Eine GEBRAUCHSprüfung heißt GEBRAUCHSprüfung, weil sie auf den JAGDGEBRAUCH des jeweiligen Hundes bzw. seiner Rasse ausgerichtet ist. Ihr Bestehen zeigt, dass der Hund "brauchbar" (auch) i.S.d.G. ist.
Daher gehen die Anforderungen in den Kernfächern der Rasse i.d.R. über die Basics der Anlagen hinaus und enthalten zudem auch Teile, die dem Hund antrainiert werden, landläufig "Gehorsamsfächer" genannt.
Insofern MUSS es eigentlich das primäre Intersse eines HF sein, über eine bestandene GP einen brauchbaren Hund nachweisen zu können.
Die ZUCHTverwendung/-tauglichkeit eines Hundes formal davon abhängig zu machen, ob dieser zufällig am Tage X 28 statt 30 Minuten irgendwo rumgelegen hat oder statt rechts dann doch links am Baum vorbei gelaufen ist, erscheint mir unlogisch bis zur Absurdität.
Andererseits ist es ebenso absurd, am Prüfungstag hinzustehen und zu sagen, "übernimm' doch bitte gerade mal die AP-Noten der lauten Jagd", um ggfs damit den "brauchbaren" Hund auch für die Stöberjagd bestätigt zu bekommen. Das nenne ich schlicht und ergreifend eine Mogelpackung.