Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Ich bin mir sicher, wäre das ein Urteil eines Finanzgerichts zu Gunsten des Steuerzahlers gäbe es längst einen Nichtanwendungserlass seitens des Ministeriums... Wenn die Politik Interesse an uns hätte, wäre das hier ja auch denkbar.

Und unglaublich ist natürlich auch wieder, dass jede Behörde ihre eigene Interpretation als gültig ansieht und es nicht einmal innerhalb eines Bundeslandes eine einheitliche Regelung gibt...

Ich denke eher ganz schlaue wollten sich der Kontrolle entziehen mit dem Argument „Schlüssel ist im Bankschliessfach, kommen sie in 3 Wochen mal wieder“. Wie wir jetzt wissen ein Eigentor.

Wenn jemand unbekanntes an meiner Einfahrt klingelt mache ich ihm in der Regel eh nicht auf, zu 99% will der mir etwas verkaufen, Spenden einsammeln oder Wahlwerbung machen. Zudem arbeite ich tagsüber und auch im HO kann ich das nicht für mein Privatvergnügen unterbrechen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Kontrolleur also eh einen Termin machen müssen.

War bei unserer letzten Kontrolle vor einigen Jahren auch kein Problem, hatten einen Zettel im Briefkasten, Termin dann einige Tage später.

Ich vermute, dass deren Logik halt ist, dass zB ein Familienmitglied ans Bankschliessfach kommt und damit unerlaubter Weise Zugriff erhält.

Bei Schließfächern kenne ich zwei Systeme: Das klassische mit zweitem Schlüssel, da kontrolliert der Bankmitarbeiter ob ich der Inhaber bin oder eine Vollmacht habe. Bei moderneren Anlage wird das Schließfach mit Karte + PIN freigegeben und muss danach mit dem Schlüssel geöffnet werden.

So ohne weiteres kommt also auch ein Familienmitglied nicht an das Schließfach wenn man das nicht will. Zudem ist meine Frau auch Inhaberin von Jagdschein und WBK, andere Personen leben hier nicht.

Die Indstrie schläft nicht!

Die Verbindung von Hartmann zur Politik wäre in der Tat man interessant zu beleuchten. Bei mir stehen die schon lange auf der "von denen kaufe ich nichts" Liste. Zunächst wegen ihres Umgang mit Kunden auf der Jagd & Hund, seit einiger Zeit auch wegen ihres gegen unsere Interessen gerichteten Lobbyismus.

Das war vor 50 Jahren so und ist auch heute noch gültig.

Vor 50 Jahren hingen die Waffen an der Garderobe, bestenfalls standen sie im Eichenschrank und häufig dürfte der Schlüssel gesteckt haben, war natürlich auch ein simples Möbelschloss. Passiert ist trotzdem nicht mehr.
 
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Sehr aufmerksam von den Behörden in NRW sämtliche LWB zu informieren. Gibt sicher genug die davon noch nichts gehört haben.
Die Behörde müsste das nicht tun, sie könnte die uninformierten Kollegen auch erst bei der Kontrolle auflaufen lassen.
Wollten sie tatsächlich möglichst viele LWB entwaffnen, dann würden sie es genau so machen.
Das Vorgehen über den Informationsbrief an alle LWB beweist aus meiner Sicht eher das Gegenteil.
Ausserdem muss ja niemand was machen. Wer meint er wäre im Recht kann dass ja dann mit der Behörde auskarteln, nachdem die Waffen eingezogen wurden.

Im Brief steht auch explizit, dass sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Das OVG hat mit ihrem Urteil aber die Auslegung konkretisiert.
Schlüssel dürfen nicht in Behältnissen niedrigerer Widerstandsklasse aufbewahrt werden und den Schlüssel angeblich immer bei sich tragen ist unrealistisch.

Mit etwas gesundem Menschenverstand konnte man das schon immer so aus dem Gesetz lesen.
 
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Die Behörde müsste das nicht tun, sie könnte die uninformierten Kollegen auch erst bei der Kontrolle auflaufen lassen. Wollten sie tatsächlich möglichst viele LWB entwaffnen, dann würden sie es genau so machen.

Ausgangspunkt war das urteil eines Gerichts, dass hat für mich als Bürger zunächst keine Bindungswirkung. Von daher sehe ich solche Schreiben doch eher als Versuch, diese Bindungswirkung herzustellen und auf der Basis waffenrechtliche Erlaubnisse zu prüfen und ggf. zu hinterziehen.

Ob ein solches Schreiben dazu ausreicht müssen vermutlich auch die Gerichte klären.

Mit etwas gesundem Menschenverstand konnte man das schon immer so aus dem Gesetz lesen.

Gesunder Menschenverstand und Waffenrecht ist schon irgendwie witzig...

Gesunder Menschenverstand wäre durchaus anzunehmen, dass ein Schlüssel der am Mann getragen wird sicher verwahrt ist, da ist eher der Fall "beim Schlafen" konstruiert, insbesondere in Haushalten in denen es eh nur Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis gibt. Gesunder Menschenverstand wäre auch, dass der Schlüssel im Bankschließfach sicher verwahrt ist und selbst offen auf meinen Schreibtisch könnte er sicher sein, wenn die Waffen z.B. an einem anderen Wohnsitz stehen.
 
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Entspricht dieser Tresor den Anforderungen? Sicherheitsstufe B würde ja für meine B Schränke ausreichend sein.
Wenn B drin ist, weil B draufsteht, ist doch alles in Ordnung (für Dich).
 
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So wie ich das ganze verstehe, ist das nicht in Ordnung.

Nach dem Gesetz muss man sich bei Neukauf eines Waffenschranks, an die neuen Normen halten.
Also mindestens Stufe 0.

Einen neuen 0er Würfel bekommt man für gut 400 Euro.
 
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1. Es ist zulässig, den Schlüssel zu verstecken („sicher verwahren“). Wird der Schlüssel von einem Einbrecher oder Unberechtigten gefunden, hat man ein Problem. Will man dieses Risiko tragen? Dann kann man so verfahren und erträgt die Konsequenzen.
2. Vor dem Urteil war die allgemeine Auffassung, dass ein Schlüsseltresor oder ein Billubaumarkt“Tresor“ ausreicht. So ein Ding habe ich auch noch. Auf YT gibt es Anleitungen, wie man das zügig knackt. Auch eine Akkuflex ist hilfreich. Und eigentlich war es doch immer schon seltsam, dass man ein Riesenbohei um die Widerstandsklassen macht, den Schlüssel aber recht marginal verwahren muss.
3. Direkt nach dem Urteil habe ich mir einen kleinen 0er Schrank mit Zahlenschloss gekauft. Da liegen alle Schlüssel drin und die KW. Ein Einbrecher, der diesen Schrank aufbrechen will, wird regelmäßig am Einbruchsort scheitern. Dass er diesen Tresor mitnimmt, bei sich zuhause aufbricht und dann wiederkommt, um Langwaffen zu stehlen, ist lebensfremd.
4. Es gab in NRW offenbar keine Weisung des IM an die Unteren Polizeibehörden/Waffenbehörden, daher kein einheitliches Schreiben.
5. Ich sehe das Schreiben der Landkreise nicht als paternalistische Gängelung, sondern als freundlich gemeinten Hinweis, was nach diesem Urteil zu tun ist, um eigenen Ärger zu vermeiden.
6. Zu sicheren Zahlencodes gab es schon Rechtsprechung. Die Beispiele sind genannt.
7. Warum regt sich hier niemand über Nancys neueste Überlegungen zum WaffG auf? Da steckt mehr Musik drin.
 
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Entspricht dieser Tresor den Anforderungen? Sicherheitsstufe B würde ja für meine B Schränke ausreichend sein.
Deine B-Schränke haben bestimmt Bestandsschutz, der neu angeschaffte "Würfel" aber nicht.

Frag Deinen Sachbearbeiter und lass Dir sein OK schriftlich geben. Allerdings glaube ich nicht an einen positiven Bescheid.
 
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Weil ich ahnte, was mal kommen würde, habe ich bereits 2018 oder 2019 für meinen B-Schrankschlüssel einen 0er Würfel mit Zahlenschloss gekauft und fest auf dem B-Schrank verschraubt. Damit wäre ich eigentlich zukunftssicher gewesen. War ich ja auch, für eine Weile. Weil aber das bessere der Feind des guten ist, war mir das nicht genug, weshalb ich mir einen angepriesenen Umbausatz auf Elektronikschloss für meinen B-Schrank kaufte und problemlos einbaute. War wirklich simpel und für einen Handwerker mit Ausrüstung eine Lachnummer.

Stimmen kamen auf (auch hier im Forum) und flüsterten mir ins Ohr, dass dies ein Fehler war und mein B-Schrank dadurch seine Zertifizierung verloren habe. Ich kommunizierte mit meiner Waffenbehörde, die mir versicherte, mein Umbau sei völlig in Ordnung und steigere die Sicherheit. Ich solle den Umbau dokumentieren und übermitteln, man wolle sich dazu zurückmelden. Das war im Spätsommer 2023. Nun, etwa 6 Monate später, weiß ich, warum die Rückmeldung bis heute ausblieb.

Mein vorauseilender Gehorsam war ok und gerechtfertigt. Mein Perfektionismus, der mir im Beruf einen soliden Stand verschafft, kostet mich nun, in dieser Angelegenheit, eine vermeidbar gewesene, nicht unerhebliche Summe meines hart erarbeiteten Lohnes. Verdammter Mist! :mad:

Warum, zum Teufel, muss ich immer alles überbessern? Diese Frage mag sich so mancher hier im Forum stellen. Ich sage euch, Ihr gesetzestreuen und sicherheitsliebenden Jäger und Sportschützen mit Verantwortungsbewusstsein: Ihr seid nicht allein, denn ich war und bin genauso blöd wie Ihr. Weniger ist manchmal mehr. Hätte ich doch, ...egal, jetzt wird mir ein neuer Schrank geliefert und alles ist gut. Wirklich alles? Die Geschichte geht ganz sicher weiter........
 
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Hier eine Möglichkeit für, äh, Schlüssel…

€ 609,00 für einen Schlüsseltresor bei dem ich jedes Mal, wenn ich jagen gehen will, ans Bett muss, um dann zum Waffenschrank zu rennen, die Waffe raus nehmen, abschließen und wieder ans Bett, usw.? Danke. nein. Das geht einfacher und günstiger mit einem Würfel auf dem Waffenschrank.
 
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€ 609,00 für einen Schlüsseltresor bei dem ich jedes Mal, wenn ich jagen gehen will, ans Bett muss, um dann zum Waffenschrank zu rennen, die Waffe raus nehmen, abschließen und wieder ans Bett, usw.? Danke. nein. Das geht einfacher und günstiger mit einem Würfel auf dem Waffenschrank.
Du hast nicht verstanden an welches Klientel der LWB sich das Angebot richtet.
 
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Entspricht dieser Tresor den Anforderungen? Sicherheitsstufe B würde ja für meine B Schränke ausreichend sein.
Ich würde meinen, der ist in deinem Fall zur Schlüsselaufbewahrung in Ordnung. Du darfst nur keine Waffen drin lagern.
 
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