Buchtipp: "Reviergang durch das Waffenrecht"

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Special Agent schrieb:
Der von mir geschätzte und augenscheinlich auch fachkundige "Tiroler Bracke" hat aber ja bereits zum Ausdruck gebracht, dass es einen Unterschied macht, die Leser vor eventuellen Sanktionen einer fraglichen Gesetzesauslegung zu "warnen", oder den Erwerb und Besitz der genannten Selbstlader als verboten bzw. strafbar darzustellen.

Ein ganz wichtiger Punkt.

Denn im ersteren Falle wird tatsächlich neutral eine offene Rechtsfrage bzw. werden die mit ihr verbundenen Risiken für den jagdlichen Waffenanwender dargestellt.

Im zweiten Fall hingegen wird per Kommentierung (nicht formal aber faktisch) Einfluss auf Behörden, Rechtsprechung der Vw.-Gerichte, und früher oder später auch auf die Legislative genommen.

Und ich gehe eigentlich (noch, und positiv denkend) davon aus, dass Herr Dr. Nopens mit seinem Werk doch ersteres will...
 
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Ich begrüße auch, dass Dr. Nopens jetzt die strittige Frage relativiert hat und die Auslegungen, die er bringt, nicht wie zuvor als sakrosankt, sondern eben als der Rechtsprechung vorzulegende bezeichnet.

Ohne mich hier zuviel zu äußern, kann ich aber feststellen, dass es Institutionen gibt, und keine für das Waffenrecht subalterne, deren Meinung zu diesem Fall ich kenne, die sich eher der von den hier schreibenden Foristen nähert.
 
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Dr. Nopens schrieb:
...Die Vorschrift enthält zum einen den Verweis auf jagdrechtliche Waffenverbote und zum anderen eine Bestandsschutzklausel: Was der Jäger einmal erlaubt erworben hat, bleibt für ihn eine legale Jagdwaffe, auch wenn sich das BJagdG später ändern sollte.

Die Auffassung, diese Vorschrift gehe rechtlich ins Leere, weil es entsprechende Waffenverbote im BJagdG nicht gebe, und sei deshalb obsolet oder – so Rosenblatt – sei als Vorratsregelung für etwaige spätere Verbote de lege ferenda gedacht, greift aber meines Erachtens aus mehreren Gründen zu kurz. Zumal sie, wie Sie selber einwenden, dann sinnlos wäre, und, wenn ich ergänzen darf, es vor allem einer Bestandsschutzklausel nicht bedurft hätte.

Die Aussage, es hätte einer Bestandschutzklausel nicht bedurft, wenn die Vorschrift hinsichtlich Waffenverboten im BJagdG eine Vorratsregelung wäre, ist meiner Ansicht nach unlogisch.

Bestandschutz brauche ich nur für etwas, dass ich schon besitze und für das sich die Besitzerlaubnis ändert.
Gerade die Bestandschutzklausel ist von der Logik her betrachtet ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Vorratsregelung handelt, oder ?
 
D

Dr. Nopens

Guest
Werte Foristen,

ich reagiere (@ Ronin u.a.) nicht empfindlich auf Kritik an meinem Buch oder meinen Auffassungen, und – darauf lege ich besonderen Wert – spreche niemandem (@ Enzwälder) die Meinungsfreiheit ab. Wenn aber meine Auffassung als Rechtsbeugung und damit als Straftat bezeichnet wird, wenn meine dienstliche Integrität in Zweifel gezogen und erwogen wird, mich mittels Dienstaufsichtsbeschwerden an der weiteren Äußerung einer Rechtsauffassung zu hindern, wenn dazu aufgefordert wird, mein Buch ungelesen bei Amazon zu rezensieren und damit dessen weitere Verbreitung zu unterbinden und wenn die Kritik in persönliche Beleidigungen, noch dazu bei Amazon, ausartet, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit m.E. weit überschritten. Dagegen – und gegen nichts anderes – habe ich mich gewehrt, und nur gegen derartige Beiträge bin ich vorgegangen.

Aber nun zu Ihrer Kritik an meinem Buch:

Ich habe – entgegen der Auffassung von Solms - meine Rechtsauffassung nie als sakrosankt oder mit apodyktischem Alleingeltungsanspruch versehen präsentiert, sondern als daß, was sie jedenfalls derzeit ist, nämlich als die (jedenfalls noch) im Schrifttum vorherrschende Auffassung, und als den sicheren Weg. Im Übrigen könnte ich diese Kritik auch ungeöffnet zurückreichen, denn Ihre Rezensionen lassen auch keinen Zweifel daran, daß Sie Ihre Auffassung für alleingültig und meine für abwegig erachten. Ich habe mit meinen Kommentaren nur reagiert.

Wenn mein Buch ein wissenschaftliches Lehrbuch wäre, würde ich Mohawk Recht geben, daß ich mich mit Ihrer Auffassung hätte auseinandersetzen müssen und daß meine Darstellung insoweit unvollständig ist. Diesen Anspruch hat mein Buch nicht. Für Leute wie Sie, die sich mit dem Waffenrecht auskennen, habe ich es nicht geschrieben. Es richtet sich vielmehr an diejenigen Jäger – und das sind leider die meisten – deren waffenrechtliches Wissen hinter Ihrem weit zurückbleibt bzw. an Jagdschüler, die neben Waffenrecht auch anderes zu lernen haben und zunächst nur das Wesentliche erfahren wollen. Das sind die Leute, die ich schule und vor denen ich seit Jahren Vorträge halte. Dies auch im Rahmen der Fortbildung, da die Halbwertszeit des WaffG immer kürzer wird und nach jeder aufsehenerregenden Gewalttat mit Waffen, legalen oder illegalen, zur Erhöhung der inneren Sicherheit am WaffG – entschuldigen Sie den wenig juristischen Ausdruck – herumgebastelt wird – meist mehr politisch gewollt als juristisch gekonnt. Jagdschüler und Jäger haben mich auch vor Jahren animiert, das Buch überhaupt zu schreiben, weil sie etwas haben wollten, das ihnen sagt, wie es sicher geht. An abweichenden Rechtsauffassungen, die möglicherweise auch richtig sind, aber dann, wenn sie es nicht sind, zu Ärger führen, ist der Adressatenkreis meines Buches nicht interessiert. Wenn ich versuche, so etwas bei Vorträgen darzustellen, will das kaum einer hören. Die meisten Leute wollen eine klare Linie, und nicht mehrere Alternativen, aus denen sie wählen können. Denn sie erkennen meist schon selber, daß für eine solche Wahl – anders als den meisten Foristen hier – der Überblick fehlt.

Den Grund haben Sie selber genannt. Das WaffG ist inzwischen selbst für Juristen, die nicht ständig damit arbeiten, nicht mehr zu verstehen. Die WaffVwV ist in meinen Augen an manchen Stellen ein unsägliches Machwerk, weil sie kaum mehr als die überarbeitete und ergänzte Begründung des Gesetzentwurfs ist, die zudem an brisanten Stellen (siehe Beförderung von Waffen, Waffenführen in Diskotheken) contra legem, mindestens aber heikel ist.

In einem solchen Leitfaden kann man keine wissenschaftlichen Diskussionen führen, denn das hätte ich dann nicht nur an diesem Punkt, sondern generell machen müssen. Dann wäre das Buch dreimal so dick geworden, die eigentliche Zielgruppe hätte es nicht mehr angefaßt und es hätte seinen Zweck verfehlt.

Außerdem hätten Sie mich in diesem Forum wohl erst recht ans Kreuz geschlagen, wenn ich das, was ich in meinem letzten Post dargestellt habe, veröffentlicht hätte. Das wäre dann nämlich zitierfähig und es wäre vielleicht nur eine Frage der Zeit gewesen, bis irgendein Sachbearbeiter, schlimmer noch ein Verwaltungs- oder Strafrichter, das abgeschrieben hätte, um sich Arbeit zu sparen, zumal die Fundstellen gleich mitgeliefert werden.

Sinn und Zweck meines Buches (und andeutungsweise auch, was ich von dem derzeitigen WaffG halte) habe ich im Übrigen in Vorwort und Einleitung, in der dritten Auflage noch deutlicher als zuvor, ausführlich erläutert. Auf Informationsquellen für den Einzelfall, namentlich Jagdverbände, Waffenbehörden und ggf. Rechtsanwälte, habe ich hingewiesen und deutlich gemacht, daß ich im Zweifel immer den sicheren Weg empfehle. Das ist auch einer der Gründe, weshalb ich die Rezensionen ohne vorherige Lektüre nach wie vor als verfehlt empfinde.

Ich glaube, u.a. Berlinger ist es gewesen, der an meiner beruflichen Qualifikation für das Waffenrecht gezweifelt hat, und damit falsch liegt. Ich bearbeite seit Jahren im hiesigen Bezirk u.a. die Jagd- und Waffenstrafsachen, und wissen Sie, weshalb die meisten LWB, auch Jäger, mit dem WaffG in Konflikt geraten? Nicht etwa, weil sie vorsätzlich Grauzonen austesten, sondern aus Unwissenheit. Das Waffenrecht ist für nicht wenige, so jedenfalls meine Praxiserfahrung, ein notwendiges Übel in der Jägerprüfung, das nach deren Bestehen abgehakt wird. Fortbildung findet danach oftmals nur noch im jagdlichen, bestenfalls noch im jagdrechtlichen Bereich statt, und nur langsam setzt sich die Erkenntnis durch, daß das Waffenrecht für Unbedarfte ein regelrechtes Minenfeld werden kann. Mit einem Gesetzestext (@spezialist) ist diesen Leuten nicht geholfen.

Ein Buch wie meines hat aufgrund des Umfangs und der gewählten Darstellung wenigstens noch die Chance, auch von juristischen Laien gelesen zu werden und so vielleicht den einen oder anderen vor Schaden zu bewahren.

Ich stehe - @ enzwälder – der Selbstladerfrage übrigens emotionslos und neutral gegenüber. Wenn eines Tages ein Obergericht entscheidet, daß ich falsch gelegen habe, werde ich natürlich mein Buch entsprechend überarbeiten, und bis dahin an meinen bisherigen Empfehlungen festhalten. Nicht weil ich unbelehrbar wäre, sondern weil ich meine Auffassung für richtig halte – so wie Sie die Ihre, die selbstverständlich vertretbar ist, mich aber zumindest derzeit nicht überzeugt.

Waidmannsheil,
Dr. Horst W. Nopens
 
R

Rosenblatt

Guest
Dr. Nopens schrieb:
1. Wenn aber meine Auffassung als Rechtsbeugung und damit als Straftat bezeichnet wird, wenn meine dienstliche Integrität in Zweifel gezogen und erwogen wird, mich mittels Dienstaufsichtsbeschwerden an der weiteren Äußerung einer Rechtsauffassung zu hindern, .........

2. Ich glaube, meine Rechtsauffassung, daß man Jugendjagdscheininhabern keine Kurzwaffen überlassen darf, ist auch hier konsensfähig….

1. Das hat hier wohl niemand getan, weil hier keine konkrete Rechtssache besprochen wurde, die Sie bearbeitet hätten. Demnach kann höchstens hypothetisch erwogen worden sein, was nicht nur der Angeschuldigte, sondern auch die dann derart vorgehende StA an Straftaten verwirklichen könnte. Denn bei Anklage in einer Sache wie der hier in Rede stehenden kann es sehr leicht passieren, dass man ggf. Recht beugt, jedenfalls einen Unschuldigen verfolgen könnte, wenn man mit Ihrer Rechtsauffassung jemanden vor Gericht bringt, nur weil der ein 5 Schuß Magazin in der Selbstladewaffe hatte. Und das, diese Befürchtung, lese zumindest ich aus den Kommentaren im Kontext der jeweiligen Unterhaltung, von denen nicht jeder ein Rechtsgutachten sein kann, aber auch keine konkrete Anschuldigung, demnach handelt es sich sehr wohl immer noch um zulässige Meinungsäußerung in Bezug zu Ihnen als Autor der umstrittenen Textpassagen und in Bezug der Unterhaltung der Nicks untereinander, es wurde ja nicht nur über Sie und ihr Buch geschrieben. Wenn es es ein solches Ermittlungsverfahren mal gäbe, hätte der Angeschuldigte selbstverständlich das Recht, sich mit einer entspr. Strafanzeige und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die StA zur Wehr zu setzen, und das könnte man dann selbstverständlich auch begründen, je nach Sichtweise und Fallgestaltung, auch wenn es dann nicht gefallen mag.

2. Nein.
 
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da die Halbwertszeit des WaffG immer kürzer wird und nach jeder aufsehenerregenden Gewalttat mit Waffen, legalen oder illegalen, zur Erhöhung der inneren Sicherheit am WaffG – entschuldigen Sie den wenig juristischen Ausdruck – herumgebastelt wird – meist mehr politisch gewollt als juristisch gekonnt.


Das WaffG ist inzwischen selbst für Juristen, [die nicht ständig damit arbeiten,] nicht mehr zu verstehen. Die WaffVwV ist in meinen Augen an manchen Stellen ein unsägliches Machwerk, weil sie kaum mehr als die überarbeitete und ergänzte Begründung des Gesetzentwurfs ist, die zudem an brisanten Stellen (siehe Beförderung von Waffen, Waffenführen in Diskotheken) contra legem, mindestens aber heikel ist.

langsam setzt sich die Erkenntnis durch, daß das Waffenrecht für Unbedarfte ein regelrechtes Minenfeld werden kann.

Da sind wir uns uneingeschränkt einig.
 
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Ich finde, dass sich die Diskussion hier sehr positiv entwickelt hat. Herr Dr. Nopens hat sich der Diskussion gestellt und seinen Standpunkt verdeutlicht. Insbesondere noch einmal klar gestellt, für welche Zielgruppe und mit welcher Intention das Buch geschrieben wurde. Es besteht zwar nach wie vor kein Konsens über die Selbstladerfrage, aber immerhin darüber, dass diese Frage auch unter Experten streitig ist. Außerdem darüber, dass das derzeitige Waffenrecht handwerklich teilweise schlecht gemacht ist und dem Rechtsanwender aufgrund dieser handwerklichen Mängel mitunter erhebliche Probleme bereitet. Unterschiedliche Rechtsauffassungen zu bestimmten Fragen sind insoweit fast schon vorprogrammiert und liegen in der Natur der Sache.

Das Vertreten einer in der waffenrechtlichen Literatur vertretenen Auffassung durch eine Staatsanwaltschaft mag nicht immer richtig sein, stellt gewiss aber keine Rechtsbeugung dar. Die kritische Diskussion über Inhalte eines Fachbuches in einem Internetforum ist ebensowenig strafrechtlich relevant, solange sie nicht beleidigend o. ä. wird. Da sollte man mal einen Strich drunter und einen Haken dran machen.

Die Diskussion ist für mich auch nicht deshalb sinnlos geblieben, weil die "eine" nicht die "andere" Seite überzeugt hat. Ich finde es schon als positives Ergebnis, dass beide Seiten Ihre Meinungen und Argumente als vertretbar und nachvollziehbar erkannt haben und gegenseitig respektieren. Auch wenn es im Ergebnis unumstößlich beim Dissens bleibt.

Für mich wäre der fachliche Austausch sogar als sehr erfolgreich zu bezeichnen, wenn Herr Dr. Nopens - auch wenn das für seine Zielgruppe nicht wirklich relevant ist - in der nächsten Auflage seines Buchs darauf hinzuweisen würde, dass es gewichtige und ernst zu nehmende Argumente für die abweichende Rechtsauffassung gibt. Dann würde zumindest die Gefahr minimiert, dass ein Gericht im Ernstfall die Strafbarkeit unreflektiert aus dem Buch übernehmen würde.

Waidmannsheil
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Ich bin weder besonders rechtskundig noch finde ich jetzt möglicherweise die rechten Worte, auch möchte ich hier niemandem zu nahe treten, aber erlaubt mir die Anmerkung, daß so ein (sicher wohlgemeinter) Ratgeber einen Jäger aber in gewisser Weise auch entmündigt, ihm zwar eine quasi sichere Handlungsweise rät, aber hierdurch auch eine vorgefertigte Sichtweise transportiert und in diesem (ggf. unbedarften) Jägerlein verfestigt und diesen von jeglicher Eigeninitiative und tasächlicher Reflektion entbindet.
Und genau hier liegt m.E. der Hund begraben.
Wir benötigen unbedingt viel mehr wachsame, offene, interessierte, kritische Jägersleut und keine 08 15 Persönlichkeiten, die nur vorgefertigte Meinungen konsumieren ohne diese kritisch zu hinterfragen.
 
D

Dr. Nopens

Guest
Der Strich ist drunter und der Haken dran.

Und wenn Sie noch etwas finden, schreiben Sie es hier im Thread und wir klären das.

Für die folgende Auflage ist mindestens eine Fußnote reserviert - entweder für Ihre Auffassung oder das Gerichtsurteil, wenn wir bis dahin eins haben (hoffentlich nur vom VG wegen einer Entragungsbeschränkung, denn da hat dann wenigstens keiner seinen Schein für riskiert...)

Horrido!

@Bleifrei: Da haben Sie recht, aber die Konsumenten sind leider wohl die große Mehrheit.
 
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Prima, Herr Dr. Nopens. Klasse, dass Sie das Ergebnis der hiesigen Diskussion in Ihrer nächsten Auflage berücksichtigen werden. Chapeau! Ich werde Ihr Buch mal aufmerksam "durchforsten" und wenn mir noch was auffallen sollte, diskutieren wir es gerne hier. Das Spannende ist in diesem Forum ja, dass die Gleichgesinnten zwar mitunter recht "hemdsärmelig" auftreten, aber dafür oft umso fachkundiger sind. :23:

Waidmannsheil
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admin

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Es freut uns, dass es für beide Parteien zu einem befriedigendem Ergebnis gekommen ist und die Diskussion relativ sachlich geblieben ist.

Vielen Dank Herr Dr. Nopens für Ihre Teilnahme an der Diskussion. :27:
Es wäre uns eine Freude auch in Zukunft hier von Ihnen zu lesen.

WMH
 
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Hinter dem admin noch einen Beitrag zu schreiben könnte ggf ein Sakrileg sein.
:26:
ich fasse mich daher kurz.
Man sagt so schön, daß, wenn jeder an der Stelle, an der er steht, das Leben ein wenig besser gestaltet, wir alle zusammen sehr viel erreichen können.
Vielleicht war es gerade dieses Aufeinandertreffen hier im Forum, welches als Beginn des Nachdenkens einzelner oder aller Persönlichkeiten gelten darf, zu erkennen, daß es möglicherweise kein Zufall war, warum man sich mit diesem Thema befasst und gleichzeitig an einer bestimmten gesellschaftlichen Position angekommen ist, die ggf. enorme Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Erkennen wir unsere Chancen und nutzen wir sie auch.
 
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Auch von mir, vielleicht sogar stellvertretend für viele der hier mitlesenden juristischen Laien, ein grosses Lob an die Protagonisten für diesen doch weitgehend sehr sachlichen und konstruktiven Thread. :27:
Die ganze Diskussion, insbesondere aber das letzte Posting von Dr. Nopens haben mich nun dazu bewogen das Buch in der Tat zu bestellen, und auch nicht auf die nächste Ausgabe zu warten. Das Wissen um die angesprochenen Passagen für mich persönlich zu bewerten habe ich ja nun dank der hier besprochenen Details und Auslegungspositionen.
Schön fände ich, wenn ggf. die ein oder andere Rezension auf amazon noch einmal angepasst bzw. entschärft würde, denn m.E. würde damit der gemeinsamen Sache "faires Waffenrecht" und "saubere juristische Auslegung" langfristig eher gedient als mit einer übertriebenen Härte auf beiden Seiten. Wenn die Erkenntnisse und Positionen dann möglichst schnell in eine neue Auflage einfliessen könnten haben ja so gesehen wir alle etwas davon.
 
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Abrazzo schrieb:
...Schön fände ich, wenn ggf. die ein oder andere Rezension auf amazon noch einmal angepasst bzw. entschärft würde, denn m.E. würde damit der gemeinsamen Sache "faires Waffenrecht" und "saubere juristische Auslegung" langfristig eher gedient als mit einer übertriebenen Härte auf beiden Seiten....

Meinen Teil habe ich erfüllt und die Kritik per Erklärung zurückgenommen.
 

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