Bürokratie Gängelei: Beantragung Kurzwaffe in Düsseldorf

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solmspruefung schrieb:
Rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen
Mal abgesehen davon, dass die Begründung des SB, er müsse das Bedürfnis prüfen, hochgradig blödsinnig ist, weil gesetzlich einfach nicht erforderlich, (wobei ich nicht mal unterstellen würde, dass das allein auf seinem Mist gewachsen ist), auf welcher Grundlage willst Du einen Bescheid?

Hat der SB den Antrag entgegengenommen? Offensichtlich ja!

Hat er den Antrag abgelehnt? Nein, er hat lediglich gesagt, dass es mit der Erteilung der Erwerbsberechtigung drei bis vier Wochen dauert!

Ist es notwendig, in dem Fall ein Bedürfnis zu prüfen? Nein!

Kann ich verhindern, dass er es trotzdem macht? Nein!

Ist es notwendig, die Zuverlässigkeit erneut zu überprüfen? Möglicherweise, das hängt davon ab, wann die letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung war. Es ist aber grundsätzlich zulässig.

Zusammengefasst hat jemand einen Antrag gestellt, über den der SB zwar nicht (wie möglich gewesen wäre) gleich, voraussichtlich aber vor Ablauf des Zeitpunktes, wo man Untätigkeitsklage erheben kann, entscheiden wird.
Ist für den Betroffenen unbestritten unschön und unnötig, aber keine Grundlage für einen rechtsmittelfähigen Bescheid (oder heißt das rechtsbehelfsfähig?)
 
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Frechdachz schrieb:
Hallo zusammen,


Opfer ich halt zwei Urlaubstage für zwei Behördengänge zur gleichen Behörde... :21:


Grüße

na ja steck machs nicht komplizierter!

den Antrag einfach ausgefüllt in einen Briefumschlag+ WBK und steck ihn um 8 Uhr bei der Waffenbehörde in den Briefkasten, beim Eintragen genauso. Dann kurzer Anruf um 9 beim SB ob er die Unterlagen da hat. und schon hast Du 2 Urlaubstage gespart!

oder schick halt Frau, Mutter oder den Sohn hin.
 
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Ach, was wollt ihr den. Das ist doch von oben alles so gewollt. In Augsburg hat die dortige SB jahrelang den Jagdscheininhabern, bei Anzeige eines Neuerwerbes, die Waffe erstmal nicht eingetragen, sondern erst eine Zuverlässigkeitsprüfing gegen entsprechende Gebühr veranlasst. Die wenigsten gingen dagegen vor. Erst als es von Seitens des bay. Innenministeriums gescheppert hatte, man habe wohl dem "Falschen" das Geld abgenommen, wurde das besser.
Aber wartet mal ab, wenn nächstes Jahr Rot/Grün wieder am Waffengesetz und dann auch an den Verwaltungsvorschriften schrauben........


Martin
 
A

anonym

Guest
Martin, wahrscheinlich hast Du recht. Aber laß uns bis dahin erst einmal leben. Und wenn, dann wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird, auch die grünen Ökos müssen sich ein wenig anpassen. Und irgendwann ist das mit denen auch wieder erledigt, spätestens dann wenn es denen an die eigene Geldbörse geht, an die eigenen Jobs, die eigene Karriere oder das eigene Grundstück, dann werden die ganz normal. Irgendwann.
 
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Es ist hier in ähnlichen Fällen schon oft genug geschrieben worden:

Sobald irgendein ein dämlicher Sachbearbeiter glaubt, irgendetwas verweigern zu müssen, folgendes Vorgehen:

Da die Beantragung eines Voreintrags bzw. dessen Erteilung einen Verwaltungsakt darstellt, muß ZWINGEND bei Ablehnung die Schriftform erfolgen inkl. rechtsmittelfähigem Bescheid. Falls dies verweigert wird, SOFORT Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter.

Das hilft, glaub mir!
 
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Kurpfalzjäger schrieb:
Es ist hier in ähnlichen Fällen schon oft genug geschrieben worden:

Sobald irgendein ein dämlicher Sachbearbeiter glaubt, irgendetwas verweigern zu müssen, folgendes Vorgehen:

Da die Beantragung eines Voreintrags bzw. dessen Erteilung einen Verwaltungsakt darstellt, muß ZWINGEND bei Ablehnung die Schriftform erfolgen inkl. rechtsmittelfähigem Bescheid. Falls dies verweigert wird, SOFORT Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter.

Das hilft, glaub mir!

Stammtisch läßt grüßen. Informiere dich ganz einfach mal, bevor du etwas schreibst.
- Die Beantragung eines Voreintrages ist kein Verwaltungsakt.
- Die Ablehnung eines Voreintrages als endgültige Entscheidung (nicht deswegen, weil die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, wie im vorliegenden Fall!) erfolgt durch rechtsmittelfähigem Bescheid nach vorheriger Anhörung des Betroffenen.
- Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein persönliches Fehlverhalten.

Sorry. Aber Volker4 hat alles richtig dargestellt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ärgerlich für den Betroffenen.

Ich zitiere mich mal selbst aus einem anderen Thread: "Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird alle 3 Jahre von der Behörde überprüft, will heißen BZR-Abfrage, genau wie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hier wird das teilweise so gehandhabt, dass bei jedem Neueintrag in die WBK eine Onlineabfrage durchgeführt wird, spätestens aber auch alle 3 Jahre. "

Insofern gehe ich davon aus, dass das auch in anderen Landkreisen und Bundesländern ähnlich gehandhabt wird. Und jetzt?

Gruß Frank
 
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Bei uns in Hessen geht das von jetzt auf gleich und mit der Überprüfung
auf Zuverlässigkeit reicht ein Blick in den PC, die sind Vernetzt.

Gruß
 
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Dagobertreiten schrieb:
Bei uns in Hessen geht das von jetzt auf gleich und mit der Überprüfung
auf Zuverlässigkeit reicht ein Blick in den PC, die sind Vernetzt.

Gruß

Yepp, auch in dem Landkreis, in dem ich wohne. Siehe mein Posting oben.
 
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Die Aussage des Sb, dass eine Bedürfnisüberprüfung erfolgt, ist ein (mündlicher) Bescheid.
Den kann man sich sofort schriftlich geben lassen und dagegen vorgehen. In welcher Form auch immer.
 
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Vielleicht muß man demnächst das WaffG mit aufs Amt nehmen und dem SB vorlesen was er nicht weiss.

Mein SB ist Sportschütze....
 
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solmspruefung schrieb:
Die Aussage des Sb, dass eine Bedürfnisüberprüfung erfolgt, ist ein (mündlicher) Bescheid.
Den kann man sich sofort schriftlich geben lassen und dagegen vorgehen. In welcher Form auch immer.

Ah ja. Du kannst dann sicherlich auch erklären, worin da der Verwaltungsakt besteht, gegen den du dann vorgehst.

Ich versuche es mal verständlich: Ohne Bedürfnis bekommst du keinen Verwaltungsakt in Form der Eintragung. Die Bedürfnisprüfung ist weder ein Bescheid noch ein VA sondern dient vielmehr der Vorbereitung zu einem solchen. Du kannst dir klar jederzeit schriftlich geben lassen, dass eine Bedürfnisüberprüfung stattfindet. Hier fehlts dann lediglich an der Aussenwirkung. Die kommt erst dann zum Tragen, wenn der Eintrag endgültig verweigert, also das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist.

Was in diesem Fall FALSCH läuft: § 13 II WaffG bestimmt eindeutig, dass bei einem Jäger mit gültigem Jahresjagdschein eben KEINE Bedürfnisprüfung durchzuführen ist, erst ab der 3. Kurzwaffe. Hier kann angesetzt werden, ggfs. mit Androhung einer Verpflichtungsklage, wenn alle Stricke reißen.

WMH,
Frank

Hier ist das ganze nochmals gut zusammengefasst: http://www.kitzingen.de/m_15088
 
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Der Genießer schrieb:
Martin, wahrscheinlich hast Du recht. Aber laß uns bis dahin erst einmal leben. Und wenn, dann wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird, auch die grünen Ökos müssen sich ein wenig anpassen. Und irgendwann ist das mit denen auch wieder erledigt, spätestens dann wenn es denen an die eigene Geldbörse geht, an die eigenen Jobs, die eigene Karriere oder das eigene Grundstück, dann werden die ganz normal. Irgendwann.

Sicherlich, auch ich werd bis dahin noch etwas "leben". Kaufe mir nächste Woche noch ein gebrauchtes Gewehrchen, was im Kaliber .38-55.
Und sicher, nichts wird so heiß gegessen, wie´s gekocht wird. Für den GK-KW Sport sehe ich aber in der Zukunft schwarz. Wenn diese Affen hin kommen. Und bis die "normal" werden, sprich, die, die "gut" verdienen, aber grün wählen, sich selbst ins Knie schießen, dauerts eine Weile. Und bis dahin ist der GK-Schießsport schon lange tot.

Martin, der gerade eben seinen ersten RWK versemmelt hat.
 
G

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Guest
ferrismachtblau schrieb:
solmspruefung schrieb:
Die Aussage des Sb, dass eine Bedürfnisüberprüfung erfolgt, ist ein (mündlicher) Bescheid.
Den kann man sich sofort schriftlich geben lassen und dagegen vorgehen. In welcher Form auch immer.

Ah ja. Du kannst dann sicherlich auch erklären, worin da der Verwaltungsakt besteht, gegen den du dann vorgehst.

Ich versuche es mal verständlich: Ohne Bedürfnis bekommst du keinen Verwaltungsakt in Form der Eintragung. Die Bedürfnisprüfung ist weder ein Bescheid noch ein VA sondern dient vielmehr der Vorbereitung zu einem solchen.
WMH,
Frank

Yepp auch schlichte Hoheitsverwaltung genannt... :26:
 
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Hallo zusammen,

ja, so habe ich mir das ungefähr vorgestellt. Ich hätte meinen Voreintrag sofort bekommen können, aber die Düsseldorfer Behörde führt unnötige Prüfungen durch weil man das wahrscheinlich "hier schon immer so gemacht hat".

Und nein, ich habe keinen Bock weitere wertvolle Lebenszeit für eine Auseinandersetzung mit dieser Behörde zu verschwenden. Das wird eh meine letzte Kurzwaffe gewesen sein.

Noch ne kleine Backgroundinfo: Ich habe meinen Jagdschein erstmalig zum Beginn des Jagdjahres 2011/2012 gezogen, d.h. vor 1,5 Jahren ist eine Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt. Die Prüfung der Zuverlässigkeit muss aber immer nur alle 3 Jahre geschehen, d.h. beide Prüfungen, sowohl nach Bedürfnis als auch Zuverlässigkeit sind momentan gar nicht nötig. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter der Behörde zu wenig zu tun, und es geht hier lediglich um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, aber das ist natürlich nur eine boshafte Vermutung meinerseits.

Vor allem reden wir mal über Gefährlichkeit: Mit einem Jagdschein kann ich in jedes Jagdgeschäft gehen und zig Selbstladebüchsen und Munition für eine kleine Armee kaufen und das interessiert für zwei Wochen keinen. Aber ohweiohwei, wenn man ne Kurzwaffe beantragt...

Lächerlich. Ich freue mich, dass der verständnisvolle Internet Händler, bei dem ich die Kurzwaffe gekauft habe, kein Problem damit hat auf Voreintrag und mein Geld zu warten und die Waffe für mich zurückhält.

Grüße
 

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