"Prüfen" heißt noch lange nicht "in Frage stellen". Und bevor meine Behörde meine Zuverlässigkeit in Frage stellt, hätte ich vitales Interesse, dass die das erst mal eingehend prüfen.harm schrieb:Wenn man eine komplette Prüfung der Zuverlässigkeit usw. wie bei einer Neubeantragung macht, dann würde ich dezent fragen warum man dir nicht schon längst die Waffenrechtliche erlaubnis wiederrufen hat, wo man doch wohl deine Zuverlässigkeit, bedürfnis usw in Frage stellt.
Theoretisch kann die Behörde bei jedem neuen Antrag die Zuverlässigkeit erneut prüfen, denn diese ist eine bei jedem Antrag zu prüfende Erteilungsvoraussetzung. Es gibt meines Wissens nach kein Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. eine sonstige rechtliche Verpflichtung, dass die Behörde zwingt, das Ergebnis der letzten Überprüfung heranzuziehen und zwar ganz egal, ob die zwei Tage, zwei Monate oder zwei Jahre her ist.
Au ja, das wird die bestimmt unheimlich motivieren, schneller zu arbeiten.harm schrieb:Mit der rethorischen Frage ob es vll daran läge, dass die Herrschaften Ihr dezernat derart schlampig führen.
Richtig und gleichzeitig falsch. Keine Bedürfnisprüfung ist richtig, keine Zuverlässigkeitsprüfung ist falsch.harm schrieb:Die haben nichts zu prüfen bei KW auf Jagdschein. Und schon gar keine Zuverlässigkeit oder Bedürfnis.
Und wie soll die Behörde ohne aktuelle Prüfung der Zuverlässigkeit von solchen Umständen Kenntnis bekommen?harm schrieb:und Umstände die eine Zuverlässigkeit entfallen lassen würden müssten zu einem Sofortigen Widerruf deiner WBK/Jagdschein führen.
Ich glaube nicht, dass alle Verurteilungen, die theoretisch zu einem Widerruf führen könnten, per MiStra an die Behörde gehen.harm schrieb:Diese wären der Behörde sowieso nach MiStra mitgeteilt worden.
Na ja, zumindest keine Leistung, mit der man hausieren gehen sollte.harm schrieb:Daraus folgt: Inkompetente Sachbearbeiter in einem schlampigen Dezernat!