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Unfug!! @Bollenfeld

Befassen, hatte ich geschrieben, nicht nur die Po durchlesen!!
Auf jedem Meldebogen/Prüfungsbogen das Kleingedruckte lesen, würde auch dich erhellen!
Setzen!! Sechs!

Bausaujäger
 
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Die Ente im Teich, lebendig oder nicht bringt auch der Teckel. Im Einzelfall zuverlässiger als der DD der vorher geschickt worden war.
Entschuldigung, auf den Hunderten Entenjagden auf denen ich war haben Vorstehhunde, Stöberhunde und Retriever die Arbeit überwiegend erledigt. Teckel, Bracken habe ich da nie erlebt und Terrier nur ganz wenige.
 
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Gerade das Regensburger Urteil differenziert zwischen den verschiedenen Möglichkeiten die Brauchbarkeit eines Hundes nachzuweisen. Der BPO von 1997 kommt dabei eine besondere Rolle zu, die die QBPO nicht spielt. Einfach nachlesen.
Das Regensburger Urteil hat festgestellt, daß es verschiedene Möglichkeiten zur Feststellung der Brauchbarkeit gibt. Jetzt hat eben die QBPO die BPO von 1997 abgelöst, da diese nicht mehr geprüft wird.
 
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Unfug!! @Bollenfeld

Befassen, hatte ich geschrieben, nicht nur die Po durchlesen!!
Auf jedem Meldebogen/Prüfungsbogen das Kleingedruckte lesen, würde auch dich erhellen!
Setzen!! Sechs!

Bausaujäger
Ich habe diese nochmal gelesen und das Einzige was ich feststellen kann ist, daß Meldung, Ausschreibung, Durchführung und Bericht über die Prüfung so ablaufen, wie sich das für eine Jagdhundeprüfung gehört.
 
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Bracken habe ich da nie erlebt und Terrier nur ganz wenige.
Naja ich hatte nur fünf Dachsbracken in meinem Leben. Alle gingen ins Wasser und apportierten. In der früheren Prüfungsordnung des Ost-Dachsbrackenvereins war das Wasser Pflicht. Und das war auch gut so. Leider wurden die Ossis dann von den Wessis bei der Vereinszusammenführung überstimmt. Ich habe das sehr bedauert.
 
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Jetzt hat eben die QBPO die BPO von 1997 abgelöst, da diese nicht mehr geprüft wird.
Der BJV hat seine BPO von 1997 "stillgelegt" und prüft nicht mehr danach, er prüft nun nach der QBPO. Soweit ist das Sache des BJV und mit der QBPO kann man die Brauchbarkeit eines Hundes nachweisen. Die Anerkennung der BPO-1997 nach § 21 AVBayJG besteht weiter und wird weiter bestehen, das ist nicht Sache des BJV, sondern des Ministeriums.

Die Behörde kann in begründeten Fälle die Brauchbarkeit des QBPO geprüften Hundes anzweifeln. Im Falle des BPO-1997 geprüften Hundes kann sie das nicht. Das ist der rechtliche Unterschied zwischen den beiden Prüfungen. Wenn der QBPO geprüfte DD die Ente am Fischteich nicht holt und ein Bericht an die UJB geht, könnte der Führer des DD ein Problem haben, trotz evtl. Vorlage des QBPO-Zeugnisses. Der Führer des BPO-1997 geprüften Teckel (brauchbar für Nachsuchen auf alle Wildarten) ist fein raus. Bei ihm reicht die Vorlage des Prüfungszeugnisses und die Behörde muss ihr Bemühen einstellen.

Übrigens ist das ein Umstand auf den hinzuweisen die Hundeobleute und Hundekursleiter des BJV, nie Müde wurden, wenn es um den Vergleich zwischen der BPO des BJV und der des ÖJV etc. ging. Nun wollen einige davon nichts mehr wissen, weil es nun die QBPO betrifft, die man ja leider anwenden muss.

Ich glaub' ich lade zur nächsten Entenjagd mal einen Hundeführer mit QBPO geprüftem DD ein. 🤣
 
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Der BJV hat seine BPO von 1997 "stillgelegt" und prüft nicht mehr danach, er prüft nun nach der QBPO. Soweit ist das Sache des BJV und mit der QBPO kann man die Brauchbarkeit eines Hundes nachweisen. Die Anerkennung der BPO-1997 nach § 21 AVBayJG besteht weiter und wird weiter bestehen, das ist nicht Sache des BJV, sondern des Ministeriums.
Das ist aber witzlos, da nicht mehr nach der BPO von 1997 geprüft wird.
 
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Das ist aber witzlos, da nicht mehr nach der BPO von 1997 geprüft wird.
Die BPO-1997 enthält eine ganze Reihe gleichgestellter Prüfungen u.a. die Vielseitigkeitsprüfung des DTK. Diese Prüfungen werden nach wie vor abgenommen und führen damit in Bayern zur Brauchbarkeit des Hundes, wie sie in der BPO 1997 genannt ist. Im Klartext, damit bekommt man auch heute noch z.B. den Teckel staatlich anerkannt brauchbar für "Nachsuche auf Niederwild und Schalenwild". Das ist in Bayern die uneingeschränkte Brauchbarkeit. Mehr braucht es nicht dank dem § 21 AvBayJG und der Anerkennung der BPO-1997. Nach der QBPO wäre so eine Brauchbarkeit bei Teckeln nicht mehr möglich.

Auch die Fortgeltung früher abgelegter Prüfungen, nach QBPO nur soweit vor dem 01.02.2023 abgelegt möglich (§ 25 Abs. 6 QBPO) und damit die Prüfungen nach BPO-1997 im Sommer/Herbst 2023 die vom BJV durchgeführt worden sind ausschließend, wird nicht angefochten, weil hier der Ober halt den Unter sticht und die staatliche Anerkennung unterbrechungsfrei fortgilt.

Da darf E.W. ruhig trotzig mit dem Füßchen aufstampfen und jeder Vorstehhundeführer kann Rumpelstilzchen rufen. Ohne den Wirt, vulgo das Ministerium wird das nichts mit den Schranken gegen einige Hunde. Was der Minister am 14.09.2024 dazu gesagt hat findest Du bei YouTube.
 
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Teckel sollen Bauarbeit, Stöbern und Schweiß machen. Alles andere ist auch Unfug. Die Nachsuche von Niederwild zu Lande und zu Wasser ist eine Sache für Vorstehhunde, Stöberhunde und Retriever. Die meisten Teckel sind doch körperlich gar nicht in der Lage dazu.
Das apportieren ist körperlich den Teckel überfordernd, das Suchen am Riemen eine spielerische Sache für den Dackel. Also warum soll er für den Solojäger nicht der einzige Hund sein?
Am Riemen in den letzen Wochen drei Füchse nachgesucht. Er kann eigentlich alles - bei QBP wird es ihm halt schwere gemacht - Teil2 - bis unmöglich Teil3. Die BO sollte eine Prüfung für alle sein. Ich war mit meinem Dackel am Wasserübungstag. Alle Übungen bis auf lebende Ente in sehr guter Zeit gemeistert. Was da von einigen Vorstehern zu sehen war…..
Übrigens bin ich in einem Vorsteherverband, DTK, JGHV und BJV. Und habe überall schon Hunde prüfen lassen
 

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