Bürokratie Gängelei: Beantragung Kurzwaffe in Düsseldorf

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harm schrieb:
Wenn man eine komplette Prüfung der Zuverlässigkeit usw. wie bei einer Neubeantragung macht, dann würde ich dezent fragen warum man dir nicht schon längst die Waffenrechtliche erlaubnis wiederrufen hat, wo man doch wohl deine Zuverlässigkeit, bedürfnis usw in Frage stellt.
"Prüfen" heißt noch lange nicht "in Frage stellen". Und bevor meine Behörde meine Zuverlässigkeit in Frage stellt, hätte ich vitales Interesse, dass die das erst mal eingehend prüfen.
Theoretisch kann die Behörde bei jedem neuen Antrag die Zuverlässigkeit erneut prüfen, denn diese ist eine bei jedem Antrag zu prüfende Erteilungsvoraussetzung. Es gibt meines Wissens nach kein Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. eine sonstige rechtliche Verpflichtung, dass die Behörde zwingt, das Ergebnis der letzten Überprüfung heranzuziehen und zwar ganz egal, ob die zwei Tage, zwei Monate oder zwei Jahre her ist.

harm schrieb:
Mit der rethorischen Frage ob es vll daran läge, dass die Herrschaften Ihr dezernat derart schlampig führen.
Au ja, das wird die bestimmt unheimlich motivieren, schneller zu arbeiten.

harm schrieb:
Die haben nichts zu prüfen bei KW auf Jagdschein. Und schon gar keine Zuverlässigkeit oder Bedürfnis.
Richtig und gleichzeitig falsch. Keine Bedürfnisprüfung ist richtig, keine Zuverlässigkeitsprüfung ist falsch.

harm schrieb:
und Umstände die eine Zuverlässigkeit entfallen lassen würden müssten zu einem Sofortigen Widerruf deiner WBK/Jagdschein führen.
Und wie soll die Behörde ohne aktuelle Prüfung der Zuverlässigkeit von solchen Umständen Kenntnis bekommen?

harm schrieb:
Diese wären der Behörde sowieso nach MiStra mitgeteilt worden.
Ich glaube nicht, dass alle Verurteilungen, die theoretisch zu einem Widerruf führen könnten, per MiStra an die Behörde gehen.

harm schrieb:
Daraus folgt: Inkompetente Sachbearbeiter in einem schlampigen Dezernat!
Na ja, zumindest keine Leistung, mit der man hausieren gehen sollte.
 
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Bochum – das ist doch wie Berlin und Bremen auch eine dieser Geblide, die hoch verschuldet und, gälte das Handelsrecht auch für Städte und Bundesländer, eigentlich pleite sind. Nun kann man fragen, was war zuerst da: Inkompetente Regierungen und Verwaltungen und als Folge die Pleite, oder umgekehrt. Ich tippe auf ersteres.

Auffallend ist jedenfalls, dass sich derlei Meldungen über hochgradige Inkompetenz und Behördenschikane gerade in jenen Städten und Stadtstaaten häufen, die bei Banken und Bürgern am meisten in der Kreide stehen. Das heißt doch: inkompetente Regierungen = faule und schlechte Verwaltung = Überschuldung.

Bayerns Finanzminister Söder hat schon recht, wenn er gegen den Länderfinanzausgleich klagen lässt. Wenn diese öffentlichen Versager kein Geld mehr aus Bayern und Baden-Württemberg erhalten, werden sie sich vielleicht auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnen: Wirtschaftsförderung und kluge Politik statt Behördenschikane wie diese.
 
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Berlinger schrieb:
Auffallend ist jedenfalls, dass sich derlei Meldungen über hochgradige Inkompetenz und Behördenschikane gerade in jenen Städten und Stadtstaaten häufen, die bei Banken und Bürgern am meisten in der Kreide stehen. Das heißt doch: inkompetente Regierungen = faule und schlechte Verwaltung = Überschuldung.
Wenn das stimmen würde, dann müstte das KVR München ja die weltbeste Waffenbehörde sein. Ich meine mich aber zu erinnern, dass sich hier der eine oder andere schon mal über Entscheidungen von dort zumindest befremdlich geäußert hat.
Und Bayern sollte den Ball mal schön flach halten, schließlich haben die auch jahrzehntelang Gelder aus dem Länderfinanzausgleich erhalten.
 
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Volker4 schrieb:
Berlinger schrieb:
Auffallend ist jedenfalls, dass sich derlei Meldungen über hochgradige Inkompetenz und Behördenschikane gerade in jenen Städten und Stadtstaaten häufen, die bei Banken und Bürgern am meisten in der Kreide stehen. Das heißt doch: inkompetente Regierungen = faule und schlechte Verwaltung = Überschuldung.
Wenn das stimmen würde, dann müstte das KVR München ja die weltbeste Waffenbehörde sein. Ich meine mich aber zu erinnern, dass sich hier der eine oder andere schon mal über Entscheidungen von dort zumindest befremdlich geäußert hat.
Und Bayern sollte den Ball mal schön flach halten, schließlich haben die auch jahrzehntelang Gelder aus dem Länderfinanzausgleich erhalten.

Ja, drei Milliarden. Und seither, seit Bayern Industrieland ist, über 30 Milliarden eingezahlt. Da darf man sich schon das Recht herausnehmen, Polit-Pfeifen wie Wowereit oder den Bremern auf die Füße zu treten. Finde ich jedenfalls legitim, obwohl ich den Söder nicht mag.
 
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Alles was ich überprüfe sehe ich nicht als ohne weiteres gegeben an. Das ist ein logischer Schluss. Von daher stellt die behörde die Zuverlässigkeit bei erneuter überprüfung sehr wohl in Frage.

Kontrollüberlegung: Mit dem Jagdschein ist mir auf 3 Jahre befristet eine uneingeschränkte Erwerbsberechtigung für Langwaffen erteilt worden, welche nicht nach dem BJG verboten sind. Der Jagdschein ist Waffenrechtliches Erlaubnispapier! Möchte die Behörde auf Grund von Zuverlässigkeitsmängeln diese Erwerbserlaubnis beseitigen muss sie den Jagdschein widerrufen.
Der einzige Zweck des von Jägern benötigten Voreintrags für KW ist die einhaltung der Höchtsanzahl von 2. Da beim Langwaffenkauf auf Jagdschein keine Zuverlässigkeitsprüfung stattfindet (Warum auch, es wurde ja bei Erteilung geprüft) muss dies auch für den Kauf eine KW gelten. Das ist simple Logik und Gesetzesdogmatik! Sonst müsste die Behörde bei jeder x-beliebigen Eintragung auch bei Erwerb auf Jagdcshein meine Zuverlässigkeit prüfen. Damit wäre immernoch nichts erreicht, da ich ja die Waffe dennoch erwerben kann auf Jagdschein.

Die Behörde muss natürlich das Bedürfnis prüfen, es ist aber mit der Vorlage des Jagdscheines sofort nachgewiesen. Sorry für die sprachliche ungenauigkeit meinerseits.

Die Zuverlässigkeit ist dauernder Bestandteil der waffenrechtlichen Erlaubnis. Sie muss dauerhaft vorliegen, an sonsten ist die Waffenbehörde nach §48 II Nr. 3 VwVfG verpflichtet die Erlaubnis zu widerrufen. Sie ist nicht nur bei neuerteilungen notwendig, sondern ist wie bereits gesagt dauerhaft notwendig. Eine überprüfung nur bei Waffenerwerb ist demnach Unsinn. Wenn ich schon die Zuverlässigkeit regelmäßig überprüfen will, dann muss ich als Waffenbehörde in regelmäßigen Abständen von allen "Kunden" BZR und ZStV ziehen. An sonsten bekomme ich ja auch keine Kenntnis von widerrufsbegründenden Umständen bei Erlaubnisinhabern, welche keine Waffen mehr kaufen, wenn ich mich denn auf den Standpunkt Stelle, dass MiStra nicht funktioniert. Das ist durchaus bei manchen Jagdbehörden üblich und macht m.E. auch Sinn. Die gängelei bei Waffenerwerb ist meines Erachtens entbehrlich und Schikane.

Natürlich bekommt die Waffenbehörde durch MiStra kenntnis von solchen Verurteilungen. Dafür gibt es die MiStra.
 
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harm schrieb:
Alles was ich überprüfe sehe ich nicht als ohne weiteres gegeben an. Das ist ein logischer Schluss. Von daher stellt die behörde die Zuverlässigkeit bei erneuter überprüfung sehr wohl in Frage.

Kontrollüberlegung: Mit dem Jagdschein ist mir auf 3 Jahre befristet eine uneingeschränkte Erwerbsberechtigung für Langwaffen erteilt worden, welche nicht nach dem BJG verboten sind. Der Jagdschein ist Waffenrechtliches Erlaubnispapier! Möchte die Behörde auf Grund von Zuverlässigkeitsmängeln diese Erwerbserlaubnis beseitigen muss sie den Jagdschein widerrufen.
Der einzige Zweck des von Jägern benötigten Voreintrags für KW ist die einhaltung der Höchtsanzahl von 2. Da beim Langwaffenkauf auf Jagdschein keine Zuverlässigkeitsprüfung stattfindet (Warum auch, es wurde ja bei Erteilung geprüft) muss dies auch für den Kauf eine KW gelten. Das ist simple Logik und Gesetzesdogmatik! Sonst müsste die Behörde bei jeder x-beliebigen Eintragung auch bei Erwerb auf Jagdcshein meine Zuverlässigkeit prüfen. Damit wäre immernoch nichts erreicht, da ich ja die Waffe dennoch erwerben kann auf Jagdschein.

Die Behörde muss natürlich das Bedürfnis prüfen, es ist aber mit der Vorlage des Jagdscheines sofort nachgewiesen. Sorry für die sprachliche ungenauigkeit meinerseits.

Die Zuverlässigkeit ist dauernder Bestandteil der waffenrechtlichen Erlaubnis. Sie muss dauerhaft vorliegen, an sonsten ist die Waffenbehörde nach §48 II Nr. 3 VwVfG verpflichtet die Erlaubnis zu widerrufen. Sie ist nicht nur bei neuerteilungen notwendig, sondern ist wie bereits gesagt dauerhaft notwendig. Eine überprüfung nur bei Waffenerwerb ist demnach Unsinn. Wenn ich schon die Zuverlässigkeit regelmäßig überprüfen will, dann muss ich als Waffenbehörde in regelmäßigen Abständen von allen "Kunden" BZR und ZStV ziehen. An sonsten bekomme ich ja auch keine Kenntnis von widerrufsbegründenden Umständen bei Erlaubnisinhabern, welche keine Waffen mehr kaufen, wenn ich mich denn auf den Standpunkt Stelle, dass MiStra nicht funktioniert. Das ist durchaus bei manchen Jagdbehörden üblich und macht m.E. auch Sinn. Die gängelei bei Waffenerwerb ist meines Erachtens entbehrlich und Schikane.

Natürlich bekommt die Waffenbehörde durch MiStra kenntnis von solchen Verurteilungen. Dafür gibt es die MiStra.
Deine Denkweise unterliegt der menschlichen Logik ,während die Denkweise in Behörden der behördlichen Logik unterliegt,welche im Regelfall von Jener als weitaus höherwertig als Deine Denkweise eingestuft wird.Deswegen die vielen Irritationen im behördlichen Geschäftsbetrieb beim Umgang mit generell unbedarften Kunden. 8)
 
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..die Waffenerlaubnisbehörden sind Dienstleistungsbehörden!!!!!!! :!:
...die gemeldeten legalen Waffenbesitzer unterliegen regelmäßigen Kontrollen..
davon merken diese Personen im Alltagsleben nix...bislang..!.leider bis zum jetzigen Gerichtsentscheid, dass für Zuverlässigkeitsüberprüfungen Gebühren erhoben werden dürfen :16:
..trotzdem.. :!: ein Jager der die erste oder zweite Kurzwaffe haben will, bekommt den Erwerb sofort eingetragen...Einschränkung: dat geht natürlich nur da, wo Waffenbehörde und Jagdbehörde "in einer Hand sind"...heißt: nur einunddieselbe Behörde :idea: is z.B. in NRW komplett anders :!:
 

tar

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Diese Pull-Lösung zur Zuverlässigkeit ist mir sowieso ein Rätsel und seltsam ineffizient bei einem normalerweise ganz überwiegend positiven Ausgang und auf der anderen Seite bei einer jahrelang unkommunizierten Unzuverlässigkeit.
 
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Hallo zusammen,

ich muss einfach diese Thread-Leiche aus der Forenvergangenheit auskramen, weil sich leider nichts in Düsseldorf geändert hat.

Ich kam doch tatsächlich auf die Idee, meine zweite KW (genau die über deren Beantragung dieser Thread ist) gegen ein anderes Modell austauschen wollen. Dem aufmerksamen Leser und allen Waffen-Bürokratie-Erfahrenen dürfte sich spätestens an dieser Stelle erschließen, dass es nicht so funktioniert wie ich mir das vorgestellt habe.

Ausgangssituation Anfang 2020:
Zuverlässiger Jäger. Zwei KW in WBK. Unzufrieden mit KW#2 --> Verkauf von KW#2 um sich eine was die Eckdaten des Voreintrags angeht (Selbstladepistole, Kaliber) gleiche KW eines anderen Herstellers neu kaufen zu wollen. Verkauf von KW#2 der Behörde gemeldet. Antrag auf Voreintrag wurde gestellt.

Das war vor knapp 4 Monaten...:rolleyes:

Den Gebührenbescheid für die Austragung habe ich ca zwei Monate nach Verkaufsmeldung bekommen. Auf den Voreintrag warte ich immer noch.

Ich habe also 8 Jahre lang KW#2 in meiner WBK eingetragen und alles ist gut. Alles fein, alle Genehmigungen da, und die Behörde kann das irgendwie akzeptieren ohne den Bürokratiemarathon zu starten.

Dann verkaufe ich aber KW#2 um mir eine gleichartige Waffe was Kaliber und Funktionsprinzip angeht (sprich gleicher Voreintrag) zu kaufen. Sprich ich will wieder den exakt gleichen Status wie die letzten 8 Jahre. --> Und schon müssen Bedürfnis und Zuverlässigkeit wieder durch die Behörde geprüft werden.

Besonderes Schmankerl: Ich habe zu diesem Jagdjahr meinen Jagdschein (erfolgreich) verlängert. D.h. es muss bereits eine Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die untere Jagdbehörde stattgefunden haben. Interessiert die Waffenrechtstelle in Düsseldorf aber nicht die Bohne.

Ich finde die gerade ablaufenden Prozesse extrem bürokratisch, sehr umständlich, ineffektiv und ineffizient und vor allem wenig service-orientiert. Ich sehe weiterhin nicht, wie eine doppelte Prüfung meiner Zuverlässigkeit irgendeinen Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit generiert, wenn diese nur bei der Beantragung einer Kurzwaffe alle Jubeljahre stattfindet. Vielmehr sollte es einen PUSH-Prozess geben, bei dem Verstöße, die die Zuverlässigkeit negieren, automatisch an die für die WBK zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sprich nach initialem Beweis der Zuverlässigkeit kann diese als gegeben angesehen werden, weil jegliches unzuverlässige Verhalten sofort bekannt werden würde.

So, ich habe fertig mit Jägerstammtisch Gemeckere ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Zu der Doppelprüfung wurde mir auf der Waffenrechtsbehörde mal mitgeteilt, dass sie auf keinen Fall das Prüfergebnis der Jagdbehörde anerkennen können. Auf meine Nachfrage, ob das denn bedeuten soll, dass sie der UJB unterstellen wollen, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen wäre: "Na wer weiß, was die da geprüft haben!" :)
 
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Kotz! Und wie soll ich da, als rechtschaffener Bürger, meine Begeisterung für den Rechtsstaat weiter hochhalten? Aber vielleicht wäre es mal eine Info an die UJB wert, die sehr sie von den Kollegen im eigenen Haus beargwöhnt werden.

Booaahhh...neeeee... Kanns doch echt nit geben. "Wer weiß, was die geprüft haben"! Na ja, das, was im Gesetz und in den Ausführungsbestimmungen steht, denke ich mal.

Bei uns: telefonat zu nem Antrag bei der UJB: "Da brauchen wir aber ne Zuverlässigkeitsprüfung. Das kostet zeit.... Neeee... *Klapperklapperaufdertastatur* ich seh gerade, die Kollegen von der Waffenbehörde haben noch ne Zuverlässigkeit von Ihnen, die noch 48h gültig ist... Können sie heute noch vorbei kommen? Dann gehts sofort."

Wenn das bei uns geht, isses rechtens. Denn die sind hier sehr genau. Und irre schnell. Und die haben auch nur die normale Ausstattung im Büro. Wieso diese Unterschiede zum Nachteil der Bürger? Kann das mal einer den Landrat fragen? Vielleicht gekoppelt mit der Aussage, daß auch bald Wahlen anstehen?

Ich hab meinem Landrat mal gemailt, daß er absolut nicht meine Partei ist. Aber daß die Kreisbehörden unter ihm nenso sauguten Job machen, daß er immer meine Stimme bekommen wird.

Die Obervorturner müssen diesen Mist, der bei Euch läuft doch mal mitbekommen. Wenn es so super, wie es bei uns läuft, auch rechtens ist, dann kann man doch von Schikane reden. Oder?
 
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Vielmehr sollte es einen PUSH-Prozess geben, bei dem Verstöße, die die Zuverlässigkeit negieren, automatisch an die für die WBK zuständige Behörde weitergeleitet werden. Sprich nach initialem Beweis der Zuverlässigkeit kann diese als gegeben angesehen werden, weil jegliches unzuverlässige Verhalten sofort bekannt werden würde.
Dies würde aber bedeuten, daß Behörden miteinander kommunizieren müßten und die Verantwortung bei den Behörden liegen würde (siehe der Mörder von Hanau). Da gängelt man doch lieber den rechtschaffenen Steuerzahler...

Oder "if you can´t ban it, tax it"
 
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Du wunderst dich ernsthaft, dass die SB in Düsseldorf so pingelig sind.

Klare Anweisung von oben möglichst wenig Waffen in der Bevölkerung .
Am besten nur Dienstwaffenträger. Jäger max. 1 - 2 LW, keine Kurzwaffen.
Soweit die Aussage eines hohen Ministerialbeamten vor ein paar Jahren.
KW ganz, ganz böse und gefährlich.
 
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Solange wir solche Beamte haben mit dieser Denkweise wird sich nichts zum Guten ändern.

Hat die Regierung Angst vor dem eigenen Volk dann möchte sie möglichst wenige Waffen in der Bevölkerung haben.
 

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