A
anonym
Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Murmel Michi:
Schaut einmal: Was ist ein geeigneter
Jagdausübungsberechtigter?????? Braucht
der eine Brauchbarkeitsrpüfung?????? Muss
er vorher eine Bärenschleppe mit Apport
gearbeitet haben????
öffentliche Bekanntmachung
Lustig, lustig!
Michi<HR></BLOCKQUOTE>
Ja, jetzt habts den Salat!
Das is ja nur eine Berechtigung und kein Auftrag und dazu noch so unbestimmt, dass zuerst einmal ausjudiziert werden müsste wie sich der Kreis der Normadressaten nun wirklich definiert.
Diese "Allgemeinverfügung" gilt klarerweise nur für den Wirkungsbereich der Regierung von Oberbayern, was, nehme ich an, wohl Oberbayern is. Aber wer nun mit "Jagdausübungsberechtigte" gemeint ist, bleibt wohl offen. Auch die Niederbayrischen, Berliner, Tiroler? Da wir im Natuschutzrecht und nicht im Jagdrecht sind und es die Behörde unterlassen hat den Zusatz Jagdausübungsberechtigte "im Regierungsbezirk Oberbayern" anzufügen, haben wohl auch zumindest die Niederenbayern die Bärenoption.
Der Normgeber will aber den wie auch immer umrissenen Normadressatenkreis der JAÜB weiter einschränken, nämlich auf die "geeigneten", ohne diese näher zu definieren. Ob nun unter "geeignet" wie in Bajuvaria üblich die Mitgliedschaft bei der CSU gemeint ist oder in diesem Fall doch Bärenjagderfahrung bleibt vorerst einmal offen, wobei ich davon ausgehe, dass für die Berechtigung fast nur der Vocke in Frage kommt, denn der is bei der CSU, Landesjägermeister und sicher auch jagdausübungsberechtigt in Bayern und hat sogar schon Bärenfelle verteilt, bevor diesselben erlegt waren.. Aber anscheinend will der Vocke diesen Bären nicht umschiessen, womit ich an Stoibis Stelle den Vocke nicht berechtigen, sondern direkt beauftragen würde.
Schaut einmal: Was ist ein geeigneter
Jagdausübungsberechtigter?????? Braucht
der eine Brauchbarkeitsrpüfung?????? Muss
er vorher eine Bärenschleppe mit Apport
gearbeitet haben????
öffentliche Bekanntmachung
Lustig, lustig!
Michi<HR></BLOCKQUOTE>
Ja, jetzt habts den Salat!
Das is ja nur eine Berechtigung und kein Auftrag und dazu noch so unbestimmt, dass zuerst einmal ausjudiziert werden müsste wie sich der Kreis der Normadressaten nun wirklich definiert.
Diese "Allgemeinverfügung" gilt klarerweise nur für den Wirkungsbereich der Regierung von Oberbayern, was, nehme ich an, wohl Oberbayern is. Aber wer nun mit "Jagdausübungsberechtigte" gemeint ist, bleibt wohl offen. Auch die Niederbayrischen, Berliner, Tiroler? Da wir im Natuschutzrecht und nicht im Jagdrecht sind und es die Behörde unterlassen hat den Zusatz Jagdausübungsberechtigte "im Regierungsbezirk Oberbayern" anzufügen, haben wohl auch zumindest die Niederenbayern die Bärenoption.
Der Normgeber will aber den wie auch immer umrissenen Normadressatenkreis der JAÜB weiter einschränken, nämlich auf die "geeigneten", ohne diese näher zu definieren. Ob nun unter "geeignet" wie in Bajuvaria üblich die Mitgliedschaft bei der CSU gemeint ist oder in diesem Fall doch Bärenjagderfahrung bleibt vorerst einmal offen, wobei ich davon ausgehe, dass für die Berechtigung fast nur der Vocke in Frage kommt, denn der is bei der CSU, Landesjägermeister und sicher auch jagdausübungsberechtigt in Bayern und hat sogar schon Bärenfelle verteilt, bevor diesselben erlegt waren.. Aber anscheinend will der Vocke diesen Bären nicht umschiessen, womit ich an Stoibis Stelle den Vocke nicht berechtigen, sondern direkt beauftragen würde.