Hallo,
Waffenschränke mit Schlüssel haben - unabhängig ihrer Klassifizierung– eben das Problem: Wohin mit dem Schlüssel ?
Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, aber folgendes:
Waffengesetz (WaffG)
§ 36 Aufbewahrungvon Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Wenn also- egal wer - den noch so sicher geglaubten Schlüssel an sich nimmt und sich an den Waffen vergreift, waren die erforderlichen Vorkehrungen nicht erfüllt. Das dürfte beim Amt und auch vor Gericht wohl die Unzuverlässigkeit bedeuten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass mir –als Alleinlebender- das passiert ist gering, aber trotzdem habe ich mich zu folgender Aufbewahrung entschlossen:
A -Schrank mit Schlüsselschloss für LW und KW - Munition
B -Schränkchen mit E - Zahlenschloss für KW, LW - Munition und A -Schrankschlüssel
Das gibt mir ein sicheres Gefühl und hat dann in jedem Fall Bestand bei der Behörde.
Peter