensolchen notwendig erscheinen ließen. Wo hapert es denn an der Handhabungssicherheit udn wo ist Leichtsinn der Grund für Unfälle? Für die Oldtimer-Variante fällt mir die Replik ein: Musst du bei jeder anmeldung eines neu erworbenen KfZ einen Hindernisparcours durchfahren oder zumindest rückwärts einparken um nachzuweisen, dass du das Fahrzeug sicher händeln kannst?


Und Eigenverantwortung bedeutet ebenfalls, denn Kopf dafür hinzuhalten, wenn Schei*e passiert ist und sich nicht auf irgendwelchen Regelungen langzuhangeln, die einem das Denekn oder die Verantwortung abnehmen.

Das ist hier keine Lösung irgendeines Problems, sondern eine Gängelung und deshalb abzulehnen.

Dass man nach Verbesserung der eigenen, reinen Schießleistung strebt, steht auf einem VÖLLIG anderen Blatt.
 
A

anonym

Guest
Die bisherigen Erfahrungen mit Schießnachweisen sind ausgesprochen positiv.

Beispiel?

Ich hatte es wiederholt geschrieben und eigentlich sollte die Botschaft nicht so schwer zu verstehen sein: der Wert des Schießnachweises (mit oder ohne Ergebnisanforderung) liegt weniger darin, durch einmaligen Standbesuch pro Jahr besser treffende Jäger zu formen, als eher in der Auflösung notorischer Trainingsverweigerung mit dem sehr wertvollen AHA-Effekt für die meisten Jäger, zu erkennen, was sie mit ihrer Waffe NICHT leisten können! Das löst erfahrungsgemäß eine beachtliche Gruppendynamik aus, in deren Folge tatsächlich ein höherer Übungsanreiz besteht, als es alle blöden "Nadeln" der Verbände bisher bewirken konnten. DARIN liegt in erster Linie der Wert von Schießnachweisen.

Das mag ja tatsächlich so sein.

Nur gibt es keinen Grund, daß dieser Prozeß in Gang gesetzt wird.

Zumindest ist mir bisher keine Studie etc. bekannt, die nachweist, daß hier Handlungsbedarf besteht.

Rolf2
 
A

anonym

Guest
Vollkommen richtig, bedingt aber, dass alle, und zwar ohne Ausnahme, dieser Eigenverantwortung gerecht werden.

Absoluter Schwachsinn! :evil:

Oder, anders ausgedrückt: Typisch diktatorische Denke!

Egal, welche Regel Du aufstellst: Es gibt immer Menschen, die sich nicht an sie halten, und es gibt immer Situationen, in denen das auch richtig und gut ist, und es gibt immer Menschen, die Fehler machen.

(Hervorhebung im Zitat durch mich)

Rolf2
 
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Nein, hat er nicht.

Die bisherigen Erfahrungen mit Schießnachweisen sind ausgesprochen positiv. Deshalb wird die Linie weiter verfolgt und deshalb schwenken mittlerweile auch solche Traditionalisten wie BDB- oder DJV-Funktionäre ein.


Doch, hat er!

Dein Argument taugt nicht als Begründung für eine _gesetzliche_ Regelung. Das wurde hier auch bereits (mehrfach) geschrieben.

Jeder Drückjagdveranstalter kann einen Schießnachweis fordern, genauso jeder Pächter, evtl. sogar Verpächter. Hier sind wir aber weit abseits von einer gesetzlichen Regelung, die _alle_ betrifft, auch wenn sie gar nicht gemeint sind.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 

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