Werte Foristen,
ich reagiere (@ Ronin u.a.) nicht empfindlich auf Kritik an meinem Buch oder meinen Auffassungen, und – darauf lege ich besonderen Wert – spreche niemandem (@ Enzwälder) die Meinungsfreiheit ab. Wenn aber meine Auffassung als Rechtsbeugung und damit als Straftat bezeichnet wird, wenn meine dienstliche Integrität in Zweifel gezogen und erwogen wird, mich mittels Dienstaufsichtsbeschwerden an der weiteren Äußerung einer Rechtsauffassung zu hindern, wenn dazu aufgefordert wird, mein Buch ungelesen bei Amazon zu rezensieren und damit dessen weitere Verbreitung zu unterbinden und wenn die Kritik in persönliche Beleidigungen, noch dazu bei Amazon, ausartet, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit m.E. weit überschritten. Dagegen – und gegen nichts anderes – habe ich mich gewehrt, und nur gegen derartige Beiträge bin ich vorgegangen.
Aber nun zu Ihrer Kritik an meinem Buch:
Ich habe – entgegen der Auffassung von Solms - meine Rechtsauffassung nie als sakrosankt oder mit apodyktischem Alleingeltungsanspruch versehen präsentiert, sondern als daß, was sie jedenfalls derzeit ist, nämlich als die (jedenfalls noch) im Schrifttum vorherrschende Auffassung, und als den sicheren Weg. Im Übrigen könnte ich diese Kritik auch ungeöffnet zurückreichen, denn Ihre Rezensionen lassen auch keinen Zweifel daran, daß Sie Ihre Auffassung für alleingültig und meine für abwegig erachten. Ich habe mit meinen Kommentaren nur reagiert.
Wenn mein Buch ein wissenschaftliches Lehrbuch wäre, würde ich Mohawk Recht geben, daß ich mich mit Ihrer Auffassung hätte auseinandersetzen müssen und daß meine Darstellung insoweit unvollständig ist. Diesen Anspruch hat mein Buch nicht. Für Leute wie Sie, die sich mit dem Waffenrecht auskennen, habe ich es nicht geschrieben. Es richtet sich vielmehr an diejenigen Jäger – und das sind leider die meisten – deren waffenrechtliches Wissen hinter Ihrem weit zurückbleibt bzw. an Jagdschüler, die neben Waffenrecht auch anderes zu lernen haben und zunächst nur das Wesentliche erfahren wollen. Das sind die Leute, die ich schule und vor denen ich seit Jahren Vorträge halte. Dies auch im Rahmen der Fortbildung, da die Halbwertszeit des WaffG immer kürzer wird und nach jeder aufsehenerregenden Gewalttat mit Waffen, legalen oder illegalen, zur Erhöhung der inneren Sicherheit am WaffG – entschuldigen Sie den wenig juristischen Ausdruck – herumgebastelt wird – meist mehr politisch gewollt als juristisch gekonnt. Jagdschüler und Jäger haben mich auch vor Jahren animiert, das Buch überhaupt zu schreiben, weil sie etwas haben wollten, das ihnen sagt, wie es sicher geht. An abweichenden Rechtsauffassungen, die möglicherweise auch richtig sind, aber dann, wenn sie es nicht sind, zu Ärger führen, ist der Adressatenkreis meines Buches nicht interessiert. Wenn ich versuche, so etwas bei Vorträgen darzustellen, will das kaum einer hören. Die meisten Leute wollen eine klare Linie, und nicht mehrere Alternativen, aus denen sie wählen können. Denn sie erkennen meist schon selber, daß für eine solche Wahl – anders als den meisten Foristen hier – der Überblick fehlt.
Den Grund haben Sie selber genannt. Das WaffG ist inzwischen selbst für Juristen, die nicht ständig damit arbeiten, nicht mehr zu verstehen. Die WaffVwV ist in meinen Augen an manchen Stellen ein unsägliches Machwerk, weil sie kaum mehr als die überarbeitete und ergänzte Begründung des Gesetzentwurfs ist, die zudem an brisanten Stellen (siehe Beförderung von Waffen, Waffenführen in Diskotheken) contra legem, mindestens aber heikel ist.
In einem solchen Leitfaden kann man keine wissenschaftlichen Diskussionen führen, denn das hätte ich dann nicht nur an diesem Punkt, sondern generell machen müssen. Dann wäre das Buch dreimal so dick geworden, die eigentliche Zielgruppe hätte es nicht mehr angefaßt und es hätte seinen Zweck verfehlt.
Außerdem hätten Sie mich in diesem Forum wohl erst recht ans Kreuz geschlagen, wenn ich das, was ich in meinem letzten Post dargestellt habe, veröffentlicht hätte. Das wäre dann nämlich zitierfähig und es wäre vielleicht nur eine Frage der Zeit gewesen, bis irgendein Sachbearbeiter, schlimmer noch ein Verwaltungs- oder Strafrichter, das abgeschrieben hätte, um sich Arbeit zu sparen, zumal die Fundstellen gleich mitgeliefert werden.
Sinn und Zweck meines Buches (und andeutungsweise auch, was ich von dem derzeitigen WaffG halte) habe ich im Übrigen in Vorwort und Einleitung, in der dritten Auflage noch deutlicher als zuvor, ausführlich erläutert. Auf Informationsquellen für den Einzelfall, namentlich Jagdverbände, Waffenbehörden und ggf. Rechtsanwälte, habe ich hingewiesen und deutlich gemacht, daß ich im Zweifel immer den sicheren Weg empfehle. Das ist auch einer der Gründe, weshalb ich die Rezensionen ohne vorherige Lektüre nach wie vor als verfehlt empfinde.
Ich glaube, u.a. Berlinger ist es gewesen, der an meiner beruflichen Qualifikation für das Waffenrecht gezweifelt hat, und damit falsch liegt. Ich bearbeite seit Jahren im hiesigen Bezirk u.a. die Jagd- und Waffenstrafsachen, und wissen Sie, weshalb die meisten LWB, auch Jäger, mit dem WaffG in Konflikt geraten? Nicht etwa, weil sie vorsätzlich Grauzonen austesten, sondern aus Unwissenheit. Das Waffenrecht ist für nicht wenige, so jedenfalls meine Praxiserfahrung, ein notwendiges Übel in der Jägerprüfung, das nach deren Bestehen abgehakt wird. Fortbildung findet danach oftmals nur noch im jagdlichen, bestenfalls noch im jagdrechtlichen Bereich statt, und nur langsam setzt sich die Erkenntnis durch, daß das Waffenrecht für Unbedarfte ein regelrechtes Minenfeld werden kann. Mit einem Gesetzestext (@spezialist) ist diesen Leuten nicht geholfen.
Ein Buch wie meines hat aufgrund des Umfangs und der gewählten Darstellung wenigstens noch die Chance, auch von juristischen Laien gelesen zu werden und so vielleicht den einen oder anderen vor Schaden zu bewahren.
Ich stehe - @ enzwälder – der Selbstladerfrage übrigens emotionslos und neutral gegenüber. Wenn eines Tages ein Obergericht entscheidet, daß ich falsch gelegen habe, werde ich natürlich mein Buch entsprechend überarbeiten, und bis dahin an meinen bisherigen Empfehlungen festhalten. Nicht weil ich unbelehrbar wäre, sondern weil ich meine Auffassung für richtig halte – so wie Sie die Ihre, die selbstverständlich vertretbar ist, mich aber zumindest derzeit nicht überzeugt.
Waidmannsheil,
Dr. Horst W. Nopens