Hier ein sehr guter Artikel, zur Frage wie sich das nun in Bayern mit der Brauchbarkeit der Jagdhunde verhält.
Keine Links auf Mitbewerber
Wo ist festgelegt dass nur ein JGHV Verbandsrichter die Brauchbarkeit abnehmen darf?
Das war eine rethorische Frage . Meines Wissens muss der Richter bei einer ÖJV Hundeprüfung nur ein "erfahrener Hundeführer" sein. Und schriftliches hab ich dazu auch nicht gefunden.Wo hab' ich das denn behauptet?
Mal jetzt unabhängig davon, dass ich kein Fan des ÖJV bin. Welche Kompetenz weisen die JGHV-Richter nach? Hab grad selber einen sehr übermotivierten Junghund, und um diesen durch die Prüfung zu bekommen, bzw. ihn auch für meine Bedürfnisse "jagdlich brauchbar" zu machen, Kontakt mit Ausbildern der unterschiedlichsten Richtungen gehabt. Angefangen vom Welpenkurs in der Hundeschule, den Ausbildungskurs in der Kreisgruppe, und eben auch ein paar Koryphäen aus dem Jagdgebrauchshundelager. Und eine wirkliche Unterstützung bei Problemen konnte keiner geben.Wo hab' ich das denn behauptet?
Gerade in Bayern wird ja in den ÖJV-POs nicht einmal der Anschein erweckt, als müssten die zu beteiligenden Richter auch nur im Ansatz so etwas wie Kompetenz nachweisen.
Abgesehen von den Zucht- und Ausleseprüfungen der Rassevereine. Das hat er schon klug eingefädelt, unser Herr Weidenbusch, dass muss man ihm lassen!Und anscheinend dürfen JGHV Richter in Bayern gar nichts mehr anderes richten als die QBPO.
Abgesehen von den Zucht- und Ausleseprüfungen der Rassevereine. Das hat er schon klug eingefädelt, unser Herr Weidenbusch, dass muss man ihm lassen!
Ob es dem Hundewesen in der Breite zuträglich ist steht auf einem anderen Blatt. Einige Kreisgruppen bieten z.B. die Wasserarbeit an der lebenden Ente nicht an.
Spätestens an dem Punkt an dem er erwähnt hat, dass Beschreibungen von Petitionen Zitat „Schall und Rauch“ sind, er wisse das aus seiner langen, parlamentarischen Tätigkeit, musste ich wegen erbrechen unterbrechen.... oder muss das unter lustige Videos?
Guter Beitrag, danke!ÖJV eine Alternative zum BJV......
BJV'ler, wählts nächstmal vernünftig und kommt wieder in die Spur
JGHV Richter dürfen bei staatlichen Prüfungen richten, die gibt es in Bayern nicht. In anderen Ländern schon.Interessanter Nebenaspekt ist, dass, diese Ausführungen zu Ende durchdacht, kein JGHV-Verbandsrichter in Bayern (analog dazu in allen anderen Bundesländern, in denen diese Konstellation besteht) auf einer BP eines ÖJV oder eines sonstigen Vereins richten darf.
Oder wollen.Das könnte auch daran liegen, dass sie die dafür notwendigen Voraussetzungen gar nicht gewährleisten können...