Hallo liebe Gemeinde,
es ist mal wieder soweit. Der Frechdachz ist mit seiner Waffen-Behörde zugange...
Zunächst einmal möchte ich dem interessierten Leser, der sich vielleicht noch an diesen Thread erinnert, erzählen, wie lange der alte Prozess gedauert hat. Zu Erinnerung: Ich hatte zwei Pistolen, die eine war scheisse unzuverlässig. Also verkaufte ich sie um mir eine neue Pistole im selben Kaliber zu kaufen. Also folgende Prozessschritte:
Alte Pistole verkaufen
Alte Pistole aus WBK austragen lassen
Neuen Voreintrag beantragen
Neuen Voreintrag in WBK eindrucken lassen
Neue Pistole kaufen
Neue Pistole in WBK eintragen lassen (Antrag)
Pistole in WBK eindrucken lassen
Das hat sage und schreibe
11,5 Monate gedauert.
Kein Witz. Fast hätte ich Jubiläum feiern können. Ich muss allerdings anmerken dass ich nach Bestellung der neuen Pistole knapp 4 Wochen darauf warten musste.
Nun hat sich der Frechdachz erdreistet, einfach eine Büchse auf Jagdschein zu kaufen, und weiterhin quasi zeitgleich eine andere Büchse aus seiner WBK zu verkaufen! Beides wurde selbstverständlich sofort und fristgerecht der Behörde gemeldet.
Nun habt Ihr die einmalige Möglichkeit, Wetten darauf abzuschliessen wann ich meine alte Büchse aus der WBK aus- und meine neue Büchse eingetragen habe. In einem Jahr gucken wir dann gemeinsam drauf und lachen
EDIT: Was ist denn jetzt mit meiner neuen Büchse? Darf ich die jetzt für den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" einsetzen, sprich das Ding einschiessen gehen auf dem Schiesstand und dann damit jagen gehen, obwohl Sie noch nicht in der WBK eingetragen ist?
Kann natürlich alles nachweisen, Kaufvertrag, Rechnung, Erwerbsmeldung, Erwerbsmeldungs-Eingangsbestätigung der Behörde usw....