Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Also, ich habe das mal meine Sachbearbeiterin auf der Behörde gefragt. Ich will die Notschlüssel für den 1-er Schrank mit Zahlenschloß schlicht und ergreifend vernichten und dies rechtssicher dokumentieren. Die Antwort war, sie warten selbst noch auf weitere Infos und Rechtssprechungen zu dem Therma, und dass die Infos wenn vorhanden bekannt gemacht werden. Das war im November 23.
Ich tue jetz erstmal gar nix und warte ab, was kommt.
Bitte nicht vernichten. Kleb ihn doch einfach in den Tresor. Irgendwann verkaufst du das Teil Mal, oder der Tresor geht ohne Inhalt an nicht berechtigte Kinder und die freuen sich dann über einen Schlüssel.

Dieses ganze Schlüssel-Drama ist irgendwie komplett am Leben vorbei. Der kleine 30€ Minitresor auf dem eigentlichen Schrank ist natürlich Quatsch, aber wenn man beispielsweise den Schlüssel unsichtbar im Rahmen vom Esstisch einbaut, und dieser komplett zerlegt werden müsste um ihn da raus zu holen, ja wer soll den denn finden?
 
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19 Jan 2014
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Hallo,
einfach peinlich. Jeder Kriminelle holt sich die Waffen über die offenen Grenzen, in der Tageschau sieht man freundliche junge Männer mit Pistolen in Berlin in die Luft ballern und wir dürfen nicht mehr davon ausgehen, dass unsere Schlafzimmer ein sicherer Ort sind …
Schilda in Regenbogenfarben ;-(
Peter
 
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26 Jul 2015
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Ja, leider ist das so!
Aber das so zu beschreiben im Beisein der kontrollierenden Behördenmitarbeiter kann schlimme Folgen haben!
Ich denke mal, die könnten es so auslegen, dass, wenn Du die Zahlenkombination vergessen solltest Du auch nicht mehr die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt, weil:
Du könntest auch vergessen Dein Gewehr zu entladen
Du könntest Dein Gewehr auf dem Hochsitz vergessen
Du könntest vergessen Deinen Schrank abzuschließen
USW.
Immer daran denken Wir leben im besten Land der Erde!
D.T.
Den Teufel werde ich tun und mit den Beamten über meine Präferenzen zur Zahlenkombi sprechen.
 
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Falls man sich doch die Zahlenkombination notieren möchte, muss der Zettel in einer "nicht zugreifbaren Weise" sicher verwahrt werden. Was heisst das? Irgendwann kommt dann wahrscheinlich ein Gerichtsurteil, dass ein solcher Notizzettel in einem Tresor mit der gleichen Sicherheitsstufe aufbewahrt werden muss. Aber wo kann ich dann dessen Code aufschreiben und lagern?
 
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17 Okt 2023
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Hier das Merkblatt, wohne nicht in NRW, aber habs über den VdB Newsletter bekommen.

Für mich interessant:
- explizit wird darauf hingewiesen, dass eine Schlossnachrüstung/Tausch nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen darf, ansonsten ist das Behältnis Schrott.
- willkürliche Hinweise zur Zahlenkombination, die weiterer Behördenwillkür Tür und Tor öffnen:
"Es ist zu vermeiden, dass der Zahlencode leichthin erraten oder „schnell“ ausprobiert werden kann." Was ist leichthin zu erraten? In welchem Zeitraum ist "schnell" ausprobiert?
Im nächsten Schritt wird dann das Zahlenschloss für unsicher erklärt, weil man den Code ja erraten kann...
 

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Ich denke wir müssen uns damit abfinden, dass der Schlüssel ein Auslaufmodell ist.
Die Kombi des Zahlenschloss ist im Kopf gespeichert, sonst nirgendwo, fertig.
Der diesbezügliche Passus im Brief ist einfach übergriffig.
 
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Niemand kennt meinen Zahlencode. Ich muss meinen Code der Behörde nicht verraten und ich muss auch kein Feldbett bereitstellen und zum fleißigen Probieren einladen.
 
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Hab gerade beim Einkauf einen Jagdfreund getroffen, der auch als Sportschütze im Verein aktiv ist. Man rechnet dort mit der Aufgabe vieler der weniger aktiven Schützen, weil denen die Investition in einen neuen Schrank zuviel ist. Ich habe mich gleich mal dort angemeldet, denn diese Vereine muss man unterstützen. Gleichzeitig ist dieser Schießstand ja auch die Schießstätte für unsere KJS.
 
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Sobald ich den Brief vom Amt bekomme werde ich das durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
Sehe das so wie # 43
Leider ganz dünnes Eis, zumindest bis zu einer endgültigen Klärung. Hilft nicht wirklich, wenn Dir in drei Jahren jemand bestätigt im Recht gewesen zu sein. Bis dahin ist aber erst mal alles vorbei.
Ich kann mich seit längerem bei Gesetzgebern und Rechtssprechung in Bezug auf legalen Waffenbesitz des Eindrucks nicht erwehren, dass es nicht um tatsächlich erhöhte Sicherheit der Menschen in unserem Land geht,sondern darum, einen Grund zu finden, um möglichst viele legale Waffen aus Privathand zu entfernen.
Das wird wohl so sein, ändert aber nichts daran an der momentanen Situation.
Es hat sich bislang NICHTS geändert. Der Schlüssel muss "sicher" verwahrt werden. Das war vor 50 Jahren so und ist auch heute noch gültig. Niemand hat bislang das Attribut SICHER im Zusammenhang mit der Schlüsselaufbewahrung definiert, außer die Tresorhersteller.
Also, immer ruhig und tief durch die Hose atmen und abwarten was die Gesetzgebung Neues auf den Weg bringt.
Das Gericht in Münster hat klare Vorgaben gemacht. Da es sich OVG Urteil handelt, dürfte daran vieles "fest gemacht werden".
Nein, ich muss keinem Mitteilen, wo ich den Schlüssel aufbewahre… Krux ist halt… ihn darf niemand finden! Also auch nicht im Beisein der Kontrolleure den Schlüssel holen. Die bleiben draußen vor der Türe stehen, alle Fensterläden geschlossen, damit auch keiner reinschauen kann…. Dann bereitet man den Schrank und die Kontrolle vor. So in 15 Minuten können sie dann kommen…
Sehr steile These. Die werden sicher nicht warten, bis Du alles vorbereitet hast und im Verlauf der Überprüfung sicherlich fragen wie Dein Schlüssel aufbewahrt wird. Ob Du das beantwortest ist Deine Sache, aber die Konsequenzen halt ebenfalls.

wipi
 
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Das Gericht in Münster hat klare Vorgaben gemacht. Da es sich OVG Urteil handelt, dürfte daran vieles "fest gemacht werden".

wipi
"Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Behältnissen, die mittels Schlüssel zu verschließen sind, ist gesetzlich zulässig. Konkretere gesetzliche Vorgaben, wie der Schlüssel zu einem solchen Behältnis aufzubewahren ist, fehlen jedoch, obwohl es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann."



Klare Vorgaben sehen für mich anders aus.
 
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Dann bitte den Kopf über Nacht in einen 0er Schrank
:ROFLMAO:Wenn ich daran denke, was meine Freundin nach einer Schicht in der Notaufnahme beim Schlafen alles verarbeitet und manchmal fleissig vor sich hin brabbelt, ein Glück dass sie solche Zahlencode-Sorgen nicht haben muss. Sonst müsste sie sich einen Waffenraum mit Bett einrichten und sich dort selbst einschließen;).
 
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Denkt Ihr bitte bei der Nutzung der Zahlenschlösser daran, auch *alle* Felder der Folientastatur gleichmäßig abzunutzen? Sonst reduziert sich nämlich bei Erkennen der genutzten Tastaturfelder die Anzahl von möglichen Kombinationen vermutlich dramatisch. Dieser Hinweis fehlt auch noch im amtlichen Informationsschreiben.

(... "am Kopf kratz"... )

Für VividRacoon: Das war Sarkasmus.
 
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