BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

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Naja ich hatte nur fünf Dachsbracken in meinem Leben. Alle gingen ins Wasser und apportierten. In der früheren Prüfungsordnung des Ost-Dachsbrackenvereins war das Wasser Pflicht. Und das war auch gut so. Leider wurden die Ossis dann von den Wessis bei der Vereinszusammenführung überstimmt. Ich habe das sehr bedauert.

Beide Dachsbrackenrassen sind i.d.R. wesentlich Wasser affiner als die verschiedenen hochläufigen Brackenrassen - und nicht nur bei den Ossis stand übrigens ehedem die Wasserarbeit in den POs.

Trotzdem sind weder die einen noch die anderen Dachs-/Bracken (und dasselbe gilt imho für die Terrier und die Dackels) im Durchschnitt JAGDPRAKTISCH als "brauchbar" für die Jagd auf Wasserwild einzustufen, selbst wenn sie so einen albernen Wisch vorweisen können, auf dem was anderes steht.
Und wenn @crasher in #148 zurecht darauf hinweist, dass das Apportieren von Niederwild die Dackels i.d.R. körperlich überfordert, er daher den Fuchs (und ggfs auch den Hasen) am langen Riemen sucht,dann ist das auch vollkommen okay, er kommt durch den Hund in Besitz des Stückes. Nur leider funktioniert dieses System halt nicht bei der noch lebenden Ente...
 
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Da kam ein Newsletter zur Prüfung...
Die Artikel zur Brauchbarkeitsprüfung in Bayern sind nach wie vor bei Wild und Hund sowie Pirsch abrufbar. Es gibt keine Zusätze, dass die Artikel korrigiert worden wären.

Ich weiß nicht wessen angeblich oder tatsächlich falschen Berichte das Ministerium hätte korrigieren lassen. Evtl. war es ja die Meldung die gestern in der JiB-App gekommen ist und die hier abgebildet wurde. 🤣

Einem Newsletter von BJV und JGHV werde ich keinen Glauben schenken, die haben schon zu oft alternative Wahrheiten verbreitet.

Das BJV und JGHV gerne die QBPO als einzige anerkannte Prüfung durch Verordnung in Kraft setzen lassen möchten ist längst bekannt. Es ist ein Streben nach Macht und Monopol dieser beiden Vereine. Da der Gesetzgeber aber in Art. 39 BayJG keine Möglichkeit der Subdelegation vorgesehen hat, geht das nicht. Es ging schon 1997 nicht und war damals auch nicht gewollt, wie vom Ministerium im Regensburger Verfahren erklärt. Zu dem was heute gewollt ist hat Aiwanger sich am 14.09.2024 erklärt.

Ich habe es oben schon geschrieben, der BJV erkennt die von ihm bzw. seinen Mitgliedsvereinen im Sommer/Herbst 2023 abgehaltenen Brauchbarkeitsprüfungen nicht mehr an, soweit sie nach alter BPO durchgeführt wurden. Wann merken die BJV-Mitglieder endlich mehrheitlich wie sehr sie von ihrer Verbandsführung ver@rscht werden.
 
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Nur leider funktioniert dieses System halt nicht bei der noch lebenden Ente...
Der Teckel apportiert keinen 8 kg Fuchs, aber er zieht ihn, ganz aus eigenem Antrieb. Die wesentlich leichtere Ente bringt er, ob lebend oder tot, hingegen zuverlässig, sofern man ihn wegen der Strömung ins Wasser lässt.

Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass sich ein raubwildscharfer Teckel, der den adulten lebenden Fuchs packt und abtut, sich vor einer Ente einkotet. Das passiert einem Retriever und einen DD viel eher (bzgl. dem DD habe ich es beobachtet). Der Retriever saß vor dem angeschossenen Jungfuchs und hat ihn verbellt. Der Teckel hat ihn gebracht.
 
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Geht der ganze Zirkus nur darum, daß der Teckel sich uneingeschränkt brauchbar nennen kann?
Es geht BJV und JGHV darum eine Prüfungsordnung als staatliche Prüfungsordnung zu installieren, die nicht die Anforderungen erfüllt, die man heutzutage an eine staatliche Prüfungsordnung für die Brauchbarkeit von Jagdhunden stellen muss.

JGHV und BJV dürfen sich gerne weiter bemühen, es wird aber nichts werden.

Der ÖJV hat reingeschmeckt und die Förster wehren sich gegen den BJV und sein mögliches Monopol. Brauchbar durch Segnung des Försters ist einfach viel einfacher.

Die Tierschutzverbände werden gegen die lebende Ente Sturm laufen.

Bei Beschränkungen für Rassen stehen die willigen und solventen Kläger schon in den Startlöchern, wie einst 2006.
 
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Der Teckel apportiert keinen 8 kg Fuchs, aber er zieht ihn, ganz aus eigenem Antrieb. Die wesentlich leichtere Ente bringt er, ob lebend oder tot, hingegen zuverlässig, sofern man ihn wegen der Strömung ins Wasser lässt.

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: merkste selbst, gell?! "zuverlässig" und "sofern"... :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass sich ein raubwildscharfer Teckel, der den adulten lebenden Fuchs packt und abtut, sich vor einer Ente einkotet. Das passiert einem Retriever und einen DD viel eher (bzgl. dem DD habe ich es beobachtet). Der Retriever saß vor dem angeschossenen Jungfuchs und hat ihn verbellt. Der Teckel hat ihn gebracht.

Ich verneige mich vor Deiner unendlichen jagdpraktischen Erfahrung in Sachen Wasservogeljagd mit Teckeln... oder war's vielleicht nicht doch nur ein Einzelfall?!
 
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Wenn es nach mir ginge, müssten auch die Schweißhunde allgemein ''irgendwie'' ins Wasser. Das meine Hunde krankgeschossenes Schalenwild bei der Hetze auch schwimmend verfolgten, kam immer wieder vor.
 
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Es geht BJV und JGHV darum eine Prüfungsordnung als staatliche Prüfungsordnung zu installieren, die nicht die Anforderungen erfüllt, die man heutzutage an eine staatliche Prüfungsordnung für die Brauchbarkeit von Jagdhunden stellen muss.
Welche Anforderungen fehlen denn, die eine "staatliche BPO" haben muß?
 
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Wo ist denn die QBPO parteiisch oder wen schließt sie aus?
JGHV-Richter können nicht unparteiisch sein, sie sind dem JGHV verpflichtet. Die QBPO enthält Zugangsvoraussetzungen, das darf nicht sein. Es sind in der QBPO nicht alle Fächer für alle Hunde zugänglich und alle Hunde meint alle Hunde also auch Laika, Pudel, Schäferhund usw. Arbeiten vor dem Schuss gehören nicht in eine BP.

Richtergremien sind durch staatliche Prüfungskommissionen zu ersetzen, mit Prüfern und behördlicher Aufsichtsperson. Die Prüfungen sind von und vor einer Behörde abzunehmen, also nicht von BJV oder JGHV. Zugehörigkeit zu einer privaten Organisation kann nicht Zulassungsvoraussetzung oder Qualifizierungsmerkmal sein.

Es geht um eine staatliche Prüfung und nicht eine Vereinsprüfung, die der Staat auf Wunsch in die Rechtsordnung inkorporieren soll.

Und komm bitte nicht mit anderen Bundesländern. Das ist veralteter Tinnef der unter Einflussnahme von Gruppen entstanden ist, die da ausgeschlossen gehören. Sieht man ja, was dabei rauskommt.
 
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JGHV-Richter können nicht unparteiisch sein, sie sind dem JGHV verpflichtet. Die QBPO enthält Zugangsvoraussetzungen, das darf nicht sein. Es sind in der QBPO nicht alle Fächer für alle Hunde zugänglich und alle Hunde meint alle Hunde also auch Laika, Pudel, Schäferhund usw. Arbeiten vor dem Schuss gehören nicht in eine BP.

Richtergremien sind durch staatliche Prüfungskommissionen zu ersetzen, mit Prüfern und behördlicher Aufsichtsperson. Die Prüfungen sind von und vor einer Behörde abzunehmen, also nicht von BJV oder JGHV. Zugehörigkeit zu einer privaten Organisation kann nicht Zulassungsvoraussetzung oder Qualifizierungsmerkmal sein.

Es geht um eine staatliche Prüfung und nicht eine Vereinsprüfung, die der Staat auf Wunsch in die Rechtsordnung inkorporieren soll.

Und komm bitte nicht mit anderen Bundesländern. Das ist veralteter Tinnef der unter Einflussnahme von Gruppen entstanden ist, die da ausgeschlossen gehören. Sieht man ja, was dabei rauskommt.

:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 

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