Der Schrank im Schrank

A

anonym

Guest
Tagespresse www.die-Glocke.de vom 29.01.2015

Urteil

Sendenhorster muss Waffenschein abgeben

Kreis Warendorf/Münster (hh). Im Streit um den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis hatte ein Sendenhorster Sportschütze beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen die Kreispolizeibehörde Warendorf eingereicht. Am Dienstag zog er sie zurück.
Im Dezember 2012 hatte die Polizei bei einer Durchsuchung bei ihm den Waffenschrank-Schlüssel auf einem Bilderrahmen im Esszimmer gefunden. Danach war ihm die Erlaubnis zum Besitz eine Bockdoppelflinte und eines Revolvers entzogen worden.
Durch die Halbschwester des Klägers waren die Beamten auf den unzulässigen Aufbewahrungsort aufmerksam geworden. Nach einem Streit habe der Kläger in ihrer Anwesenheit den Schlüssel auf dem Rahmen abgelegt. Darüber informierte sie die Beamten, die den Schlüssel sicherstellten. Da sich der Waffenschrank in einem Einbauschrank mit Holztür verschlossen befand, dessen Schlüssel der Kläger stets bei sich trug, war er davon ausgegangen, dass die Waffen sicher aufbewahrt sein würden.
Dr. Ralf Höhne, Richter am Verwaltungsgericht, machte ihm deutlich, dass die Aufbewahrung von Waffen sehr streng geregelt sei. Dass der Waffenschrank in einem weiteren, herkömmlichen Möbel untergebracht gewesen sei, reiche nicht aus. Die Holztür hätte aufgebrochen werden können. Unbefugte hätten so an die Waffen gelangen können. Der Kläger räumte ein, einen Fehler begangen zu haben.
Im Kreis Warendorf sind 5600 Personen registriert, die Waffen besitzen. Im Kreis Gütersloh gibt es – Stand Frühjahr 2013 – 4500 Inhaber von Waffenbesitzkarten.

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Für mich als Laie, ein nachvollziehbares Urteil.
Einen Waffenschein hatte er bestimmt nicht, tut aber für das Urteil auch nix zur Sache.
 
A

anonym

Guest
Was für eine [hier bitte das Schimpfwort Ihrer Wahl einsetzen] von Halbschwester!

:evil:

Rolf2
 
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Drängt sich mir sofort die bereits vieldiskutierte Frage auf, ob es zulässig ist den Schlüssel für den Waffenschrank zB in einem Möbeltresor, oder auch in einer Stahlkassette einzuschließen. Und wenn ja, wohin dann mit DEM Schlüssel? Immer am Mann tragen geht praktisch einfach nicht .... (Ja ich weiss, Zahlenkombischloss usw. Wenn ich sowas aber nicht habe(n will) ?
 
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@ Rolf: Mir ging auch sofort durch den Kopf "Freunde kann man sich aussuchen..." Unfassbar.

Zur tendenziellen Bewertung des Urteils ist die Schilderung allerdings ein bissl arg kursorisch.
 
A

anonym

Guest
Was für eine [hier bitte das Schimpfwort Ihrer Wahl einsetzen] von Halbschwester!

:evil:

Rolf2

Da gebe ich Dir zu 100% Recht.

Scheint aber bei denen in der Familie zu liegen.

Was für ein [hier bitte das Schimpfwort Ihrer Wahl einsetzen] von Halbbruder!
 
A

anonym

Guest
Drängt sich mir sofort die bereits vieldiskutierte Frage auf, ob es zulässig ist den Schlüssel für den Waffenschrank zB in einem Möbeltresor, oder auch in einer Stahlkassette einzuschließen. Und wenn ja, wohin dann mit DEM Schlüssel? Immer am Mann tragen geht praktisch einfach nicht .... (Ja ich weiss, Zahlenkombischloss usw. Wenn ich sowas aber nicht habe(n will) ?

Bitte!
Laß Gnade walten!

Nicht schon wieder dieses Thema!
 
A

anonym

Guest
... wohin dann mit DEM Schlüssel? Immer am Mann tragen geht praktisch einfach nicht

Du musst Dich nur fragen was Du möchtest. Jagdschein & Waffen oder auf keinen Schlüssel aufpassen müssen oder alternativ Elektronik bemühen.


Für was entscheidest Du Dich ???
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Mahlzeit


- Streit mit Halbschwester
- Schlüssel vom Waffenschrank auf Bilderrahmen abgelegt
- Halbschwester informiert Polizei (Halbschwester gesetzeskundig, weil auch Sportschützin??)
- Polizei führt Hausdurchsuchung durch

- auf welcher Rechtsgrundlage ??
- wie lange dauert es, bis die Polizei anrückt?


Sachen gibt es, in Deutschland..... :? :roll:

Bei uns reicht der verschlossene Wohnzimmerschrank mit Glastüre vor den Knarren (der sicherlich auch aufgebrochen werden kann). Ich frage mich nur, wie lange noch.... :?
( Nur zum "Schrank im abgeschlossenen Schrank" )
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Und wenn ja, wohin dann mit DEM Schlüssel?

Es ist nicht verboten, sich ihn in den Allerwertesten zu schieben.
Noch gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften für Waffenschrankschlüssel.

Aber es könnte ja ein Richter auf den Gedanken kommen, dass bei entsprechender Veranlagung der beste Freund dann auch Zugriff haben könnte.
 
A

anonym

Guest
Es ist nicht verboten, sich ihn in den Allerwertesten zu schieben.
Noch gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften für Waffenschrankschlüssel.

Aber es könnte ja ein Richter auf den Gedanken kommen, dass bei entsprechender Veranlagung der beste Freund dann auch Zugriff haben könnte.

Ich habe in den letzten Wochen zweimal Erfahrungen mit einem Nierenkatheter sammeln dürfen. Die Blase ist vielleicht auch 'ne Alternative zur Halskette. :)
 

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