<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Murmel Michi:
Schaut einmal: ....
öffentliche Bekanntmachung
Lustig, lustig!
Michi<HR></BLOCKQUOTE>ich möchte da schon noch meinen Senf dazu geben:
1= Gründe:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Aufgrund von Vorfällen mit dem Braunbären .... besteht zum Schutz der Bevölkerung die Notwendigkeit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist dieser in der Nacht ... in einen umschlossenen Hühnerstall eingedrungen.....<HR></BLOCKQUOTE>
(lebt jetzt die Bevölkerung im Hühnerstall oder dient die Schuss- und Fangerlaubnis zum Schutz der Hühner).
2.=
Widerspruchsbelehrung
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Das beantwortet uns die einschlägige Bestimmung:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>§_42 VwGO
(Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) .... begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt ...in seinen Rechten verletzt zu sein.
<HR></BLOCKQUOTE>
... in seinen Rechten verletzt ist ....
also der Bär
- ob der sich grade in Österreich einen Anwalt sucht
[ 24. Mai 2006: Beitrag editiert von: Erich ]
Schaut einmal: ....
öffentliche Bekanntmachung
Lustig, lustig!
Michi<HR></BLOCKQUOTE>ich möchte da schon noch meinen Senf dazu geben:
1= Gründe:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Aufgrund von Vorfällen mit dem Braunbären .... besteht zum Schutz der Bevölkerung die Notwendigkeit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist dieser in der Nacht ... in einen umschlossenen Hühnerstall eingedrungen.....<HR></BLOCKQUOTE>
(lebt jetzt die Bevölkerung im Hühnerstall oder dient die Schuss- und Fangerlaubnis zum Schutz der Hühner).
2.=
Widerspruchsbelehrung
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Wer kann Widerspruch oder Klage erheben?Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben....können Sie Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München ... erheben ...
Das beantwortet uns die einschlägige Bestimmung:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>§_42 VwGO
(Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) .... begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt ...in seinen Rechten verletzt zu sein.
<HR></BLOCKQUOTE>
... in seinen Rechten verletzt ist ....
also der Bär
- ob der sich grade in Österreich einen Anwalt sucht
[ 24. Mai 2006: Beitrag editiert von: Erich ]