BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.410
Die sind halt Bevormundung und Gängelung gewöhnt, finden sie gut, wehren sich nicht oder was auch immer. Katz' mog Meis (Mäuse), I mog's ned. Und den Spruch mit den Millionen Fliegen kennst Du sicher auch.
Was hat denn die QBPO mit Gängelung zu tun? Nichts! Es ist einfach eine Prüfungsordnung mit verschiedenen Fächern und fertig!
 
Registriert
14 Okt 2012
Beiträge
4.711
In Bezug auf "Kritik an der Petition"
Ich kann jeden verstehen der damit nicht einverstanden ist.
Ich bin es auch nicht.
Auch wenn es uns verärgert was E. W. da loslässt.
Mit dem austreten Schaden wir nur der eigenen Kreisgruppe, ist leider so .....
Besser ist es unserer Vorsitzende, Druck in der Hinsicht machen zu lassen.
Der muss aber auch von uns nach oben weiter gereicht werden 🤷🏼
Der E. W. hat schon genug verzapft. Mit der Begründung zur Sache trete ich aus. Die Mail folgt gleich. Es muss immer eine Konsequenz geben. Das ist meine. Wenn dann der Vorstand der Kreisgruppe das nicht reflektiert und sein Unmut weiter trägt, dann gehe ich davon aus, dass er das gehabe vom E. W. unterstützt. Dann soll es so sein.
 
Registriert
25 Jan 2022
Beiträge
1.534
Der E. W. hat schon genug verzapft. Mit der Begründung zur Sache trete ich aus. Die Mail folgt gleich. Es muss immer eine Konsequenz geben. Das ist meine. Wenn dann der Vorstand der Kreisgruppe das nicht reflektiert und sein Unmut weiter trägt, dann gehe ich davon aus, dass er das gehabe vom E. W. unterstützt. Dann soll es so sein.
Ich habe vollstes Verständnis dafür.
50%+ der Vorstände haben es ja bewiesen ....
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.416
Was hat denn die QBPO mit Gängelung zu tun? Nichts! Es ist einfach eine Prüfungsordnung mit verschiedenen Fächern und fertig!
Es ist eine unnötig komplizierte, überfrachtete Prüfungsordnung, die zudem die jeweilige Brauchbarkeit von einer Rasse abhängig macht. Ist eine Kopfgeburt von Leuten die vor allem Vorschriften, Gängelung, Monopol und letztlich Macht in ihren Köpfen haben. Wir brauchen weder diese Leute noch ihre Machwerke.

Brauchbarkeit ist allein an der Erfüllung einer Anforderung festzumachen, wobei diese Anforderungen auch nicht unnötig hoch sein dürfen. Sie muss allen Hunden aller Rassen offen stehen, daran gebricht es auch der BPO von 1997. Die Prüfung darf keine überhöhten Anforderungen an die Logistik stellen (Stichwort lebnende Ente), damit sie flächendeckend angeboten werden kann.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.416
Da alle BPOs, egal ob vom BJV, ÖJV oder Verein Brauchbarer Jagdhund für den Nachweis der Brauchbarkeit genügen, sind sie gleichwertig.
Nein, das sind sie nicht. Die Rechtsfolgen einer bestandenen staatlichen Prüfung nach einer Rechtsverordnung gem. Art. 39 BayJG, einer bestandenen privaten aber nach § 21 AVBayJG anerkannten Prüfung und einer bestandenen anderweitigen privaten Prüfung sind jeweils unterschiedlich. Ähnlich auch bei evtl. als gleichwertig bezeichneten Prüfungen innerhalb einer Prüfungsordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.410
Nein, das sind sie nicht. Die Rechtsfolgen einer bestandenen staatlichen Prüfung nach einer Rechtsverordnung gem. Art. 39 BayJG, einer bestandenen privaten aber nach § 21 AVBayJG anerkannten Prüfung und einer bestandenen anderweitigen privaten Prüfung sind jeweils unterschiedlich. Ähnlich auch bei evtl. als gleichwertig bezeichneten Prüfungen innerhalb einer Prüfungsordnung.
Brauchbar ist brauchbar! Von daher alles egal.
 
Registriert
7 Jul 2008
Beiträge
5.347
Was hat denn die QBPO mit Gängelung zu tun? Nichts! Es ist einfach eine Prüfungsordnung mit verschiedenen Fächern und fertig!
Dann befasse dich einfach mal damit und dem bürokratischen Wust der damit einhergeht!
Da soll die durchführende KG für jeden geprüften Hund etw. 10 Seiten DinA4 an den BJV schicken. Voranmeldung der Hunde in Feldkirchen, Genehmigungen durch Feldkirchen,
Veröffentlichungen, dass dann Petra und Konsorten an der Prüfung auflaufen!
Teile der QBPO werden durch eMails außer Kraft gesetzt und so weiter usf.

Bausaujäger
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.410
Dann befasse dich einfach mal damit und dem bürokratischen Wust der damit einhergeht!
Da soll die durchführende KG für jeden geprüften Hund etw. 10 Seiten DinA4 an den BJV schicken. Voranmeldung der Hunde in Feldkirchen, Genehmigungen durch Feldkirchen,
Veröffentlichungen, dass dann Petra und Konsorten an der Prüfung auflaufen!
Teile der QBPO werden durch eMails außer Kraft gesetzt und so weiter usf.
Das sind alles ganz normale Regularien, die für eine Jagdhundeprüfung selbstverständlich sein sollten. Nicht mehr und nicht weniger! Und die Berichterstattung beträgt auch nicht 10 Seiten / Hund sondern 1 - 2 Seiten / Prüfung. Das ist reine Bockigkeit seitens einiger Führer, die plötzlich Angst haben, daß man nicht mehr so viel bescheissen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Jul 2008
Beiträge
5.347
Ich habe geschrieben dass du dich damit befassen sollst,
dann würdest du merken dass du Unfug schreibst!!

Bausaujäger
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: VJS
Registriert
26 Feb 2018
Beiträge
652
Ich habe erst die QBP abgelegt - mit Stufe 1 und 2. Stufe 3 ist bei unserem Gewässer schon gar nicht prüfbar. Zudem will ich meinem Dackel das Stöbern im Schilf ersparen. Lebende Ente wäre Ansicht kein Problem. Er liebt das Wasser und Enten auf seine eigene Art.
Es geht dem Herrn Aiwanger ja auch hauptsächlich um die Stufe 3. Die ist meiner Meinung nach einfach nur Schwachsinn …..
Bei uns gibt es in der Umgebung doch noch reichlich Enten, aber Schilf? Unsere Hunde müssen die Enten aus dem Wasser apportieren und sehr viele auch aus dem umliegenden Gelände. Da hat sogar der Dackel schon gut mitgeholfen. Warum diese Rassen praktisch von einer Prüfung ausschließen?
Eine Meinung des BJV wurde mir zugetragen:
Dackel sollen den Schweiß machen und den Rest den Vorstehern überlassen. Anderes ist nicht gewünscht
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
119
Zurzeit aktive Gäste
365
Besucher gesamt
484
Oben