JGHV-Richter können nicht unparteiisch sein, sie sind dem JGHV verpflichtet. Die QBPO enthält Zugangsvoraussetzungen, das darf nicht sein. Es sind in der QBPO nicht alle Fächer für alle Hunde zugänglich und alle Hunde meint alle Hunde also auch Laika, Pudel, Schäferhund usw. Arbeiten vor dem Schuss gehören nicht in eine BP.
Richtergremien sind durch staatliche Prüfungskommissionen zu ersetzen, mit Prüfern und behördlicher Aufsichtsperson. Die Prüfungen sind von und vor einer Behörde abzunehmen, also nicht von BJV oder JGHV. Zugehörigkeit zu einer privaten Organisation kann nicht Zulassungsvoraussetzung oder Qualifizierungsmerkmal sein.
Es geht um eine staatliche Prüfung und nicht eine Vereinsprüfung, die der Staat auf Wunsch in die Rechtsordnung inkorporieren soll.
Und komm bitte nicht mit anderen Bundesländern. Das ist veralteter Tinnef der unter Einflussnahme von Gruppen entstanden ist, die da ausgeschlossen gehören. Sieht man ja, was dabei rauskommt.