Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Dann bist Du falsch informiert. Mit einer VGP, Vor- oder Hauptprüfung kommst Du ziemlich sicher durch, wenn auch mit Einschränkungen, aber sonst sollte man in die jeweilige BPO des Landes schauen. Oder man pfeift einfach drauf.
Welche Einschränkungen siehst Du bei VGP, GP, HP oder VP?
 
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Welche Einschränkungen siehst Du bei VGP, GP, HP oder VP?
Kuck in die BPOen der Länder, Vereine und Verbände. Mit VP oder HP bist Du bei Schweissarbeit dabei, bei Wasser und Apport wird es eng. Wo Prüfungen für die Arbeit vor dem Schuss gefragt sind, kommst Du mit VP und HP auch nicht weit. VGP ist der Joker bei den Vorstehern aber bzgl. Stöbern muss man auch da nachlesen.

Aber nochmal, es sind 16 Länder und mindestens 20 Regelungen. Selbst benachbarte Länder erkennen die BPOen nicht ohne Weiteres gegenseitig an. Meist ist die Auffangklausel, "wenn der Pürfungsumfang der eigenen Prüfung vollumfänglich, überwiegend, im Wesentlichen etc. entspricht" drin.
 
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Wer führt einen Hund mit VP/HP bei der Wasserarbeit oder sonstiger Arbeit vor dem Schuss?????
Unfug, was Du da von Dir gibst!
Und der VGP - Hund ist dann auch nicht für die Bauarbeit brauchbar!
 
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Aber das gerade nicht! Für das Zuchtgeschehen sind die ANLAGENprüfungen relevant, nicht irgendwelche Leistungsprüfungen (auf welchem Niveau auch immer)!
Ich hätte meine Ironie im Kontext der Prüfungstouristen deutlicher kennzeichnen sollen ;)

@Obelix Meine Antwort auf deine Aussage war nicht ernst gemeint, eher eine kleine Spitze.
 
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Da könnten Ansprüche gegen den Hundeführer und auch gegen den Jagdleiter bzw. Pächter (als Veranstalter) entstehen. Denn als Hund ohne geprüfte Brauchbarkeit, hätte er möglicherweise nicht an der Drück- bzw. Treibjagd teilnehmen dürfen, wenn eine entsprechende Brauchbarkeit gefordert ist.
Hinzu kommen Tierschutzrechtliche Aspekte. Darf ein ungeprüfter bzw. nicht brauchbarer Jagdhund (Prüfung nicht bestanden oder gar nicht erst absolviert) Wild im Rahmen einer o.g. Jagd auf die Läufe verhelfen, hinterherlaufen, binden und ggf. abtun?

Es ist aber immer so: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und zum Glück habe ich bisher nur Jagden erlebt, wo dahingehend keine Unfälle, ausser mal Raufereien der Hunde untereinander, geschehen sind.
Das ist eben die Frage... wenn die Jagdhaftpflicht des HF nach einem Unfall leistet und ggü. dem HF nicht in Regress geht, wird sich das meiste wohl im Sande verlaufen?

Ob es Auswirkungen auf den JS hat, weiß ich aber eben nicht.
Wieviel auf die großspurigen Aussagen der Versicherer im Leistungsfall zu geben ist, dass eine phänotypische Übereinstimmung ausreicht, allerdings auch nicht.

Auf den DJ-Einladungen stehen je nach BL auch ganz unterschiedliche Anforderungen an die teilnehmenden Hunde. Ich selbst schreibe zwar immer "ausschließlich geprüfte Hunde", habe das aber ehrlicherweise nie überprüft und mir auch nur von einem Hund ein Prüfungszeugnis zeigen lassen.
 
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Wir sind doch 100%ig harmonisiert. Jeder kann machen was er will und dabei machen alle mit. Das ist Harmonie, aber einige stört das ja.

Und was den Rest von Deutschalnd angeht, ich würde mich nicht gegen eine Übernahme der bayerischen Verhältnisse in den anderen Ländern wehren. Umgekehrt würde ich das nach Kräften tun.
tja, am Besten wir geben die Bayern ab… geht geschlossen an Österreich..
 

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