Bundesregierung beschließt Änderung des WaffG - 27.05.

Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.173
Bertram Quadt schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren, zumal, wenn man an dem Zweitwohnsitz nicht gemeldet wäre!
Meine Waffen liegen nun fast alle im Schützenheim.
Bei einer Wohnungs-Durchsuchung wird also nur eine Waffe gefunden.

Mit welcher rechtlichen Handhabe kommen die jetzt in das Schützenheim rein ?

basti
 
Registriert
8 Nov 2004
Beiträge
1.718
Bertram Quadt schrieb:
oryx schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren, zumal, wenn man an dem Zweitwohnsitz nicht gemeldet wäre!

Das wäre dann ein Verstoß gegen die Meldepflicht, da jeder Nebenwohnsitz dem Einwohnermeldemat anzuzeigen ist.

Meldegesetz § 13 Abs 1:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.

Damit wäre auch Griesfuchs' Frage beantwortet, da nach der Novelle WaffG die Meldebehörde ggüber der Waffenbehörde anzeigepflichtig gestellt wird.

Der gläserne Bürger wird also noch eins durchsichtiger.

Na ja, aber wenn ich z.B. bei meinen Eltern einen Waffenschrank im Keller stehen habe, zu dem außer mir niemand den Schlüssel hat, dann muss ich da ja nicht gleich gemeldet sein?!
 
Registriert
20 Jun 2005
Beiträge
550
Mein Senf:

Ich finde es könnte sich alles zu Bumerang für die Regierenden entwickeln.
Die Zettel / Flyer / Steckbriefe auf den Schießständen, bei den Bümas und so weiter könnten zu einem wachsenden politischen Interesse der Waffenbesitzer führen (langfristig).
Wenn also Jemand die Infos, welche Partei zu wie viel Prozent an dem Schlamassel schuld ist, in einem neuen Flyer sammelt, werde ich bestimmt auch für Verbreitung sorgen. Und bitte den Schulterschluss zu den Schützen nicht vergessen.
Wenn in Zukunft auf jedem Schießstand, … „Politik“ gemacht wird, könnte der Einfluss langfristig wachsen.
Und mal ehrlich, bei der derzeitigen Politikverdrossenheit muss für engagierte Wähler doch was zu machen sein.

Jeder 16 jährige sollte auch in einem Jahr wissen wieso er keinen JJ bekommt.
Jeder Ehepartner sollte wissen durch wen die eigene Wohnung nur 2. Klasse ist.
Jeder Jäger und Schütze sollte regelmäßig erinnert werden warum (durch wen) es früher mehr Freude gemacht hat.



Darüber hinaus bin ich gespannt wie man sich so in Zukunft die Waffen vom Leibe (Privatsphäre) hält.

Wenn nach einem Diebstahl der Jäger angibt „ Ich musste die Knarren von meiner Frau aus im Kuhstall deponieren. Sie hatte keine Lust auf den ganzen Unsinn in -Ihrer- Wohnung.“

Kurzfristig geht es zwar begab aber ich denke innerhalb von über 4 Jahren könnten viele an einem solchen „Infobrief“ vorbeilaufen. Mal sehen was dann kommt.
 
Registriert
31 Mai 2007
Beiträge
66
Als ich las "Jugendjagdschein ade" hab ich gerade einen riesen Schock bekommen, da ich meinen eigentlich im Sommer abholen wollte. Allerdings habe ich noch kurzem suchen im WaffG wieder etwas fassung bekommen.
Denn meiner Meinung nach bleibt der JugendJS "sicher". Durch §13 Abs. 7 WaffG müsste für Jugendliche die bereits den JugendJS haben die Möglichkeit bestehen bleiben zum Übungsschießen zu gehen.
Die Schießausbildung beim Jagdscheinkurs müsste für Jugendliche allerdings auch durch §13 Abs. 8 WaffG abgedeckt sein. Wobei ich mir allerdings nicht sicher bin,weil da ja nichts von schießen steht.
 
B

baumkoeter

Guest
Das ist wieder mal so ein Schnellschuß der leider von den nicht Waffen besitzenden Bürgern als gut empfunden wird .
Was passiert mit den Jugendjagdscheininhabern die mit 16 Jahren dieses Jahr ihre Prüfung gemacht haben ? Dürfen sie also bis 18 Jahre nicht mehr jagen , bzw. auf dem Stand üben um in der Praxis fit zu sein ??
Wenn man mal als Beispiel den Führerschein nimmt und den 18 jährigen dann sagt dass er erst in 2 Jahren Auto fahren darf , glaube ich dass jeder Politiker einen solchen Entwurf ablehnen würde , da sonst eine Menge Wählerstimmen futsch wären .
Und nur so kann man die Politiker kriegen !!!!!!
Das gleiche gilt für die Sicherungssysteme und Kontrollen .
Meiner Meinung nach sind jetzt ganz besonders die Hegeringe , KJS .Landesjagdverbände , DJV , DSB , Schützenvereine etc. gefragt .
Schnellstens sollten die Mitglieder angeschrieben werden und eine Unterschriftsaktion gestartet werden .
Besonders sollte darauf hingewiesen werden , dass dies unter anderem für Waffenbesitzer ein wichtiger Punkt bzgl. der anstehenden Wahlen ist .
Und dies sollte mit aller Deutlichkeit von den Verbänden klar gemacht werden .
Und zwar schnellstens !!!!
Sie müssen versuchen vom Reagieren zum Agieren zu kommen .
Leider gibt es noch zu viele Schützen und Jäger die nicht regelmässig den Stand besuchen , beim Büma sind , Abonnent von Fachzeitschriften ,oder im Internet unterwegs sind .
Und ein Großteil verfolgt dieses Thema nicht permanent , bzw. macht sich keinen Kopp darüber . Da schlummert noch einiges an Potential .

Wird der Entwurf erst mal zum Gesetz , dann wird es um so schwieriger es kurzfristig zu kippen .

Meine Meinung :
Schnellstens alle Kräfte bündeln und handeln , egal ob die Verbände in anderen Themen unterschiedlicher Meinung sind .
 
Registriert
7 Sep 2008
Beiträge
64
Was passiert jetzt denn wenn ich eigentlich im Herbst mit dem JJ anfangen wollte ): ,werde morgen mal beim Jagdkursleiter anrufen
 
Registriert
20 Jun 2005
Beiträge
550
Erst wenn man zu jeder Schachtel Munition eine kleine Info (einen Flyer) bekommt wird auch dem Letzten klar wer das eigene Hobby sooooo nachhaltig mies macht und die eigenen Rechte angreift! Dann kommt politisches Denken …

Vielleicht auch eine Idee für die IT – Branche (Überwachung, GEZ, …)

Wenn es so weiter geht ekelt der Staat nach und nach alle seine „freiheitsliebenden Bürger“ raus (aktuelle Diskussion: Abwanderung hochqualifizierter).
Der Rest lässt sich dann jedoch leicht „regieren“.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.173
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.625
Was ist aktuell vorhanden?

Ein Beschluss des Bundeskabinetts über eine Formulierungshilfe des BMI.
Eine Formulierungshilfe ist üblicherweise ein ausformulierter Gesetzesentwurfstext, den das erstellende Ressort nicht im normalen Verfahren in den Gesetzgebungsgang bringen kann oder will, weil - z.B. wie hier - die Diskontinuität droht. Also wird eine Institution, die im laufenden parlamentarischen Verfahren noch zum Gesetz Stellung nehmen bzw. Änderungen/Ergänzungen einbringen kann, handeln. In diesem Fall die Bundesregiuerung. Es läuft ja schon das Verfahren zur Änderung des SprengG. Daran wird mitr einem weiteren Artikel die WaffG-Änderung angehängt.
Also wird der Änderungstext in den nächsten Tagen auf dem DIP-Server verfügbar sein.
Dann erst werden wir genau wissen, was kommen soll. Bis dahin ist alles weitgehend Spekulation.

Teddy
 
Registriert
7 Feb 2009
Beiträge
270
Ich antworte mal:

Mehr als 5 Kurzwaffen (also ab 6 Kurzwaffen) in einem B-Tresor unter 200 Kg Eigengewicht.
Dann muss die Dübelbefestigung 200 Kg Abrissgewicht standhalten.
Als nicht einfach 1 Minidübel rein und fertig.

Weihei
 
Registriert
7 Feb 2009
Beiträge
270
Ich sehe als großes Problem, dass das BMI einfach beschließen kann was für zusätzliche technische Sicherungen zu verwenden sind.

Im Extremfall könnten die dann andauernd neue Sicherungen vorschreiben, bis einem das Geld ausgeht.

Heute wird Modell XY pflicht, morgen muss dann auf das überarebitete Modell umgerüstet werden, da das alte nicht mehr aktueller Stand ist, dann wieder auf das überarbeitete Modell davon und so weiter und so weiter...........
 
Registriert
16 Nov 2008
Beiträge
540
SheepShooter schrieb:
http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/05/aenderung_waffenrecht.html

Die Ergebnisse in Stichpunkten:

  • Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.

1. Geht das doch nicht verfassungskonform und
2. dürfen die Waffen solange sie unter Aufsicht sind ja in der Wohnung
auch außerhalb des Waffenschranks sein...
Also angenommen man bekommt Besuch von der Behörde, die Pistole liegt
(warum auch immer) in der Wohnung rum und wird gefunden,
dann sollte das ja keine Konsequenzen haben weil unter der Aufsicht des Besitzers oder?
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
146
Zurzeit aktive Gäste
439
Besucher gesamt
585
Oben