Da könnten Ansprüche gegen den Hundeführer und auch gegen den Jagdleiter bzw. Pächter (als Veranstalter) entstehen. Denn als Hund ohne geprüfte Brauchbarkeit, hätte er möglicherweise nicht an der Drück- bzw. Treibjagd teilnehmen dürfen, wenn eine entsprechende Brauchbarkeit gefordert ist.
Hinzu kommen Tierschutzrechtliche Aspekte. Darf ein ungeprüfter bzw. nicht brauchbarer Jagdhund (Prüfung nicht bestanden oder gar nicht erst absolviert) Wild im Rahmen einer o.g. Jagd auf die Läufe verhelfen, hinterherlaufen, binden und ggf. abtun?
Es ist aber immer so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und zum Glück habe ich bisher nur Jagden erlebt, wo dahingehend keine Unfälle, ausser mal Raufereien der Hunde untereinander, geschehen sind.