Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Lobbyisten, die versuchen Einfluss auf Richter zu nehmen? Bitte nicht in unserem Staat.

Natürlich nicht auf die Richter sondern auf den Gesetzgeber und in diesem fall auch auf das Innenministerium.

Wie oben schon geschrieben, ginge es um ein für den Bürger positives Urteil eines Finanzgerichtes gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Nichtanwendungserlass des zuständigen Ministeriums. Wäre hier sicher auch möglich gewesen und natürlich könnte der Gesetzgeber das auch im Gesetz klären.

uch kann ich mir nicht vorstellen das die Aufbewahrung des Notschlüssels in einem Bankschliessfach (welche manche Behörden für unzulässig halten) grundsätzlich unzulässig ist.

Das halte ich fast noch für den größten Quatsch an der Sache, aus den von Dir genannten Gründen. Und auch wenn einige hier anderer Meinung sind, sehr ich durchaus gute Gründe um den Tresorschlüssel im Schließfach aufzubewahren.
 
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Wenn mir was passiert kommt meine Frau mit dem Erbschein an das Schließfach. Und kann den ganzen Kram inkl. Schrank verkaufen, verschenken, verschrotten was auch immer.
Die Einstellung mancher, nach mir die Sintflut, kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann verstehen das man sich ungern mit der eigenen Endlichkeit auseinander setzt.
Aber ich will nicht das meine Hinterbliebenen mehr Ärger als nötig haben.
Sollte meine Behörde das anders sehen kommt der Notschlüssel in der Schrank für den er bestimmt ist und gut.
Meine Frau kennt das Geburtsdatum meines Opas........meine Söhne nicht, und sie würden damit auch nichts verbinden. ;)
 
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Aber was macht das für einen Unterschied?
Wenn nach Norm zertifiziert ist es zulässig, je nachdem wo der Notschlüssel aufbewahrt wird.
Der Unterschied besteht darin, daß es jetzt Schrankkäufer gibt, die dringend eine Kiste brauchen und sich den Schlüssel als Sicherheit gegen eine ausfallende Elektrik wünschen.
 
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Der Unterschied besteht darin, daß es jetzt Schrankkäufer gibt, die dringend eine Kiste brauchen und sich den Schlüssel als Sicherheit gegen eine ausfallende Elektrik wünschen.

Hatte auch mal ein spinnendes Elektronikschloss… das einzige, was mich genervt hat, dass ich hin und wieder mal 15, 30 oder 60 Minuten warten musste, bis das Scheißding wieder auf ging…. Wäre er beim öffnen komplett Schrott gewesen, hätte mich nicht gejuckt. Aber so dramatisch hat sich das vom Tressorhersteller nicht angehört. Ok, das neue Schloss war auch nicht billig.
 
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... bei mir im Büro steht ein Tresorchen, das kein Mensch mehr absperrt.
Das E-Schloss zickt und daher wird die Türe nur noch ins Schloss gedrückt.
Waffen sind da keine drin, sondern irgendwelcher anderer wichtiger Plunder.
 
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Das Beste an so einem Urteil ist doch, dass dafür ja kein Politiker etwas kann und somit natürlich auch keinerlei Verantwortung für diese Verschärfung tragen muss. Eine Änderung oder Ergänzung der Gesetzte bzw. deren Verwaltungsvorschriften in unserem Sinne wäre ja auch viel zu aufwändig...:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 
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Kurz nach dem berüchtigten Urteil hat Herr Teppe auf Youtube zusammen mit dem Fachjuristen (name ist mir gerade entfallen) erläutert. Das Video ist ja landläufig bekannt. https://www.youtube.com/watch?v=vF4Mf_PgHoo

Ich bin einerseits über die Auslegung der Polizei NRW und andererseits den Aussagen der Juristen irritiert. Ich habe es so verstanden, dass ein Schlüssel der in einem Sicherheitsbehältnis verwahrt wird, dann muss das Sicherheitsbehältnis 1:1 der Stufe des Schrankes entsprechen. Wenn der Schlüssel versteckt wird, dann ist ein versteckter Schlüssel genauso sicher aufgehoben. Die Polizei NRW setzt jetzt die generelle Unterbringung in einem Sicherheitsbehältnis vorraus.

Ist der gut versteckte Schlüssel damit nicht mehr sicher? Ich kann ja verstehen, dass ein Schlüssel der im gleich Raum gelagert wird, wo der Waffenschrank steht, in einem mind. gleichwertigen Sicherheitsbehältnis verwahrt wird. Aber ein gut versteckter Schlüssel im Gebäude oder ggf. so außerhalb des Gebäudes ist jetzt auch nicht mehr sicher?

In dem weiter oben veröffentlichten Schreiben wird auf §36 Abs. 5 WaffG verwiesen.
Da steht:

(5) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1.
Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,
2.
die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,
3.
die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden.


Fehlt hier nicht die Ermächtigung?

Wenn man die Auslegung der Polizei NRW jetzt als gesetzt annimmt, was macht man dann mit dem Notschlüssel für den Zahlensafe? Jetzt wird es richtig lebensfremd, oder?

In dem §13 AwffG wird die Aufbewahrung in Behältnissen aktueller Sicherheitsstufe 0 bzw. 1 besprochen. Was ist mit den alten Schränken A / B?
 
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19 Sep 2023
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.

Ist der gut versteckte Schlüssel damit nicht mehr sicher?



Wenn man die Auslegung der Polizei NRW jetzt als gesetzt annimmt, was macht man dann mit dem Notschlüssel für den Zahlensafe? Jetzt wird es richtig lebensfremd, oder?
Das Problem ist, dass „gut versteckt“ eben nicht zertifiziert ist. So wird es viele Diskussionen geben, wo jeder einzelen behauptet, seiner sei doch gut versteckt.

Wir haben mal den ganzen Vormittag einen Tresorschlüssel gesucht, den die Kollegin kurz vor acht verlegt hatte. Nachdem er bis mittags nicht aufgetaucht war, wurde der Notschlüssel angefordert. Dann fanden wir ihn… die Kollegin hatte sich morgens Müsli gemacht. Dabei ist der Schlüssel irgendwie bei den Löffeln in der Besteckschublade gelandet 😂 … trotzdem würde wohl nieman die Besteckschublade als sicheres Versteck ansehen….

Für Notschlüssel, und auch für erstatzschlüssel, wird das Thema demnächst sicher aufgegriffen… weiter gedacht, müssten Schlüssel und Ersatzschlüssel im selben Behältnis, den anforderungen entsprechend, aufbewahrt werden. Was den Sinn des Ersatzschlüssels natürlich ins lächerliche zieht.

Behaupten, man habe den Ersatzschlüssel verloren, wird auch nicht funktionieren, da er ja jeder zeit von unberechtigten gefunden werden könnte („das Haus verliert nichts…“). Es sei denn, man kann die sachgerechte Vernichtung nachweisen.
 
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Naja, da hat halt jemand gemerkt, dass sein Schuss nach hinten losgeht und gleich nachgeladen…. Dass jemand seine „unbekanntes und sicheres Versteck“ offen legen muss… also, Bild und Rechnung an seinen SB schicken, danach den kleinen Schlüsselteessor wieder (14Tage Rückgaberecht) zurückschicken… wo ich meinen Schlüsseltressor versteckt haben, muss ich ja „noch“ nicht offenlegen.
 
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Zum Thema sicheres Schloss:

Einfach einen Microchip unter die Haut und fertig !
Da mußt Du uns keine Katzenklappe verlinken, ein Rfid Tresorschloss ist längst auf dem Markt.
Ob das allerdings noch Sinn macht, wo doch aus dem Brief hervorgeht, daß es nicht realistisch ist, zu behaupten, man hätte den Schlüssen (in diesem Fall den implantierten Rfid-chip) immer am Mann...
So eine Katzenklappe taugt übrigens nicht. Da schleppt einem die Katze ihr Spielzeug ins Haus und einiges davon ist noch mobil.
 
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Da mußt Du uns keine Katzenklappe verlinken, ein Rfid Tresorschloss ist längst auf dem Markt.

Und wo wird die RFID-Karte, das Armband oder der Schlüsselanhänger gesetzeskonform verwahrt? Sogar der Werbefilm auf der von Dir verlinkten Aubieterseite ist nach der aktuellen Lage völliger Blödsinn.


Sinn macht so etwas nur, wenn der Chip unsichtbar am Handgelenk (unter der Haut) steckt Die Katzenklappe sollte nur das Funktionsprinzip verdeutlichen
 
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Natürlich unter die Haut. Hängt doch nicht am Chip, die sind genormt.
 

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