Mit welchem Schlüssel schließt du denn den Schlüssel im Tresor zu?Wenn ich den Schlüssel in den Schrank einschließe wäre es doch auch ok? Man hätte zwar ein Problem wenn man ihn denn mal bräuchte, aber wäre fürs erste raus?
Mit welchem Schlüssel schließt du denn den Schlüssel im Tresor zu?Wenn ich den Schlüssel in den Schrank einschließe wäre es doch auch ok? Man hätte zwar ein Problem wenn man ihn denn mal bräuchte, aber wäre fürs erste raus?
Verrate ich dann nicht das Versteck, wenn ich die Schlüsselaufbewahrung "nachweisen" soll? Alles führt irgendwie immer wieder zu einem kleinen Tresor mit ZahlenschlossMuss dann nicht zwingend vor Ort geklärt werden, sondern wird einfach postalisch erledigt. Ohne Nachweis der Schlüsselaufbewahrung wird einfach ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und dann hat man den Salat.
Ich kenne persönlich zwei Personen, denen die waffenrechtlich Erlaubnis entzogen wurde/werden soll. Bei denen ist nie ein Mitarbeiter vor Ort zu Hause gewesen.
wipi
Dessen Kombination zur Überprüfung nicht verraten werden darf, aber die so sicher sein muss, daß sie den gesetzlichen Anforderungen (welchen genau, wo definiert?) genügt.Alles führt irgendwie immer wieder zu einem kleinen Tresor mit Zahlenschloss
Ich habe mir ja schon so etwas gedacht. Die Verschärfung durch ein Gericht wird von einer Behörde nochmals verschärft.Also die Waffenbehörde Lippe sieht es so, dass der Schlüssel in einem 0 oder 1er Behältnis aufbewahrt werden muss, sofern diese neu angeschafft wird. Auch, wenn die Waffen in einem A oder B Bestandsschutz Schrank liegen:
Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes
Für Waffenbesitzer gilt es nun den Schlüssel zum Waffenschrank in einem weiteren Waffenschrank zu verwahren.lippe.polizei.nrw
Los geht's !Hier ist ja eindeutig der LJV NRW gefragt. Die Mitglieder - die betroffen sind - sollten sich mal hinsetzen und denen eine Email schreiben.
Done. Warten wir mal ab.
Es wird gefühlt von Stunde zu Stunde verrückter was in den Amtsstuben ausgeheckt wirdAlso die Waffenbehörde Lippe sieht es so, dass der Schlüssel in einem 0 oder 1er Behältnis aufbewahrt werden muss, sofern diese neu angeschafft wird. Auch, wenn die Waffen in einem A oder B Bestandsschutz Schrank liegen:
Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes
Für Waffenbesitzer gilt es nun den Schlüssel zum Waffenschrank in einem weiteren Waffenschrank zu verwahren.lippe.polizei.nrw
Der LJV hat sich zu dem Thema klar geäußert. Im RWJ (10 und 11/23) auf den Hegeringvorstandklausuren und auf der Webseite.Ich habe mir ja schon so etwas gedacht. Die Verschärfung durch ein Gericht wird von einer Behörde nochmals verschärft.
Kann man mögen, muss man aber nicht.
Hier ist ja eindeutig der LJV NRW gefragt. Die Mitglieder - die betroffen sind - sollten sich mal hinsetzen und denen eine Email schreiben.
Hier kann jeder gerne die Waffenbehörden herausfordern (dort arbeiten Mitarbeiter im Saatsdienst. Die werden alles machen, aber nicht gegen eine vom höchsten Landesverwaltungsgericht getroffene Entscheidung vorgehe oder diese negieren) und im Klageweg mehrere Jahre unbewaffnet versuchen das Recht in die richtige Richtung zu bewegen.