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anonym
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Tagespresse www.die-Glocke.de vom 29.01.2015
Urteil
Sendenhorster muss Waffenschein abgeben
Kreis Warendorf/Münster (hh). Im Streit um den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis hatte ein Sendenhorster Sportschütze beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen die Kreispolizeibehörde Warendorf eingereicht. Am Dienstag zog er sie zurück.
Im Dezember 2012 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung bei ihm den Waffenschrank-Schlüssel auf einem Bilderrahmen im Esszimmer gefunden. Danach war ihm die Erlaubnis zum Besitz eine Bockdoppelflinte und eines Revolvers entzogen worden.
Durch die Halbschwester des Klägers waren die Beamten auf den unzulässigen Aufbewahrungsort aufmerksam geworden. Nach einem Streit habe der Kläger in ihrer Anwesenheit den Schlüssel auf dem Rahmen abgelegt. Darüber informierte sie die Beamten, die den Schlüssel sicherstellten. Da sich der Waffenschrank in einem Einbauschrank mit Holztür verschlossen befand, dessen Schlüssel der Kläger stets bei sich trug, war er davon ausgegangen, dass die Waffen sicher aufbewahrt sein würden.
Dr. Ralf Höhne, Richter am Verwaltungsgericht, machte ihm deutlich, dass die Aufbewahrung von Waffen sehr streng geregelt sei. Dass der Waffenschrank in einem weiteren, herkömmlichen Möbel untergebracht gewesen sei, reiche nicht aus. Die Holztür hätte aufgebrochen werden können. Unbefugte hätten so an die Waffen gelangen können. Der Kläger räumte ein, einen Fehler begangen zu haben.
Im Kreis Warendorf sind 5600 Personen registriert, die Waffen besitzen. Im Kreis Gütersloh gibt es – Stand Frühjahr 2013 – 4500 Inhaber von Waffenbesitzkarten.
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Für mich als Laie, ein nachvollziehbares Urteil.
Einen Waffenschein hatte er bestimmt nicht, tut aber für das Urteil auch nix zur Sache.
Urteil
Sendenhorster muss Waffenschein abgeben
Kreis Warendorf/Münster (hh). Im Streit um den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis hatte ein Sendenhorster Sportschütze beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen die Kreispolizeibehörde Warendorf eingereicht. Am Dienstag zog er sie zurück.
Im Dezember 2012 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung bei ihm den Waffenschrank-Schlüssel auf einem Bilderrahmen im Esszimmer gefunden. Danach war ihm die Erlaubnis zum Besitz eine Bockdoppelflinte und eines Revolvers entzogen worden.
Durch die Halbschwester des Klägers waren die Beamten auf den unzulässigen Aufbewahrungsort aufmerksam geworden. Nach einem Streit habe der Kläger in ihrer Anwesenheit den Schlüssel auf dem Rahmen abgelegt. Darüber informierte sie die Beamten, die den Schlüssel sicherstellten. Da sich der Waffenschrank in einem Einbauschrank mit Holztür verschlossen befand, dessen Schlüssel der Kläger stets bei sich trug, war er davon ausgegangen, dass die Waffen sicher aufbewahrt sein würden.
Dr. Ralf Höhne, Richter am Verwaltungsgericht, machte ihm deutlich, dass die Aufbewahrung von Waffen sehr streng geregelt sei. Dass der Waffenschrank in einem weiteren, herkömmlichen Möbel untergebracht gewesen sei, reiche nicht aus. Die Holztür hätte aufgebrochen werden können. Unbefugte hätten so an die Waffen gelangen können. Der Kläger räumte ein, einen Fehler begangen zu haben.
Im Kreis Warendorf sind 5600 Personen registriert, die Waffen besitzen. Im Kreis Gütersloh gibt es – Stand Frühjahr 2013 – 4500 Inhaber von Waffenbesitzkarten.
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Für mich als Laie, ein nachvollziehbares Urteil.
Einen Waffenschein hatte er bestimmt nicht, tut aber für das Urteil auch nix zur Sache.