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- 26 Feb 2013
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So, kürzlich am Stammtisch:
Sportschütze Hans schießt seit über 50 Jahren Kurzwaffen als aktiver Sportschütze auf Landesebene.
So im Laufe seines Lebens entstand eine kleine Sammlung.
Oft Stücke, die heute bei egon 100 max. 150 € einbringen.
S&W-Masterpiece, GSP, OSP, P 38, Goverment, PPK / PP Hämmerli 208, Python usw.
Der Sohn seiner Tochter ist aktiver Jäger.
Besitzt eine 22 lr für die Fallenjagd und einen 357 für die Sauen.
Kann der alte Herr nun seine gesamte KW-Sammlung an Schwiegersohn vererben ?
Ich sage: klar, Erbenprivileg, aber Jagdfreund Konrad sagt: das sähe er anders,
da der Erbe je bereits 2 KW besitze und somit kein Bedürfnis mehr bestünde.
Unabhängig von seiner Person als JS und WBK Inhaber wäre der Erbe jedoch absolut Erb berechtigt.
Kann die Behörde einem Jäger und einem Nichtjäger die Auflage machen, dass er die KW innerhalb einer bestimmten Frist veräußert oder unbrauchbar machen muss.
Wer kann hier Raten.
Vielen Dank
Gruss Rüde-Mann
Sportschütze Hans schießt seit über 50 Jahren Kurzwaffen als aktiver Sportschütze auf Landesebene.
So im Laufe seines Lebens entstand eine kleine Sammlung.
Oft Stücke, die heute bei egon 100 max. 150 € einbringen.
S&W-Masterpiece, GSP, OSP, P 38, Goverment, PPK / PP Hämmerli 208, Python usw.
Der Sohn seiner Tochter ist aktiver Jäger.
Besitzt eine 22 lr für die Fallenjagd und einen 357 für die Sauen.
Kann der alte Herr nun seine gesamte KW-Sammlung an Schwiegersohn vererben ?
Ich sage: klar, Erbenprivileg, aber Jagdfreund Konrad sagt: das sähe er anders,
da der Erbe je bereits 2 KW besitze und somit kein Bedürfnis mehr bestünde.
Unabhängig von seiner Person als JS und WBK Inhaber wäre der Erbe jedoch absolut Erb berechtigt.
Kann die Behörde einem Jäger und einem Nichtjäger die Auflage machen, dass er die KW innerhalb einer bestimmten Frist veräußert oder unbrauchbar machen muss.
Wer kann hier Raten.
Vielen Dank
Gruss Rüde-Mann