Mal abgesehen davon, dass die Begründung des SB, er müsse das Bedürfnis prüfen, hochgradig blödsinnig ist, weil gesetzlich einfach nicht erforderlich, (wobei ich nicht mal unterstellen würde, dass das allein auf seinem Mist gewachsen ist), auf welcher Grundlage willst Du einen Bescheid?solmspruefung schrieb:Rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen
Hat der SB den Antrag entgegengenommen? Offensichtlich ja!
Hat er den Antrag abgelehnt? Nein, er hat lediglich gesagt, dass es mit der Erteilung der Erwerbsberechtigung drei bis vier Wochen dauert!
Ist es notwendig, in dem Fall ein Bedürfnis zu prüfen? Nein!
Kann ich verhindern, dass er es trotzdem macht? Nein!
Ist es notwendig, die Zuverlässigkeit erneut zu überprüfen? Möglicherweise, das hängt davon ab, wann die letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung war. Es ist aber grundsätzlich zulässig.
Zusammengefasst hat jemand einen Antrag gestellt, über den der SB zwar nicht (wie möglich gewesen wäre) gleich, voraussichtlich aber vor Ablauf des Zeitpunktes, wo man Untätigkeitsklage erheben kann, entscheiden wird.
Ist für den Betroffenen unbestritten unschön und unnötig, aber keine Grundlage für einen rechtsmittelfähigen Bescheid (oder heißt das rechtsbehelfsfähig?)