BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

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JGHV Richter dürfen bei staatlichen Prüfungen richten, die gibt es in Bayern nicht. In anderen Ländern schon.
JGHV-Richter dürfen auf Prüfungen der Mitgliedsvereine richten. Das sind die angeschlossenen Zuchtverbände, das ist aber z.B. auch der BJV. Folge JGHV-Richter dürfen und durften auf Prüfungen des BJV richten.

Diese Fakten habe ich meinem Post zugrundegelegt.

Wenn Richter des JGHV auf einer Prüfung nicht richten wollen, dann machen das eben andere. Solange man Herr der PO ist, ist man auch Herr darüber wer richten darf. Und wer nicht Herr der BPO ist, der strickt sich halt selbst eine BPO.

Es geht nicht darum, ob JGHV-Richter auf einer wie auch immer bezeichneten BP des BJV nicht richten WOLLEN.
Es geht darum, dass Sie es auf einer anderen BRAUCHBARKEITSprüfung in Bayern außer der jeweils aktuellen des BJV (die anderen JGHV-Vereine bieten eine solche ja gar nicht an!) seitens des JGHV nicht DÜRFEN.

In Bayern braucht der Hund keine Prüfung bestehen um brauchbar im jagdgesetzlichen Sinne zu sein. Man kann z.B. seine Leistung im Jagdbetrieb beobachten und beurteilen. Es braucht auch kein Richtergremium, eine Person genügt und dies Person braucht auch keine Befähigung zum Gebrauchsrichter o.ä.

Und genau DAS manifestiert den Ruf Bayerns auls jagdkynologische Diaspora

Es gibt eine Nachfrage nach der Bescheinigung der Brauchbarkeit des Hundes. Wenn BJV und JGHV kein marktgängiges Produkt anbieten, dann werden das andere für sie tun.

Nachdem nun geklärt ist, dass der BJV seine neue QBPO selbstverständlich in Kraft treten lassen kann, für sich und seinen Wirkungskreis (und diese übrigens INHALTLICH tatsächlich geeignet ist, endlich auf Augenhöhe mit den anderen Bundesländern auf Augenhöhe zu kommen), IST das ein marktgängiges Produkt bei allen, die einen gewissen objektiven Mindest-Qualitätsanspruch an eine saubere Hundearbeit anlegen.

Oder wollen.

Wer will bei dem mangelnden Interesse den Aufwand treiben?

Nur mal ein paar Zahlen im Vorbereitungskurs 2023 24 Gespanne, BP nach BPO 1997 im Jahr 2023 - 20 Gespanne. BP nach QBPO - 0 Gespanne.

2024 Vorbereitungskurs 20 Gespanne, BP nach QBPO 10 Gespanne. Davon an der lebenden Ente geprüft 2. BP nach BPO 1997 nicht mehr angeboten.

Der Markt verlangt nach einer andere BP, analog der von 1997. Der Markt wird sie bekommen, der irgendwer wird sie anbieten.

Wie geschrieben - jagdkynologische Diaspora! Hinsichtlich der Implementierung versaut durch einen ignoranten Schwach..
 
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Und genau DAS manifestiert den Ruf Bayerns auls jagdkynologische Diaspora
Wir sind jagdlich das Land mit den größten Freiheiten in Deutschland. Mich persönlich kratzt es nicht, wenn andere uns als jagdkynologische Diaspora bezeichnen. Wir brauchen keine Bevormundung, nicht vom BJV und erst recht nicht vom JGHV. Die können ihr Kasperletheater anderenorts aufführen.

IST das ein marktgängiges Produkt
Marktgängig ist ein Produkt, wenn es am Markt geht. Die QBPO ging 2023, als man die Wahl hatte, so gut wie nicht. Nun versucht man es 2024 mit Zwangsbeglückung. Wir dürfen gespannt sein, wo die Reise hingeht. In der Rede von Herrn Aiwanger am 14.09.2024 ist es angeklungen, Hundeobleute in den Jägervereinen wollen die QBPO nicht. Sie haben sich an den zuständigen Minister gewandt und der hat sie ge- und erhört. Die BPO von 1997 ist und bleibt anerkannt nach § 21 AVBayJG, der QBPO bleibt diese Anerkennung versagt. Eine staatliche BPO nach Art. 39 BayJG will man nicht schaffen und die QBPO kann und wird es erst recht nicht werden.

Nachdem nun geklärt ist, dass der BJV seine neue QBPO selbstverständlich in Kraft treten lassen kann,
Hat ihm das jemand abgesprochen? Ich kann mich heute hinsetzen, eine BPO schreiben und sie noch heute in Kraft setzen. Die QBPO des BJV ist eine private Prüfung eines privaten Vereins. Eine öffentlich rechtliche Wirkung hat sie nicht.
 
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Ist doch eigentlich ganz einfach, in Bayern gibt es keine gesetzlich verankerte Brauchbarkeitsprüfung. So sind die Brauchbarkeitsprüfungen von ÖJV, BJV und Verein brauchbarer Jagdhund gleichwertig. Die alte BPO vom BJV würde zwar anerkannt, aber es wird nicht mehr danach geprüft. Die neue QBPO ist die einzige Brauchbarkeitsvariante, die derzeit vom BJV angeboten wird. Ich kann die Skepsis in Sachen QBPO nicht nachvollziehen, da ähnliche Prüfungen in anderen Bundesländern sehr gut akzeptiert angenommen und akzeptiert werden.
 
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Nochmal zurück zur Waffenrechtsnovelle und dem Standpunkt des BJV:

:rolleyes:
Nach der Aktion trete ich endgültig aus dem BJV aus. Das ist nicht jemand von den ich repräsentiert werden möchte.
 
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Nochmal zurück zur Waffenrechtsnovelle und dem Standpunkt des BJV:

:rolleyes:

„Seine Einschätzung, das geplante Gesetz sei „politisch getrieben und handwerklich schlecht gemacht“, wurde von den anderen Verbändevertretern einhellig geteilt, darunter DSB, BDS, DJV, BSSB, BZL, JSM und BDMP. Nicht beim Gespräch dabei war der BJV, obwohl offenbar eingeladen.“

Quelle:
 
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In Bezug auf "Kritik an der Petition"
Ich kann jeden verstehen der damit nicht einverstanden ist.
Ich bin es auch nicht.
Auch wenn es uns verärgert was E. W. da loslässt.
Mit dem austreten Schaden wir nur der eigenen Kreisgruppe, ist leider so .....
Besser ist es unserer Vorsitzende, Druck in der Hinsicht machen zu lassen.
Der muss aber auch von uns nach oben weiter gereicht werden 🤷🏼
 
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ÖJV, BJV und Verein brauchbarer Jagdhund gleichwertig
Da muss man etwas differenzieren. Die Prüfungen von ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund, die QBPO des BJV und alle anderen privaten Prüfungen sind gleichwertig, rechtlich auf unterster Ebene.

Die einzige in Bayern anerkannte Prüfung ist die des BJV nach der BPO von 1997.

Zur Behauptung der Gleichwertigkeit der Prüfungen steht in einem Schreiben des damals zuständigen Ministeriums vom 06.08.2014, Geschäftszeichen F8-7943-1/29 folgendes:

"Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass wegen der dargestellten Rechtslage nicht mit einer „Gleichstellung“, „Anerkennung“ oder „Bestäti-gung“ der Brauchbarkeitsprüfungsordnung einer weiteren Ausbildungsstätte für Jagdhunde geworben werden darf."

Weitere Ausbildungsstätte meint ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund etc. Dargestellte Rechtslage bezieht sich darauf, dass es keine staatliche Brauchbarkeitsprüfung bzw. Prüfungsordnung nach Art. 39 BayJG gibt, die Prüfungsordnung des BJV von 1997 aber gem. § 21 ABayJG staatlich anerkannt wurde. Die QBPO gab es 2014 noch nicht, sie wurde aber nicht nach § 21 AVBayJG anerkannt (siehe Artikel bei WuH) und wird es wohl nie werden (Rede des Ministers am 14.09.2024). Damit reiht sich die QBPO bei den Prüfungen bzw. Prüfungsordnungen von ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund und allen anderen Privaten ein.

Man darf gespannt sein, wie das jetzige Ministerium sich verhält, wenn bzgl. der QBPO weiterhin von einer "anerkannten Prüfung" oder einer "Anerkennung" gesprochen wird und dabei der Eindruck einer staatlichen Anerkennung erweckt werden soll.
 
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Ich kann die Skepsis in Sachen QBPO nicht nachvollziehen, da ähnliche Prüfungen in anderen Bundesländern sehr gut akzeptiert angenommen und akzeptiert werden.
Die sind halt Bevormundung und Gängelung gewöhnt, finden sie gut, wehren sich nicht oder was auch immer. Katz' mog Meis (Mäuse), I mog's ned. Und den Spruch mit den Millionen Fliegen kennst Du sicher auch.
 
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aber es wird nicht mehr danach geprüft
Bzgl. der bereits abgelegten und der in der BPO genannten gleichwertigen Prüfungen völlig unschädlich.

Ich bin gespannt, wie lange der BJV an seiner Verweigerungshaltung festhält. Mitglieder, Hundeausbilder und Hundeobleute stimmen bereits mit den Füßen ab, der Minister hat zu den feuchten Träumen bzgl. Anerkennung oder gar Übernahme als staatliche Prüfung nein gesagt und stattdessen zur Besinnung aufgerufen.
 
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Da muss man etwas differenzieren. Die Prüfungen von ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund, die QBPO des BJV und alle anderen privaten Prüfungen sind gleichwertig, rechtlich auf unterster Ebene.

Die einzige in Bayern anerkannte Prüfung ist die des BJV nach der BPO von 1997.

Zur Behauptung der Gleichwertigkeit der Prüfungen steht in einem Schreiben des damals zuständigen Ministeriums vom 06.08.2014, Geschäftszeichen F8-7943-1/29 folgendes:

"Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass wegen der dargestellten Rechtslage nicht mit einer „Gleichstellung“, „Anerkennung“ oder „Bestäti-gung“ der Brauchbarkeitsprüfungsordnung einer weiteren Ausbildungsstätte für Jagdhunde geworben werden darf."

Weitere Ausbildungsstätte meint ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund etc. Dargestellte Rechtslage bezieht sich darauf, dass es keine staatliche Brauchbarkeitsprüfung bzw. Prüfungsordnung nach Art. 39 BayJG gibt, die Prüfungsordnung des BJV von 1997 aber gem. § 21 ABayJG staatlich anerkannt wurde. Die QBPO gab es 2014 noch nicht, sie wurde aber nicht nach § 21 AVBayJG anerkannt (siehe Artikel bei WuH) und wird es wohl nie werden (Rede des Ministers am 14.09.2024). Damit reiht sich die QBPO bei den Prüfungen bzw. Prüfungsordnungen von ÖJV, Verein brauchbarer Jagdhund und allen anderen Privaten ein.

Man darf gespannt sein, wie das jetzige Ministerium sich verhält, wenn bzgl. der QBPO weiterhin von einer "anerkannten Prüfung" oder einer "Anerkennung" gesprochen wird und dabei der Eindruck einer staatlichen Anerkennung erweckt werden soll.
Da alle BPOs, egal ob vom BJV, ÖJV oder Verein Brauchbarer Jagdhund für den Nachweis der Brauchbarkeit genügen, sind sie gleichwertig.
 

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