Schaut so ausGeht der ganze Zirkus nur darum, daß der Teckel sich uneingeschränkt brauchbar nennen kann?
Schaut so ausGeht der ganze Zirkus nur darum, daß der Teckel sich uneingeschränkt brauchbar nennen kann?
Naja ich hatte nur fünf Dachsbracken in meinem Leben. Alle gingen ins Wasser und apportierten. In der früheren Prüfungsordnung des Ost-Dachsbrackenvereins war das Wasser Pflicht. Und das war auch gut so. Leider wurden die Ossis dann von den Wessis bei der Vereinszusammenführung überstimmt. Ich habe das sehr bedauert.
Die Artikel zur Brauchbarkeitsprüfung in Bayern sind nach wie vor bei Wild und Hund sowie Pirsch abrufbar. Es gibt keine Zusätze, dass die Artikel korrigiert worden wären.
Der Teckel apportiert keinen 8 kg Fuchs, aber er zieht ihn, ganz aus eigenem Antrieb. Die wesentlich leichtere Ente bringt er, ob lebend oder tot, hingegen zuverlässig, sofern man ihn wegen der Strömung ins Wasser lässt.Nur leider funktioniert dieses System halt nicht bei der noch lebenden Ente...
Es geht BJV und JGHV darum eine Prüfungsordnung als staatliche Prüfungsordnung zu installieren, die nicht die Anforderungen erfüllt, die man heutzutage an eine staatliche Prüfungsordnung für die Brauchbarkeit von Jagdhunden stellen muss.Geht der ganze Zirkus nur darum, daß der Teckel sich uneingeschränkt brauchbar nennen kann?
Der Teckel apportiert keinen 8 kg Fuchs, aber er zieht ihn, ganz aus eigenem Antrieb. Die wesentlich leichtere Ente bringt er, ob lebend oder tot, hingegen zuverlässig, sofern man ihn wegen der Strömung ins Wasser lässt.
Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass sich ein raubwildscharfer Teckel, der den adulten lebenden Fuchs packt und abtut, sich vor einer Ente einkotet. Das passiert einem Retriever und einen DD viel eher (bzgl. dem DD habe ich es beobachtet). Der Retriever saß vor dem angeschossenen Jungfuchs und hat ihn verbellt. Der Teckel hat ihn gebracht.
Ich weiß nicht, ob Du Deinen Hund in jedes Wasser schickst. Falls ja halte ich es für verantwortungslos und nicht weidgerecht. Ich tue das nicht, die mit mir jagenden Führer von Vorstehhunden auch nicht."sofern"
Welche Anforderungen fehlen denn, die eine "staatliche BPO" haben muß?Es geht BJV und JGHV darum eine Prüfungsordnung als staatliche Prüfungsordnung zu installieren, die nicht die Anforderungen erfüllt, die man heutzutage an eine staatliche Prüfungsordnung für die Brauchbarkeit von Jagdhunden stellen muss.
Zu oberst Neutralität und Offenheit.Welche Anforderungen fehlen denn, die eine "staatliche BPO" haben muß?
Wo ist denn die QBPO parteiisch oder wen schließt sie aus?Zu oberst Neutralität und Offenheit.
JGHV-Richter können nicht unparteiisch sein, sie sind dem JGHV verpflichtet. Die QBPO enthält Zugangsvoraussetzungen, das darf nicht sein. Es sind in der QBPO nicht alle Fächer für alle Hunde zugänglich und alle Hunde meint alle Hunde also auch Laika, Pudel, Schäferhund usw. Arbeiten vor dem Schuss gehören nicht in eine BP.Wo ist denn die QBPO parteiisch oder wen schließt sie aus?
JGHV-Richter können nicht unparteiisch sein, sie sind dem JGHV verpflichtet. Die QBPO enthält Zugangsvoraussetzungen, das darf nicht sein. Es sind in der QBPO nicht alle Fächer für alle Hunde zugänglich und alle Hunde meint alle Hunde also auch Laika, Pudel, Schäferhund usw. Arbeiten vor dem Schuss gehören nicht in eine BP.
Richtergremien sind durch staatliche Prüfungskommissionen zu ersetzen, mit Prüfern und behördlicher Aufsichtsperson. Die Prüfungen sind von und vor einer Behörde abzunehmen, also nicht von BJV oder JGHV. Zugehörigkeit zu einer privaten Organisation kann nicht Zulassungsvoraussetzung oder Qualifizierungsmerkmal sein.
Es geht um eine staatliche Prüfung und nicht eine Vereinsprüfung, die der Staat auf Wunsch in die Rechtsordnung inkorporieren soll.
Und komm bitte nicht mit anderen Bundesländern. Das ist veralteter Tinnef der unter Einflussnahme von Gruppen entstanden ist, die da ausgeschlossen gehören. Sieht man ja, was dabei rauskommt.