BJV - Allgemeines, Infos, Diskussion

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Jetzt kam übrigens gerade über die JiB App direkt ein „Widerspruch“ zu der Meldung
Wer sagt denn da was? Bitte exakten Wortlaut wiedergeben, damit man zwischen den Zeilen lesen kann und auch erkennt, wo beim Leser falsche Assoziationen erzeugt werden (sollen).
 
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Eam schaug o: Untätigkeit des Ministeriums !!! :eek:

Sehr dünnes Eis würde ich sagen. Bin gespannt wie Hubsi drauf reagiert. Ich habe es vorhergesehen, irgendwann klemmt es auch mal zwischen den beiden....

Aber Hubsi wird sich nicht beirren lassen und das ist gut so.
 
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Eam schaug o: Untätigkeit des Ministeriums !!! :eek:

Sehr dünnes Eis würde ich sagen. Bin gespannt wie Hubsi drauf reagiert. Ich habe es vorhergesehen, irgendwann klemmt es auch mal zwischen den beiden....

Aber Hubsi wird sich nicht beirren lassen und das ist gut so.

Er wird dem EW schon klarmachen, dass immer noch das alte Sprichwort "Der Ober sticht den Unter" gilt und nicht von EW`s
Gnaden abhängig ist. 🤣
 
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Kopfkino an:
Was ist wenn der ÖJV eine Kehrwende seiner Raubwildpolitik einleitet?
Mein Reden … wäre der Bundesverband nicht so (jagdpolitisch) extrem auf Contra ausgerichtet, wäre der ÖJV sicher für viele eine Alternative. Levve un levve lasse.

Hundearbeit, DJ und Schiesstrainings sind mMn beim ÖJV zT besser umgesetzt, auch wenns Budget natürlich nicht für Großveranstaltungen reicht.
 
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Wie ich schon sagte, man muss den Text haben um zu verstehen, was da an alternativen Wahrheiten oder Lügen drinsteht und welche Assoziationen man beim Leser erwecken will.

Fakt ist, die staatliche Anerkennung der BPO von 1997 wurde nicht aufgehoben. In der Rechtsfolge ist ein Hund, der nach dieser BPO geprüft ist unwiderlegbar brauchbar. Das Problem dabei ist die BPO-konforme Durchführung der Prüfung.

Es bleibt den Bayern ihre Hunde selbst zu prüfen oder auf andere Vereine und der Prüfung zurückzugreifen, wenn sie nicht auf den BJV angewiesen sein wollen. Die Möglichkeit besteht ja.

Was den Richtereinsatz des JGHV betrifft, ich habe die Richterordnung nicht mehr im Wortlaut aber meiner Erinnerung nach dürfen JGHV Richter bei Verbandsprüfungen des JGHV richten und bei staatlichen Prüfungen der jagdlichen Brauchbarkeit. Letzteres ist weder die Prüfung nach QBPO, noch die Prüfung nach BPO 1997.

Was die Aufhebung der BPO 1997 durch den BJV und die staatliche Anerkennung betrifft, die staatliche Anerkennung ist nicht an eine Gültigkeit der BPO von 1997 geknüpft. Das ist so ähnlich wie mit dem VDMA Datenblatt und der Zulässigkeit von A- und B-Schränken nach dem Waffengesetz. Da wurden die Tresorhersteller auch nicht müde zu erklären, dass das Datenblatt zurückgezogen sei. An der Zulässigkeit der gem. diesem Datenblatt hergestellten A- und B-Schränke hat das nichts geändert, bis zur Gesetzesänderung 2017.

Eines ist aber richtig: Aktuell ist die QBPO die einzige Prüfung des Bayerischen Jagdverbandes, die dazu dient die Brauchbakeit eines Hundes gegenüber der Behörde nachzuweisen. Die DVO des ÖJV https://www.oejv-bayern.de/hundewesen/prüfungs-ordnungen/allgemeine-brauchbarkeit/ ist die einzige Prüfung des ÖJV die dazu dient die Brauchbakeit eines Hundes gegenüber der Behörde nachzuweisen. BJV und ÖJV auf gleichem Niveau, na wenn das kein Verbandserfolg ist.
 
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Eines ist aber richtig: Aktuell ist die QBPO die einzige Prüfung des Bayerischen Jagdverbandes, die dazu dient die Brauchbakeit eines Hundes gegenüber der Behörde nachzuweisen. Die DVO des ÖJV https://www.oejv-bayern.de/hundewesen/prüfungs-ordnungen/allgemeine-brauchbarkeit/ ist die einzige Prüfung des ÖJV die dazu dient die Brauchbakeit eines Hundes gegenüber der Behörde nachzuweisen. BJV und ÖJV auf gleichem Niveau, na wenn das kein Verbandserfolg ist.
Aber es steht nirgends, dass die beiden Vereine das alleinige Recht haben, eine Prüfung auf Brauchbarkeit durchzuführen! Mal abwarten, wie lange es dauert, und es wachsen ein paar Vereine aus dem Boden, welche eine Brauchbarkeitsprüfung nach eigenem Gusto anbieten!
 
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Aber es steht nirgends, dass die beiden Vereine das alleinige Recht haben, eine Prüfung auf Brauchbarkeit durchzuführen! Mal abwarten, wie lange es dauert, und es wachsen ein paar Vereine aus dem Boden, welche eine Brauchbarkeitsprüfung nach eigenem Gusto anbieten!
Richtig! Auf den nächsten Verein musst Du nicht warten, er ist schon da mit seinem Angebot:

Man ist auch nicht auf einen Anbieter angewiesen. Man könnte irgendetwas eingeschränktes beim BJV nach QBPO machen und zusätzlich evtl. fehlende Fächer bei einem anderen Anbieter.

Was die Brauchbarkeit in Bayern angeht, das wird bunt. Das war bisher schon möglich aber nun zwingt der BJV die Hundeführer dazu.

Ich bin gerne bereit im nächsten Jahr eine BP in/für Bayern anzubieten, kost' halt was. Dafür gibt es keine Rasseschranken, Pudel, West Highland, DD etc. sind mir genehm. Bei Interesse bitte PN.
 

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