Bundesregierung beschließt Änderung des WaffG - 27.05.

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Nach dem Armatix-Debakel bei Frontal21 dürfte es mit der PTB-Zulassung Probleme geben.

Das sieht die PTB etwas anders.

So verstehe ich jedenfalls das Antwortschreiben der PTB auf meine Anfrage.
 
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Bertram Quadt schrieb:
... der Wortlaut der des Kabinettsbeschlusses und damit das derzeit genauest verfügbare Papier zur Sache.

Hi Bertram,

dann lohnt es sich aber auch kaum über den Wortlaut zu diskutieren. Wenn die Regierung das Gesetz noch durchdrücken will, muss sie schnellstens eine Fassung erstellen die der Bundestag verabschieden kann.
Hätte gedacht, dass dies schon geschehen sei.
Aber umso besser, denn was nicht fertig ist kann noch geändert werden. Man kann nur hoffen, dass die Leute von unserer grandiosen "Waffenlobby" ihre Augen aufhalten und wach bleiben. Denn, wie schon gesagt: Das Koma zählt, ähh... oder nicht?
 
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..ich bleib bei meiner Meinung, dass sich bei dieser
Gesetzeswort-Formulierung an dem Jugendjagdschein
künftig nichts ändern wird.
 
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ich beziehe mich auf den genauen Wortlaut des dritten Absatzes des
Eingangstitels von Sheep-S.
..aber was nützt die Diskussion..warten wir den genauen
Gesetzestext ab.
 
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@ MikeB:

Dieses Antwortschreiben würde mich sehr inetressieren. Könntest Du es bitte auszugsweise hier veröffentlichen?

@ Franz:

Ich gehe auch davon aus, dass der Gesetzestext breits abgefasst ist, er ist nur noch nicht veröffentlicht, da noch nicht parlamentarisch verabschiedet. Meiner Erfahrung nach lassen sich aber bereits Richtungen aus den Kabinettsbeschlüssen bei Kenntnis der Mehrheitslage im Bundestag/Bundesrat recht gut ablesen. Daher gehe ich davon aus, daß ich mit meinen Ansichten zu den Sicherungssystemen resp. zur Verordnunsgermächtigung nicht ganz falsch liege.
 
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Bertram Quadt schrieb:
Letztlich kann BMI genau das, was er auch bisher konnte. Es wurde lediglich genauer ausformuliert und der Begriff "technische Sicherungssysteme" mit "mechanisch, elektronisch oder biometrisch" präzisiert.

Daß das schon immer so war, sei unbestritten. Du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich die Vorschriften für Munitionsaufbewahrung nicht auch verschärfen werden? Das ist zwar (noch) Spekulation, aber wenn künftig Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten mutieren, wird die judikative Praxis die notwendigen Anreize sicherlich schaffen. Dafür ist der Stufenabstand Ordnungswidrigkeit zur Straftat viel zu groß und die Juristen können sich jetzt schon die Hände wegen erhöhtem Kundenaufkommen reiben.

Ich glaube kaum, daß Du mit Munitionsaufbewahrung in einem "Behältnis mit Schwenkriegelschloß" künftig durchkommen wirst, wenn Dein Drilling erst mal gleich mit 3 Armaticktnixen verschönert wurde. :wink: (wenn es denn so kommt).

WeiHei

PJ
 
A

anonym

Guest
Duckdichundwech schrieb:
November...für mich ist das schon ein Unterschied ob generell ein 14 jähriges Mädchen bisher die DSB-Regel "Ordonanzgewehr" im Kaliber 8x57 IS schiessen darf oder im Vergleich eine jugendliche Jagdscheinanwärterin eine Großkaliber-Schiessausbildung
durch einen Fachmann erhält.

Stimmt. Ist ein Unterschied. Ersteres wäre deutlich sicherer als letzteres.

Carcano
 
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Dieses Antwortschreiben würde mich sehr inetressieren. Könntest Du es bitte auszugsweise hier veröffentlichen?

Veröffentlichen werde ich in diesem Fall nicht.

Aber ich kann verraten, dass die PTB sich offensichtlich nicht selbst in die Suppe spucken will und sich auf eierige Allgemeinpositionen zurück zieht.
 
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Ich halte es nicht mehr aus in diesem Land! Sind die denn von allen guten Geistern verlassen?

Was ist denn eigentlich, wenn am Zweitwohnsitz noch ein Waffenschrank mit Waffen steht? Nach denen können Sie dann im Hauptwohnsitz lange suchen und unterstellen einem dann noch, dass die Waffen, welche ja in der WBK stehen, versteckt wurden.

Am meisten graut es mir vor der kommenden Verordnung. Stellt euch vor, nach der nächsten Wahl wird Frau Künast Innenministerin. Da können wir uns dann aber anschnallen. :evil:
 
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Zitat aus dem BMI-Text:

Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen.

...

:roll:

Grüße
Plimbes
 
A

anonym

Guest
SheepShooter schrieb:
Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.

[/list]

kann da mal einer was genaues zu sagen?
stichwort unangemeldete kontrollen...findet das jetzt statt oder nicht??
danke sir...
 
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Griesfuchs schrieb:
Was ist denn eigentlich, wenn am Zweitwohnsitz noch ein Waffenschrank mit Waffen steht? Nach denen können Sie dann im Hauptwohnsitz lange suchen und unterstellen einem dann noch, dass die Waffen, welche ja in der WBK stehen, versteckt wurden.

Das würde mich auch mal interessieren, zumal, wenn man an dem Zweitwohnsitz nicht gemeldet wäre!
 
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oryx schrieb:
Das würde mich auch mal interessieren, zumal, wenn man an dem Zweitwohnsitz nicht gemeldet wäre!

Das wäre dann ein Verstoß gegen die Meldepflicht, da jeder Nebenwohnsitz dem Einwohnermeldemat anzuzeigen ist.

Meldegesetz § 13 Abs 1:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.

Damit wäre auch Griesfuchs' Frage beantwortet, da nach der Novelle WaffG die Meldebehörde ggüber der Waffenbehörde anzeigepflichtig gestellt wird.

Der gläserne Bürger wird also noch eins durchsichtiger.
 

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