Bürokratie Gängelei: Beantragung Kurzwaffe in Düsseldorf

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Frechdachz schrieb:
Wie ist das bei Euch so? Habt ihr auch so nette und serviceorientierte Sachbearbeiter? Ist das bei Euch auch son Akt?

Grüße

Ich habe bei meiner Eintragung der 2.ten Kurzwaffe in Bochum fast ein deckungsgleiches Vorgehen der Behörde in Bochum erlebt: neue Befürfnisprüfung, nochmalige Inspektion meiner Waffenaufbewahrung vor Ort.... wohlgemerkt: alle Beteiligten ( Sachbearbeiter in Polizeibehörde, Polizeiinspektorin vor Ort) waren im Umgang freundlich - in der Sache aber....
Ich hatte die letzte Inspektion meines Waffen-Safes < 1 Jahr zuvor und habe schon gefragt, was man jetzt anders erwarte als kurz zuvor.... es drängt sich natürlich der Gedanke auf, dass Personal auch sinnvoller beschäftigt werden könnte....
Zeitbedarf bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens = 2 Monate....
 
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Volker4 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen
Mal abgesehen davon, dass die Begründung des SB, er müsse das Bedürfnis prüfen, hochgradig blödsinnig ist, weil gesetzlich einfach nicht erforderlich, (wobei ich nicht mal unterstellen würde, dass das allein auf seinem Mist gewachsen ist), auf welcher Grundlage willst Du einen Bescheid?



Ist es notwendig, in dem Fall ein Bedürfnis zu prüfen? Nein!

Nachdenken!
Zu einer Bedürfnisprüfung gehört ja wohl, dass ich das Bedürfnis darlege. Ansonsten ist es eine Prüfung gem. Waffg mit dem Ergebnis, dass die zweite KW bedürfnisfrei erworben werden kann. Bloß die Zeitdauer ist die Schikane.
Wenn ich mich auf das Gesetz berufe und kein Bedürfnis erläutere, gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Entweder der Sb sieht es endlich ein. Oder er lehnt den Antrag ab. Und schon habe ich den rechtsmittelfähigen Bescheid.
 
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Da hatte ich damals in Duisburg ja richtiges Glück....

Zur Behörde gehen.. " Servus ich hätte gern Voreintrag für 2. KW"...
"was darf es sein? Darf ich den JS und die WBK bitte"

"Danke und bis bald"

Dauer 3 Minuten, nett und freundlich.
 
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Kopfschütteln...einfach nur Kopfschütteln..... :19: :19: :19: .gültiger Jagdschein und nur bislang eine Kurzwaffe in Besitz...... :!: ne Sache von Minuten......... :25:....ich duck mich und bin wech und schäme mich :19:
 
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solmspruefung schrieb:
Ich danke Dir für die Korrektur meiner inneren Einstellung.

solmspruefung schrieb:
Wenn ich mich auf das Gesetz berufe und kein Bedürfnis erläutere, gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Entweder der Sb sieht es endlich ein. Oder er lehnt den Antrag ab. Und schon habe ich den rechtsmittelfähigen Bescheid.
Ja, schon klar. Aber Dein Beitrag klang so, als wäre die bloße Ankündigung, das die Bearbeitung des Antrages 3 - 4 Wochen dauert, schon widerspruchsfähig.
 
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Nö, da ist leider nicht so viel auszurichten. Höchstens Gang zum Vorgesetzten, wenns zu lange dauert Untätigkeits-, vielleicht auch in krassen Fällen DA-Beschwerde: Formlos, fristlos, nutzlos.
Behördenwillkür in der BILD-Zeiung anzuprangern, funktioniert bei Waffenbesitzern eher spärlich.
 
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Nun, selten genug mal Zustimmung aus dieser Richtung bei Kritik an selbstherrlichen Behördenvertretern.
 
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...ich bin halt ehrlich... :15: ..aber manch einem Zeitgenossen muss aber auch schon mal der "Weg gewiesen" werden...is so.. :!: geht kein Weg vorbei... :!:
...aber "hilfreiche Wege" such ich immer :26:
 
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Hallo zusammen,

ich habe heute mal telefonisch nachgefragt, wie denn der Stand wäre. Als ich sagte nach 1,5 Wochen müsste das doch auch mal fertig sein wurde ich quasi "belächelt"--> Zitat: "Anderthalb Wochen, ach das ist ja noch ganz frisch. Das kann bis zu 4 Wochen dauern." Zitat Ende.

Na toll...
 
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Wenn man eine komplette Prüfung der Zuverlässigkeit usw. wie bei einer Neubeantragung macht, dann würde ich dezent fragen warum man dir nicht schon längst die Waffenrechtliche erlaubnis wiederrufen hat, wo man doch wohl deine Zuverlässigkeit, bedürfnis usw in Frage stellt. Mit der rethorischen Frage ob es vll daran läge, dass die Herrschaften Ihr dezernat derart schlampig führen. Die haben nichts zu prüfen bei KW auf Jagdschein. Und schon garkeine Zuverlässigkeit oder Bedürfnis. Das Bedürfnis ist mit dem Jagdschein dargelegt und Umstände die eine Zuverlässigkeit entfallen lassen würden müssten zu einem Sofortigen Widerruf deiner WBK/Jagdschein führen. Diese wären der Behörde sowieso nach MiStra mitgeteilt worden. Daraus folgt: Inkompetente Sachbearbeiter in einem schlampigen Dezernat!
 

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