Der Schrank im Schrank

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Ich finde es aber erstaunlich, das offensichtlich die Angabe der Schwester reichte, das die Polizei wohl einfach in die Wohnräume durfte ? War das tatsächlich so ? Ansonsten wäre es ja schwer diese Handhabung überhaupt nachzuweisen ?
 
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Das ginge in meinen Augen nur aufgrund einer Hausdurchsuchung. Denk nicht das solch ein Grund dafür reicht.

Nehme an, der hat die Polizei selbst hereingelassen.

Betrogene Ehefrauen und Erbschaftsstreitigkeiten sind die besten Infoquellen für Finanzamt und Polizei.
:no:


Robert
 
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Betrogene Ehefrauen und Erbschaftsstreitigkeiten sind die besten Infoquellen für Finanzamt und Polizei.
Robert

Wie so oft kann ich Robert nur beipflichten.

Die hat die Beamten reingelassen, denen das Schlüsselversteck gezeigt, das war's dann. Andererseits: Wir kann man nur so doof sein und diese Steilvorlage bieten?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Vielleicht hat er nicht geglaubt, daß seine Halbschwester ein solches Miststück ist?

Rolf2

und worum ging es bei den Streitgkeiten :what:

aha.... der Effekt (nein, nicht Affekt!) :biggrin:

Sinnlos, sich darüber einen Kopf zu machen.
 
A

anonym

Guest
Schau ins Waffengesetz.

Kleiner Tipp: § 36. Der Gummiparagraph, auf den sich dann im casus belli die hoplophoben Richter berufen.
So, jetzt ist Schluss!

Das langt der gebildeten Masse mit Sicherheit nicht. Dann kriegen wir dennoch 20 Seiten.

Unser @Solms meint den 1. Satz.
Die Allgemeinregel, dass man so aufbewaren muss, dass ein unbefugter Dritter nicht drankommt.

Das noble weibliche Wesen (die Begriffe, die mir passender zu der Dame scheinen darf ich hier nicht schreiben!) hat angegeben, sie sei als unbefugte Dritte genau dazu in der Lage und konnte auch sagen wie. Bei der Überprüfung stellte sich das als richtig heraus, womit die Dinge unabwendbar ihren Lauf nahmen.

Bleibt als Fazit, dass es wahr ist:
Ratten im Keller und Verwandte im Wohnzimmer kann man sich nicht immer aussuchen, die kommen einfach.
Und manchmal wären die Ratten das geringere und angenehmere Übel. :roll:
 
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Unser @Solms meint den 1. Satz.
Die Allgemeinregel, dass man so aufbewaren muss, dass ein unbefugter Dritter nicht drankommt.

Das ist doch eine ganz einfach Sache. Solms hat natürlich recht, es gibt keine Aufbewahrungsvorschriften für Waffenschrankschlüssel. Es ist aber geregelt, was nicht sein darf. Waffen oder Munition dürfen nicht abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können.

Das war im obigen Fall nicht gegeben, meiner Auffassung nach ist der Entzug der WBK also richtig und gerechtfertigt. Warum man dazu einen hoplophoben Richter braucht ist mir nicht klar. Ein gnaz gesunder Richter reicht dafür.

Ich nehme mal an, dass Solms das Urteil ähnlich einschätzt. Oder wie hättest du entschieden?

Beste Grüße
 
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Weil ich alle Umstände nicht kenne, werde ich hier nichts sagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
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Die allgemeine Meinung ist wohl die, dass der Schrank nur so sicher ist,
wie der Schrank, in dem der Schlüssel aufbewahrt wird.

Jetzt ganz vorsichtig! Solms beißt sonst wieder in seinen Schreibtisch.

Soll heißen: Im Gesetz steht (frei von der Hirnrinde weg): "Vor unberechtigtem Zugriff schützen". Wie das geschieht, obliegt dem LWB; diesem obliegt auch das Tragen der Konsequenzen, wenn es eben keinen Schutz vor unberechtigtem Zugriff gab. Dazu bedarf dann keiner "allgemeinen Meinung", die an sich ja schon nicht allgemein sein kann, weil es ja die Meinung einiger Weniger ist, die sich dieses Behördenmerkblatt aus dem Mützenhalter gedrückt haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Deswegen sagte ich ja auch "allgemeine Meinung" ;-)
Wir sind ja auch nur eine Minderheit und nicht die Allgemeinen.

Solms muss also nicht beißen.
 
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Doch. weil mir diese periodischen (gr: immer wiederkehrenden) Debatten um die Schlüsselaufbewahrung ganz mächtig auf den Sack gehen.

Es gibt sogar ein Merkblatt des bayerischen LKA, das klar rechtswidrige Meinungen vertritt.

Verwahrt eure Schlüssel so, dass nichts passieren kann und gut ist. Über Ort und Modus wird geschwiegen. Vor allem bei einer Kontrolle.

Zur allgemeinen Meinung: vox populi vox rindvi
 
A

anonym

Guest
Verwahrt eure Schlüssel so, dass nichts passieren kann und gut ist.

Mal eine Frage zur Zulassung der verschiedenen Schlösser.

Der "letzte Schrei" für Waffenschränke sind ja biometrische Schlösser, da man den Schlüssel immer an der Hand trägt.

Sollte der Besitzer des Schranks nun ohnmächtig sein, ist es doch für jemand anderes ein leichtes, den Schrank zu öffnen !? Oder wenn dieser morgens kalt im Bett liegt, trägt man ihn vor der Fahrt zum Bestatter noch eben in den Keller um den Schrank auf zu machen.

Kann / darf das funktionieren ?

Ich werde am Dienstag in Dortmund auch mal die Jungs von HARTMANN fragen.
 

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