Darf Jäger KW-Sammlung seines verstorbenen Schwiegervaters erben?

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Schreiben von Behörden, insbesondere von Waffenbehörden entbehren sehr oft der gesetzlichen Grundlage...
 
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Eigentlich kann einem nichts besseres passieren als das man so einen Stuß mal schriftlich bekommt. Absolute Steilvorlage um manch Sachbearbeiter/in mal klar zu machen das Er/Sie keine Gesetze zu machen hat sondern bestehende anzuwenden hat.

Nochmal ganz einfach. Der Jäger hat ein Bedürfnis dieses hat er durch Lösen eines Jagdscheines nachgewiesen und zu einem dem Bedürfnis umfassenden Zweck, z.B. der Jagd darf er Waffen führen und mit ihnen schießen.

Egal ob von Ilse geliehen oder von Karl geerbt.
 
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Der Sachbearbeiter einer mir bekannten Waffenbehörde lehnte den Erwerb einer S&W in .357 ab, weil er nur KW-Waffen mit max. Kaliber .45 genehmigen dürfe. Die versuchte Aufklärung half nichts, aber der Sachbearbeiter komplimentierte meinen Freund nach dessen verärgerter Änderung seiner Lautstärke aus dem Büro. Erst der Anruf eines Büchsenmachermeisters konnte den Sachbearbeiter überzeugen, das Kaliber .45 größer ist als .357. Das geschilderte ist leider absolut kein Scherz ! Daher nicht alles glauben, was Sachbearbeiter so meinen.
 
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Sachbearbeitertechnisch - ich wiederhole mich - lebe ich im siebten Himmel.
Kompetent, gut ausgebildet, Ausschöpfen des Ermessensspielraums auch zugunsten des Bürgers: So sollte es sein.

Das muss auch mal gesagt werden.
 
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Es wäre wahrscheinlich besser, wenn der jetzige Besitzer die Waffen nicht vererben sondern ein gesondertes Vermächtnis machen würde.
 
A

anonym

Guest
Es wäre wahrscheinlich besser, wenn der jetzige Besitzer die Waffen nicht vererben sondern ein gesondertes Vermächtnis machen würde.
Am Allerbesten (für den Schwiegervater jedenfalls) wäre, wenn er sich entschliessen würde, doch noch nicht zu sterben.
 
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@ zeigerfg
Schön dich wieder zu lesen :)

Gruß
D.



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Es wäre wahrscheinlich besser, wenn der jetzige Besitzer die Waffen nicht vererben sondern ein gesondertes Vermächtnis machen würde.

Bis dann einer frägt, ob im Wege des Vermächtnisses vermachte Waffen unter das Erbenprivileg fallen!

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Wie mir dieser Ausdruck "Privileg" gegen den Strich geht.

Erben scheint in dieser Republik sowieso etwas Unanständiges zu sein.

Bis jetzt dachte ich eigentlich immer, das GG schütze das Eigentum.
 

JMB

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Der Sachbearbeiter einer mir bekannten Waffenbehörde lehnte den Erwerb einer S&W in .357 ab, weil er nur KW-Waffen mit max. Kaliber .45 genehmigen dürfe. Die versuchte Aufklärung half nichts, aber der Sachbearbeiter komplimentierte meinen Freund nach dessen verärgerter Änderung seiner Lautstärke aus dem Büro.
Wo ist das Problem?
Jaaahre her.
JMB will Jagdschein verlängern.
SB nicht da, Kollegin meint ich müsse halt ein andermal wieder kommen, außerdem sei z.Zt. kein "Parteienverkehr".
Wenige Tage später:
SB nicht da, Vertreter auf einer Beerdigung, Kollegin meint da müsse ich halt noch mal kommen.
Auf meinen Einwand, dass ich bereits zum zweiten mal da sei UND z.Zt. "Parteienverkehr" sei müsse doch irgendwer in der Lage sein ... können doch nicht nur zwei Personen im gesamten LRA ....
Da hätte ich halt Pech gehabt, wäre nun mal nicht möglich - und das in einem Ton ... :evil:

JMB also zum Pförtner/Telefonzentrale
"Wer ist der vorgesetzte von ...?"
"Der ist heute nicht da." :twisted:
"Und wer ist dessen Vorgesetzter?"
"Der Leiter Allgemeine Landesverwaltung."
"Zu DEM möchte ich!"
"Sie können doch nicht einfach ..."
"Wenn Sie mir nicht sofort sagen wo ich den finde beschwere ich mich über Sie gleich mit!"

Deutliches Erschrecken beim Gegenüber.

An der Tür des "Leiters Allgemeine Landesverwaltung" stand "Bitte im Vorzimmer melden".
Also getan und der freundlichen (wirklich freundlich!) Dame mein Anliegen vorgetragen, die zum "Leiter Allgemeine Landesverwaltung" rein, halbe Minute später wieder raus "Er bittet Sie draußen zu warten, ich rufe sie dann."

SIE kam nicht.

Ca. 10 Minuten später kam der "Leiter Allgemeine Landesverwaltung" selbst, entschuldigte sich, dass ich warten musste, da er eine Abschiebung bearbeiten musste und der Betroffene den heutigen Flieger noch kriegen sollte, bat mich in sein Büro und fragte nach meinem Problem.
Griff zum Telefon:
"Bei mir sitzt der Herr JMB und möchte seinen Jagdschein verlängert haben."
...
"Ich weiß, dass die beiden heute nicht da sind. Der Herr JMB kommt nicht noch ein drittes Mal wegen der Jagdscheinverlängerung. Sie haben das doch früher gemacht, dann verlängern Sie ihm bitte den JS. Danke!"

Alles in ruhigem, aber sehr bestimmtem Ton.

10 Minuten später hatte ich meine Verlängerung - von genau der Tusse, die meinte es sei heute nicht möglich.

Also:
Nicht abschrecken lassen und denen zeigen wer für wen da ist!

Sehr wirksam ist auch der Satz "Kommen Sie gleich mit zu Ihrem Vorgesetzten oder muss ICH ihn herholen?" :twisted:


WaiHei
 
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Bis jetzt dachte ich eigentlich immer, das GG schütze das Eigentum.

Kamerad, diese Auffassung solltest Du aber schnellstens über board werfen.
Früher war es sogar so, dass die Gesetzte den kleinen Rechts treuen Bürger beschützten.
Bzw. Vater Staat einen Fürsorgestatus für seine Bürger hatte.

Lange vorbei.
Heute geht alles durcheinander.
Arbeitsminister können sogar Leute werden, die im Leben nie einen Tag Arbeit je verrichtet haben.

Gute Nacht Deutschland

Rüde-Mann
 
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25 Apr 2012
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......

Bis jetzt dachte ich eigentlich immer, das GG schütze das Eigentum.

Ach mein lieber Solms, so kann Mann sich irren...... ;-)


Wobei, das mit dem Privileg ja in gewisser Weise schon stimmt, also waffenrechtlich, aber dafür ist ' s Eigentum dann per du, wenn die Verwaltung blockieren "anordnet"....

Da stellt sich dann bloß noch die Frage enteignender oder enteignungsgleicher Eingriff ins geschützte Eigentum ( und Erbrecht) oder nicht, oder was? -je nach Sichtweise..... -

Aber wir sind ja ot! :no:



Edith nuschelte noch zum Staatshaftungsrecht 'was von grauer Theorie, nur bedingt passend hier, Entschädigung und überhaupt nonsense....
 
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JMB

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Hallo, die blaue Mauritius ist kein gültiges Postwertzeichen ! ;-)
OK! Ich geb' Dir 10 (in Worten: zehn) gültige Postwertzeichen für (D)eine blaue Mauritius.

Ich würde Dir ja sogar 100 geben, aber dann würdest Du wohl merken, dass da was faul ist.


WaiHei
 

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